Vergabepraxis und Preispolitik bei ehemals militärisch genutzten Liegenschaften
des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Auf Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Vergabe von ehemaligen militärischen Liegenschaften, die nach der Truppenreduzierung an den Bund gefallen sind, an die Länder und Kommunen?
Erfolgen alle Preisfestlegungen für die Areale durch das Bundesministerium der Finanzen nach einem einheitlichen Berechnungsschlüssel?
Falls ja, nach welchem?
Falls nein, warum nicht?
Wie hoch beziffert das Bundesministerium der Finanzen den finanziellen Verlust an entgangenen Haushaltseinnahmen durch noch immer unveräußerte bzw. unvermietete ehemalige Kasernenwohnungen (z. B. bei der „Lettenholz"-Siedlung in Bad Tölz: 1992 209 Wohnungen leerstehend; 1993 von Januar bis September 119 unbewohnte Wohnungen) und unveräußerte einstigen Kasernenarealen und sonstigen militärischen Liegenschaften (z. B. Truppenübungsplätze) in Bayern seit 1991?
Woraus resultiert die erhebliche Differenz (95 %) zwischen dem Verkaufspreis der im Wahlkreis des Bundesministers der Finanzen gelegenen Kasernenwohnungen in Neu-Ulm (800 DM/m2) und den Forderungen für die sogenannte Lettenholz-Siedlung in Bad Tölz (1 560 DM/m 2), obwohl bei dem als sozialverträglich eingestuften Mietniveau nur eine Differenz von 50 % (Neu-Ulm: 6 DM/m 2 , Bad Tölz: 9 DM/m 2) und bei den ortsüblichen Baulandpreisen sogar nur ein Unterschied von 42 % (Neu-Ulm: 330 DM, Bad Tölz 470 DM) besteht?
Welche Gutachten hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den frei gewordenen militärischen Liegenschaften anfertigen lassen, und welche davon sind sowohl der Öffentlichkeit als auch den kommunalen Verhandlungspartnern in vollem Umfang zugänglich gemacht worden?
Existieren noch diesbezügliche Gutachten, die bislang unter Verschluß gehalten werden, und falls ja, warum?