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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Entflechtung der Wasser- und Abwasserbetriebe in den neuen Ländern und Folgen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (G-SIG: 12011692)

Unternehmensstruktur der entflochtenen Wasser- und Abwasserbetriebe in den neuen Bundesländern, Kapitalausstattung, Sanierung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung, Aufgabe von Wasserschutzgebieten

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

25.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/575023.09.93

Entflechtung der Wasser- und Abwasserbetriebe in den neuen Ländern und Folgen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Susanne Kastner, Klaus Lennartz, Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Eberhard Brecht, Ursula Burchardt, Hans Martin Bury, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Klaus Kirschner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Hinrich Kuessner, Dr. Uwe Küster, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Helga Otto, Manfred Reimann, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Rolf Schwanitz, Wieland Sorge, Dr. Gerald Thalheim, Hans Georg Wagner, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber, Dr. Axel Wernitz

Vorbemerkung

Nach der Entflechtung und Kommunalisierung der großen Wasser- und Abwasserbetriebe — WAB der neuen Länder droht die große Aufgabe der Sanierung in diesem Bereich ins Stocken zu geraten. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach EG-Recht verpflichtet, bis Ende 1995 auch in den neuen Ländern die Anforderungen der EG-Trinkwasserrichtlinie einzuhalten und für eine ausreichende Abwasserentsorgung entsprechend der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser bis Ende 1998 zu sorgen.

Die Bundesregierung muß bis 31. Dezember 1993 ein Programm für den Vollzug dieser Richtlinie aufstellen.

Da demnach die Bundesregierung eine Mitverantwortung für die in den neuen Ländern notwendigen Sanierungsmaßnahmen in der Größenordnung von mehreren 100 Mrd. DM hat, fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen gibt es z. Z. in den neuen Ländern, nachdem die dreizehn großen Wasser- und Abwasserbetriebe entflochten sind?

2

In welcher Größe und in welcher Unternehmensform und mit welchen ausländischen Unternehmensbeteiligungen arbeiten die jetzt existierenden Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen in den neuen Ländern?

3

In welchem Maße können die Unternehmen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Fachkräften die Rationalisierungspotentiale nutzen, um eine ausreichende Versorgung und Entsorgung sicherzustellen?

4

Welche Kapitalausstattung bzw. welchen Verschuldungsgrad haben die Unternehmen, und wie sind die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen nach der Entflechtung?

5

Welche Entwicklung ist bei den Trinkwassergebühren und Abwassergebühren in den einzelnen Ländern in den verschiedenen Versorgungsgebieten je nach Größe und Unternehmensform festzustellen?

6

Inwieweit ist bekannt, daß infolge der Entflechtung die Sanierungsmaßnahmen der Wasserversorgungsanlagen, der Leitungssysteme, der Klärwerke und der Kanalsysteme wegen Geldmangels gestoppt werden mußten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, bis Ende 1995 die Trinkwasser- und Abwassersanierung durchzuführen, um die Anforderungen der EG-Richtlinien einhalten zu können?

7

Wann wird der nächste Zwischenbericht der Fachkommission „Soforthilfe Trinkwasser" beim BGA vorliegen, um den neuesten Stand der Sanierungsmaßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen in den neu gebildeten Unternehmen u. a. auch für die EG-Kommission festzustellen?

8

a) Wird ein Bericht über den Stand der bis 1998 notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Abwasserbereich erarbeitet, und bis wann wird er vorgelegt? b) Wer ist dafür in der Bundesregierung verantwortlich?

9

Werden vom Bundesministerium für Wirtschaft Förderprogramme für die Sanierung der neu gebildeten, kleinen Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen geplant und durchgeführt, um zu sozial- und wirtschaft lich verträglichen Abwasser- und Wassergebühren zu kommen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenlegung von Wasserver- und Abwasserentsorgung in kommunalen oder privaten Betrieben, und wie soll die unterschiedliche steuerliche Behandlung im Wasserversorgungs- und Abwasserbereich (hoheitliche Aufgabe) evtl. beseitigt werden, um die Entstehung leistungsfähiger, kommunaler oder privater Unternehmen in optimalen Größen zu fördern?

11

Wie viele Wasserversorgungsanlagen wurden oder werden noch durch die Neustrukturierung stillgelegt und dadurch Wasserschutzgebiete aufgegeben, und wie kann dies durch flächendeckende Grundwasserschutzmaßnahmen kompensiert werden?

Bonn, den 23. September 1993

Marion Caspers-Merk Susanne Kastner Klaus Lennartz Hermann Bachmaier Angelika Barbe Friedhelm Julius Beucher Lieselott Blunck (Uetersen) Dr. Eberhard Brecht Ursula Burchardt Hans Martin Bury Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Iris Gleicke Hans-Joachim Hacker Christel Hanewinckel Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Klaus Kirschner Siegrun Klemmer Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Hinrich Kuessner Dr. Uwe Küster Christoph Matschie Ulrike Mehl Christian Müller (Zittau) Jutta Müller (Völklingen) Michael Müller (Düsseldorf) Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Helga Otto Manfred Reimann Karl-Heinz Schröter Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Rolf Schwanitz Wieland Sorge Dr. Gerald Thalheim Hans Georg Wagner Reinhard Weis (Stendal) Gunter Weißgerber Dr. Axel Wernitz

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