Zuwachs des Vermögens des Bundes aus Vermögen der DDR
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In das Grundvermögen des Bundes wurden bis zum September 1993 306 542 Hektar aus Vermögenswerten der DDR übernommen. Die Zugänge an Grundstücken sind noch nicht abgeschlossen. Die Zuführung von Liegenschaften durch die russischen Streitkräfte hält an. Mit der Vereinigung hat sich das Vermögen des Bundes an Grundstücken bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt fast verdoppelt; darunter das Vermögen an bebauten Grundstücken mehr als verdoppelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie unterteilt sich der Zugang an Grundvermögen des Bundes aus dem Vermögen der DDR in unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, teilbebaute Grundstücke?
Welches sind die 100 größten bebauten Grundstücke, die vom Vermögen der DDR in das Bundesvermögen übernommen wurden?
Welche größeren (bekannten) Bauwerke (Ministerien, Verwaltungen, Einrichtungen) befanden oder befinden sich jeweils auf diesen Grundstücken entsprechend Frage 2?
Falls sich das nicht aus der Antwort zu Frage 2 ergibt, welche größeren Grundstücke befinden sich in Citylagen von Großstädten, und wie groß sind sie jeweils, welche Grundstücke befinden sich in Citylagen im Ausland, und wie groß sind sie jeweils?
a) welche größeren Grundstücke befinden sich in Citylagen von Großstädten, und wie groß sind sie jeweils,
b) welche Grundstücke befinden sich in Citylagen im Ausland, und wie groß sind sie jeweils?
Wie hoch war im Haushaltsjahr 1978 — dem letzten Haushaltsjahr, für das der wertmäßige Nachweis des unbeweglichen Sachvermögens geführt wurde — das allgemeine Vermögen des Bundes an Grundstücken, insgesamt und darunter nach unbebauten, bebauten und teilbebauten Grundstücken in Hektar? Welchen Wert stellten die Grundstücke entsprechend a) jeweils dar?
a) das allgemeine Vermögen des Bundes an Grundstücken, insgesamt und darunter nach unbebauten, bebauten und teilbebauten Grundstücken in Hektar?
b) Welchen Wert stellten die Grundstücke entsprechend a) jeweils dar?