Rüstungsexporte nach Indonesien
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am Dienstag, dem 23. September 1993, wurden die ersten beiden von insgesamt 39 Kriegsschiffen der Volksmarine der ehemaligen DDR an die indonesischen Streitkräfte übergeben.
Dies geschah trotz der Proteste von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der PDS sowie zahlreicher Menschenrechtsorganisationen. Die Auslieferung erfolgt unter Hinwegsetzung über den Beschluß der WEU-Versammlung vom 17. Juni 1993, in der die Mitgliedstaaten zu einem sofortigen Waffenembargo über Indonesien aufgefordert werden. Laut Informationen internationaler Menschenrechtsorganisationen halten die Menschenrechtsverletzungen in Osttimor, Aceh und Teilen Indonesiens unvermindert an.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im US-amerikanischen Kongreß ein Gesetzentwurf anhängig ist, der die große Besorgnis von Mitgliedern beider Parteien im Kongreß über fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen in Indonesien, insbesondere im besetzten Osttimor, widerspiegelt und beabsichtigt, in Zukunft die Lieferung von Rüstungsgütern an Indonesien an eine vorangehende Prüfung der Menschenrechtssituation zu binden?
Teilt die Bundesregierung diese Besorgnis?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung Rüstungsgüterexporte an ein Land, das die Menschenrechte mißachtet?
Existieren von seiten der Bundesregierung Überlegungen für ein generelles Exportverbot von Rüstungsgütern?
Wenn ja, worin besteht ihr Grundanliegen?
Wenn nein, warum nicht?