Entscheidungen der Treuhandanstalt über die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof stellt in seiner Unterrichtung an den Deutschen Bundestag (Drucksache 12/5650) fest:
„Die Treuhandanstalt konkretisierte ihre Sanierungsaufgabe nicht hinreichend und nahm damit Unsicherheit über die angestrebten Ziele in Kauf. Sie gab keine Kriterien für die Bestimmung des im Einzelfall vertretbaren zeitlichen und finanziellen Sanierungsaufwandes bei der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit vor. Entscheidungen über Unternehmenskonzepte und Einstufungen der Unternehmen waren vielfach nicht mehr zeitnah, weil sie nicht planmäßig überprüft wurden. Die Unternehmensleitungen erzielten häufig keine Stellungnahme der Treuhandanstalt zu ihren Unternehmenskonzepten und notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Die Treuhandanstalt wirkte nicht in dem gebotenen Umfang auf die Umsetzung von Unternehmenskonzepten und Sanierungsmaßnahmen hin.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen1
Welche Maßnahmen wurden veranlaßt, um ohne Zeitverzug entsprechend den Forderungen des Bundesrechnungshofes
a) konkrete Kriterien für den Sanierungsaufwand festzulegen,
b) Entscheidungen über Unternehmenskonzepte zeitnah zu treffen,
c) die Sanierungsfähigkeit der Unternehmen anhand der tatsächlichen Lage zu bestimmen und planmäßig zu überprüfen,
d) für die Unternehmen eine Stellungnahme der Treuhandanstalt zu ihrem Unternehmenskonzept zu sichern,
e) im gebotenen Umfang auf die Umsetzung von Unternehmenskonzepten und Sanierungsmaßnahmen hinzuwirken?