Reaktion der Bundesregierung auf die Feststellungen des Bundesrechnungshofes zur Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen über die Treuhandanstalt
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof stellt in seiner Unterrichtung an den Deutschen Bundestag (Drucksache 12/5650) fest:
„Das Bundesministerium hat für die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht auf wichtigen Feldern erforderliche eigene Erhebungen nicht durchgeführt, notwendige Zustimmungsvorbehalte nicht rechtzeitig und nicht in ausreichendem Umfang erlassen und die Beachtung seiner Weisungen nicht überwacht."
Der Bundesrechnungshof forderte das Bundesministerium mit seiner Unterrichtung vom 17. September 1993 auf, seine Aufsichtsführung zu ergänzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Kontrolle der Treuhandanstalt
II. Fachaufsichtliche Erhebungen des Bundesministeriums zur Tätigkeit der Treuhandanstalt
III. Haftung der Führungsebene der Treuhandanstalt
IV. Fehlende Zustimmungsvorbehalte in politisch und finanziell wichtigen Bereichen
V. Stichprobenweise Überwachung inhaltlicher und verfahrensmäßiger Vorgaben
VI. Auswertung von Erkenntnissen der internen Revision der Treuhandanstalt
Fragen18
Wie gedenkt die Bundesregierung die Forderung des Bundesrechnungshofes nach eigenen stichprobenweisen Kontrollen der Treuhandanstalt zu erfüllen, um weitere Verluste abzuwenden?
Zu welchen Fragen werden Kontrollen durchgeführt?
Wie wird über das Ergebnis der Kontrollen öffentlich informiert?
Wird der Deutsche Bundestag informiert?
Was wurde nach Vorlage der Unterrichtung des Bundesrechnungshofes am 17. September 1993 durch die Bundesregierung veranlaßt?
Wann werden die Forderungen des Bundesrechnungshofes erfüllt sein?
Welche der vom Bundesrechnungshof geforderten fachaufsichtlichen Erhebungen werden durchgeführt?
Welche sollen durchgeführt werden?
Wann werden die vom Bundesrechnungshof geforderten fachaufsichtlichen Erhebungen des Bundesministeriums eingeführt?
Wird von den Ergebnissen der Erhebungen die Öffentlichkeit informiert?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken des Bundesrechnungshofes, daß die Befreiung der Führungsebene der Treuhandanstalt bis Ende Juni 1991 von der Haftung selbst für grob fahrlässiges Handeln und bis Ende 1993 für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit Kontrollen des Bundesministeriums erforderlich gemacht hätten?
Welche Veränderungen in den Kontrollen der Treuhandanstalt hält die Bundesregierung für unerläßlich?
Welche Auffassungen gibt es von der Bundesregierung zur weiteren Haftungsbefreiung der Führungsebene der Treuhandanstalt über das Jahr 1993 hinaus?
In welchen Bereichen will die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof eingeforderten allgemeinen Zustimmungsvorbehalte einführen?
Zu welchen Fragen sollen die vom Bundesrechnungshof geforderten stichprobenweisen Kontrollen durch das Bundesministerium erfolgen?
Ab wann sollen stichprobenweise Kontrollen erfolgen?
Ab wann soll die vom Bundesrechnungshof geforderte Auswertung von Erkenntnissen der internen Revision der Treuhandanstalt erfolgen?
Wie wird von der Auswertung die Öffentlichkeit informiert?