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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn-Range (Niedersachsen) (G-SIG: 12011662)

Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung über die Benutzung des Luft/Boden-Schießplatzes Nordhorn durch die Britischen Streitkräfte, Gestaltung des Flugbetriebes, Lärmbelästigungen und andere Umweltbelastungen, Überlassung von Einrichtungen der Bundeswehr zur Mitnutzung, u.a. Truppenübungsplatz Wittstocker Heide

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/566713.09.93

Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn (Niedersachsen)

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Am 17. Dezember 1992 wurde zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Dienstältesten Offizier der Royal Air Force Germany eine Verwaltungsvereinbarung über die Benutzung des Luft/Boden-Schießplatzes Nordhorn, der den britischen Streitkräften gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Benutzung überlassen ist, geschlossen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wann tritt diese Verwaltungsvereinbarung in Kraft?

2

Wie ist der Stand der Ratifizierungsverhandlungen über das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut?

3

Warum soll der Bombenabwurfplatz Nordhorn überhaupt weiter genutzt werden?

4

In welcher Intensität wird sich der Flugbetrieb über dem Schießplatz Nordhorn gestalten? Mit welchen Lärmbelästigungen muß für die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Gemeinden gerechnet werden?

5

Sind Änderungen der deutschen Flugbetriebsbestimmungen bei Nachtflug, insbesondere in bezug auf die Flughöhe und die Anzahl der Flüge, vorgesehen?

6

In welchen Fällen können durch den Dienstältesten Offizier der Royal Air Force Germany Ausnahmen von den Bestimmungen des Artikels 4 der Verwaltungsvereinbarung zugelassen werden?

7

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung „unvermeidbare" Umweltbelastungen (Artikel 5)? Mit welchen Maßnahmen sollen diese „auf ein Mindestmaß" beschränkt werden? Wie wird dieses „Mindestmaß" definiert?

8

Welche Einrichtungen der Bundeswehr sollen den britischen Streitkräften künftig zur Mitnutzung überlassen werden? Gehört zu diesen Einrichtungen auch der Truppenübungsplatz Wittstocker Heide (Land Brandenburg)?

9

Sollte der Truppenübungsplatz Wittstocker Heide zur Mitnutzung durch die britischen Streitkräfte vorgesehen sein, zu welchem Zeitpunkt beginnt diese? Ist die Brandenburger Landesregierung darüber informiert, und welche Haltung hat sie zu diesem Vorhaben?

10

Inwieweit ist die Mitnutzung des Schießplatzes Nordhorn durch Streitkräfte anderer Staaten vorgesehen? Mit welchen Staaten fanden bzw. finden dazu Verhandlungen statt?

11

Mit welchen Zwischenfällen (Artikel 7) rechnet die Bundesregierung beim Übungsbetrieb? Ist der Kommandeur des Schießplatzes verpflichtet, die Öffentlichkeit der anliegenden Kommunen umgehend über Zwischenfälle zu informieren und mit ihnen gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen abzustimmen?

Bonn, den 13. September 1993

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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