Bonuszahlungen an leitende Angestellte der Treuhandanstalt
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Laut Pressemitteilungen erhielten 64 Direktoren und 209 Abteilungsleiter der Treuhandanstalt Bonuszahlungen in Höhe von 13,1 Mio. DM.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Auf welcher Rechtsgrundlage werden solche Bonuszahlungen vorgenommen?
Wie hoch ist insgesamt die 1992 gezahlte Bonussumme? Wurde der Budgetrahmen von 13,7 Mio. DM eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
Wurde die vom Unterausschuß Treuhandanstalt des Deutschen Bundestages am 6. November 1992 beschlossene „Dekkelung" von Bonuszahlungen im Einzelfall auf maximal 25 v. H. des Grundgehaltes 1992 eingehalten? Wenn nein, warum nicht? In wie vielen Fällen wurden 25 v. H. des Grundgehaltes überschritten? Wieviel Prozent betrug die Überschreitung maximal? Wie hoch war die Summe der „überprozentualen" Zahlungen?
Nach welchen Kriterien wurde der Bonus gezahlt? Von wem wurden die Kriterien aufgestellt, von wem genehmigt, von wem kontrolliert?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den Bonuszahlungen an leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Ergebnissen der Arbeit der Treuhandanstalt (Deindustrialisierung in Ostdeutschland und stetig zunehmender Schuldenberg der Treuhandanstalt)?
Gibt es Analysen oder Aussagen der Treuhandanstalt zur Wirtschaftlichkeit des Bonussystems, wie sie in der Wirtschaft üblich sind?
Wie erklärt die Bundesregierung die teilweise eklatanten Widersprüche zwischen den Einschätzungen des Bonussystems durch den Bundesrechnungshof vom 2. November 1992 einerseits und der TREUARBEIT AG, der Firma Kienbaum Personalberatung GmbH und dem Bundesministerium der Finanzen andererseits?
Teilt die Bundesregierung die Zweifel des Bundesrechnungshofes an der Wirtschaftlichkeit des Bonussystems?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, daß „eine hinreichende quantitative Grundlage zur Formulierung von Zielen und deren Gewichtung sowie zur Bewertung der Leistung (Zielerreichung), um Bonuszahlungen angemessen begründen zu können" fehlt, da „geeignete Erfahrungswerte aus der Vergangenheit nur beschränkt vorliegen" aus heutiger Sicht (Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zum Bonussystem für leitende Mitarbeiter der Treuhandanstalt vom 2. November 1992, Ausschußdrucksache 256 des UA THA, S. 3)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß Schnelligkeit hier nicht ohne weiteres wirtschaftlichen Erfolg bedeutet und „eine wesentliche Komponente, nämlich die Gewährleistungs- und sonstigen Folgerisiken des Bundes ..., in dem System nicht berücksichtigt" sind (ebenda, S. 2)?
Wenn ja, welche Konsequenzen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Bundesrechnungshofes zu, daß „die von der Treuhandanstalt vorgesehenen Bonuszahlungen deutlich oberhalb der in der Wirtschaft üblichen Sätze (teilweise ganz erheblich) " liegen (ebenda, S. 4)?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß „bei einer Leistung, die gerade die von der Treuhandanstalt vorgegebene Planziele insgesamt erreicht — so daß also keine über die Zielsetzung hinausgehende Leistung — ... Führungskräften der ersten Ebene Bonuszahlungen in Höhe von 61 050 DM jährlich (20 v. H. des durchschnittlichen Jahresgrundgehaltes) und denjenigen der zweiten Ebene in Höhe von 44 400 DM jährlich (24 v. H. des durchschnittlichen Jahresgehaltes) in Aussicht gestellt" werden (ebenda, S. 4)?
Wie hoch waren die durchschnittlichen Bonuszahlungen 1992 auf der ersten und zweiten Führungsebene?
Wie ist es nach Meinung der Bundesregierung vertretbar, daß „selbst in den Fällen, in denen die von der Treuhandanstalt vorgegebene normale Solleistung merklich unterschritten wird, ... Bonuszahlungen in Höhe von mindestens 7 v. H. des Grundgehaltes vorgesehen" sind (ebenda, S. 4)?
In wie vielen Fällen erfolgten 1992 Bonuszahlungen bei Unterschreitung normaler Solleistungen?
Welche Summe wurde von der Treuhandanstalt dafür insgesamt zur Verfügung gestellt?
Wer legt die Bonuszahlungen für die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Treuhandanstalt im Einzelfall fest?
Durch wen erfolgte 1992 die Kontrolle der Einstufung im Bonussystem?
Mit welchen Ergebnissen?
War der Bundesrechnungshof als Kritiker des Bonussystems in die Kontrolle einbezogen?
Zu welchen Ergebnissen kam er?
Befinden sich unter den mit Bonus bedachten Verträgen solche, die mit kriminellen Aktivitäten verbunden sind?
Wenn ja, gab es angemessene Sanktionen gegenüber den für die Vertragsabschlüsse verantwortlichen Treuhandmitarbeitern, und welche?
Wurde das Bonussystem, wie vom Bundesrechnungshof gefordert, 1993 überarbeitet?
Wenn ja, von wem, und mit welchen Veränderungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde die Verminderung der Zahl der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Treuhandanstalt im Budgetrahmen berücksichtigt?
Wenn ja, wie und in welchem Umfang?
Welche „prämienähnliche Leistungen" wurden im Jahr 1992 durch die Treuhandanstalt „außerhalb des bisher mit dem Parlament erörterten Systems" erbracht (Brief des Bundesrechnungshofes an den Vorsitzenden des Unterausschusses Treuhandanstalt zum „Bericht des Bundesministers der Finanzen über das Konzept des leistungsabhängigen Vergütungssystems für leitende Mitarbeiter der Treuhandanstalt in den Jahren 1993/94" vom 19. Januar 1993, Ausschußdrucksache 300, S. 2)?
In welcher Form und Höhe wurden „prämienähnliche Leistungen" auf den verschiedenen Ebenen der Treuhandanstalt (auch unterhalb der vom Bonussystem betroffenen Führungskräfte) durch die Treuhandanstalt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergeben?
Durch wen wurden diese „prämienähnliche Leistungen" genehmigt?
Welche Vergabekriterien lagen zugrunde?
Sind für 1993/94 vergleichbare „prämienähnliche Leistungen" vorgesehen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, an das Bonus- und Prämiensystem der Treuhandanstalt einen strengeren Maßstab anzulegen und gegebenenfalls Rückerstattungen zu veranlassen, z. B. bei Privatisierungsmißerfolgen durch kriminelle Handlungen der Käufer, bei Nichteinhaltung von Arbeitsplatz- und Investitionszusagen u. a.?