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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Tiefflüge über dem Nordharz (G-SIG: 12011686)

Aufnahme von Tiefflügen über dem Nordharz seit dem 1.9.1993, militärische und politische Überlegungen, Belastungen der Bevölkerung, Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

25.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/576524. 09. 93

Tiefflüge über dem Nordharz

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Seit dem 1. September 1993 führen Jagdflugzeuge der Bundeswehr sowie von der NATO unterstellten Geschwader Tiefflüge über der Nordharz-Region durch, die einschneidende Belästigungen im Leben der dort Wohnenden bzw. von Urlauberinnen und Urlaubern mit sich bringen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche militärischen und politischen Überlegungen führten zur Genehmigung von Tiefflügen in der genannten Region?

2

Warum wurde gerade am 1. September 1993 mit den Flügen begonnen?

Hält die Bundesregierung es wenigstens für politisch instinktlos, gerade am 54. Jahrestag des Überfalls Hitlerdeutschlands auf Polen, dem Beginn des Zweiten Weltkrieges, die ersten Tiefflüge im Nordharz zu starten?

3

Für welche Höhen wurden Tiefflüge genehmigt?

Waren in das Genehmigungsverfahren auch Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kommunen bzw. der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen einbezogen?

Wenn ja, mit welchen Reaktionen?

4

Welche Beschränkungen hinsichtlich Flugzahl pro Tag, Wochenendflugbetrieb, Betrieb über Erholungsgebieten etc. wurden vereinbart?

5

Wie deutet die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Bernd Wilz, daß es darauf ankomme, „unvermeidbare Belastungen ... so gleichmäßig wie möglich zu verteilen" (Brief an den Landrat von Wernigerode Dr. Ermrich)?

6

Legt die Bundesregierung den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes so aus, daß auch die Folgen von Tiefflügen auf Alte, Kranke, Erholungssuchende und „normale" Bewohnerinnen und Bewohner des Nordharzes gleichmäßig verteilt werden müßten?

7

Welche Einbußen müßte nach Auffassung der Bundesregierung die Fremdenverkehrsbranche in Kauf nehmen?

Hält die Bundesregierung einen Ausgleich für angebracht?

8

Sind inzwischen Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Verwaltungen, der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie Bundestagsabgeordnete der CDU und der F.D.P. in der Angelegenheit an die Bundesregierung herangetreten?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bonn, den 24. September 1993

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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