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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Steuerprüfung im Lichte eines Berichts der Arbeitsgruppe der Steuerverwaltung des Bundes und der Länder (G-SIG: 12011667)

Vorwürfe der Deutschen Steuergewerkschaft zum Konzept einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe für Steuerprüfung, Konsequenzen aus der Betriebsprüfung 1992, zusätzliche Steuereinnahmen durch Verbesserung der steuerlichen Erfassung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/569115. 09. 93

Steuerprüfung im Lichte eines Berichts der Arbeitsgruppe der Steuerverwaltung des Bundes und der Länder

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hat den Vorwurf erhoben, Direktiven einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit Organisationsgrundsätzen der Steuerverwaltung befaßt, seien eine direkte Aufforderung zur Steuerhinterziehung. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch seinen Staatssekretär Dr. Franz-Christoph Zeitler erklären lassen, diese Vorwürfe seien „falsch und (...) unverständlich" (BMF-Pressemitteilung, Nr. 108/93).

Zusammen mit dieser Pressemitteilung hat das Bundesministerium der Finanzen am 7. September 1993 die Ausgabe 57/93 der BMF-Finanznachrichten verteilen lassen, die auch eine Erklärung des Bundesministeriums der Finanzen zum Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 1992 enthält. Darin wird u. a. mitgeteilt, daß „die aufgrund von Feststellungen der Betriebsprüfergebnisse geänderten Steuerbescheide im Jahr 1991 zu Mehrsteuern von insgesamt über 14 Mrd. DM geführt" hätten. 80 v. H. dieser „Mehrergebnisse" stammen nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen aus Prüfungen bei Großbetrieben. Ferner wird berichtet, daß die Zahl der abgeschlossenen Prüfungsfälle gegenüber 1991 „deutlich abgenommen" hätte. Einer Übersicht ist zu entnehmen, daß zwischen 1989 und 1992 sowohl die Zahl der vorhandenen Prüferinnen und Prüfer als auch die der durchschnittlich eingesetzten Prüferinnen und Prüfer abgenommen hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Trifft die Behauptung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft zu, daß in einem internen Konzept der Organisationsreferenten der Bundesländer die Formulierung enthalten ist, bei der Bearbeitung der Steuerfälle müsse „der für die Arbeitserledigung insgesamt zur Verfügung stehende Zeitrahmen eingehalten werden"?

2

Trifft es ferner zu, daß in diesem Konzept auch geraten wird, Steuerfälle „überschlägig" zu bearbeiten?

3

Kann die Bundesregierung sowohl bestätigen, daß der Vorsitzende der „Arbeitsgruppe GNOFÄ" dem Bundesministerium der Finanzen angehört als auch, daß er bei einer Besprechung dieser Arbeitsgruppe mit der Bundesleitung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft am 1. Juli 1993 in Dresden ausgeführt hat, die Finanzverwaltungen hätten mit dem vorhandenen Personal immer mehr Aufgaben zu erledigen, und die wachsende Steuerkomplizierung, die Normenflut und die wachsenden Fallzahlen seien mit dem herkömmlichen Instrumentarium der Besteuerungspraxis nicht mehr zu bewältigen?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Aussage?

4

Welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus der von ihr gemachten Feststellung, daß das Gesamtergebnis der Betriebsprüfung 1992 gegenüber dem Vorjahr um 28 v. H. gewachsen ist und „einen neuen Höchststand erreicht" hat?

5

Worauf führt die Bundesregierung die anhaltende Verschlechterung des Prüfungsturnus zurück?

6

Ist es unzulässig, aus den Feststellungen der Bundesregierung zu folgern, eine Verringerung des Prüfungsturnus würde sich in einer weiteren Zunahme der Mehrsteuern niederschlagen?

7

Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Tatsache zu reagieren, daß trotz abnehmender Zahl der vorhandenen und eingesetzten Prüferinnen und Prüfer in 1992, wie in den Jahren zuvor, über 80 v. H. der Mehrsteuern auf Prüfungen bei Großbetrieben zurückzuführen waren?

8

Worauf führt die Bundesregierung die überproportionale Zunahme der Nachforderungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zwischen 1991 und 1992 zurück?

9

Welche Rechnungshöfe haben den Anteil der Steuerverlagerungen am jeweiligen Mehrergebnis mit welchem Ergebnis untersucht?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des „Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung", daß eine Verbesserung der steuerlichen Erfassungsquote um nur einen Prozentpunkt zusätzliche Steuereinnahmen von 2,5 Mrd. DM erbringen würde?

11

Welche Mehr- und/oder Mindereinnahmen konnten in den Jahren 1989 bis 1992 aufgrund der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuersonderprüfung, der Kapitalverkehrsteuerprüfung und der Steuerfahndung erzielt werden?

12

Wie hoch war in den Jahren 1989 bis 1992 das unter Berücksichtigung eines landesweiten Vergleichs und struktureller Unterschiede erzielte anteilige statistische Mehrergebnis je Prüfer/Prüferin?

Bonn, den 14. September 1993

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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