Berichterstattung der Treuhandanstalt über Investitionen und Arbeitsplätze
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/ Linke Liste
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof stellt in seiner Unterrichtung an den Deutschen Bundestag (Drucksache 12/5650) fest: „Die Treuhandanstalt berücksichtigte bei den Privatisierungsverfahren Investitions- und Arbeitsplatzziele häufig nicht hinreichend in vertraglichen Regelungen. Die Berichterstattung der Treuhandanstalt über die mittels Privatisierung erzielten Investitionszusagen und Arbeitsplatzsicherungen unterschieden nicht deutlich genug zwischen vertraglich garantierten, juristisch durchsetzbaren Zusagen und bloßen Erwartungen."
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Was wurde veranlaßt, um den Forderungen des Bundesrechnungshofes nach einer objektiven Berichterstattung zu entsprechen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung der Treuhandanstalt gegenüber dem Bundesrechnungshof, daß die Treuhandanstalt in einer „moralischen Verpflichtung der Käufer auf Einhalten ihrer Zusagen eine stärkere Bindung sieht als in vertraglichen Vereinbarungen"?
Wann wird die Öffentlichkeit über die tatsächliche Höhe der Arbeitsplatzzusagen informiert?