Mittelfristige Finanzplanung des Bundes im Lichte der konjunkturellen Abschwächung und der Abwicklung der Treuhandanstalt
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Presseveröffentlichungen zufolge sollen die Ausgaben im Bundeshaushalt im ersten Halbjahr 1993 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um 7,3 % auf 217,6 Mrd. DM gestiegen sein. Diesem Anstieg soll ein Rückgang der Einnahmen bis Ende Juni 1993 um 2,1 % auf 182,5 Mrd. DM gegenüberstehen. Zur Jahresmitte soll das Haushaltsdefizit 1993 rd. 35 Mrd. DM betragen haben. Der Bund soll bereits 45,9 Mrd. DM der für 1993 eingeplanten neuen Schulden in Höhe von insgesamt 67,6 Mrd. DM aufgenommen haben. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen, der ab 1995 geplanten Abwicklung der Treuhandanstalt sowie und angesichts der gestiegenen und noch weiter steigenden Arbeitslosigkeit, die auch Auswirkungen auf den Zuschuß des Bundes an die Bundesanstalt für Arbeit haben wird, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Inwieweit hat der konjunkturelle Abschwung Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr?
Trifft es zu, daß die Einnahmen aus dem Zinsabschlag per 30. Juni 1993 2,2 Mrd. DM betrugen und damit deutlich hinter der im Bundeshaushalt eingeplanten Summe von 10,5 Mrd. DM zurückgeblieben sind?
Wenn ja, was spricht aus Sicht der Bundesregierung für die Annahme, bis zum Ende dieses Haushaltsjahres könnten mindestens weitere 7,3 Mrd. DM an Einnahmen aus dem Zinsabschlag realisiert werden?
Trifft es ferner zu, daß die Bundesregierung trotz eines Haushaltsdefizits per 30. Juni 1993 in Höhe von 35 Mrd. DM bereits neue Kredite in Höhe von insgesamt 45,9 Mrd. DM aufgenommen hat?
Wenn ja, aufgrund welcher haushalts- und finanzpolitischer Notwendigkeiten erfolgte diese über dem entstandenen Defizit liegende Neuverschuldung?
Wie entwickelte sich die Schuldentilgung hinsichtlich Soll und ist im ersten Halbjahr 1993?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß sich der Bundeszuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit im laufenden Haushaltsjahr weiter erhöhen wird, nachdem er bereits in den ersten sechs Monaten des Jahres 1993 von 3,2 auf 16,5 Mrd. DM zugenommen hat?
Treffen Berichte zu, wonach das von der Bundesanstalt für Arbeit für dieses Jahr erwartete Defizit, das durch einen Bundeszuschuß gedeckt wird, nicht — wie im Nachtragshaushalt 1993 veranschlagt — 18 Mrd. DM, sondern mindestens 27 Mrd. DM betragen wird?
Welche Einnahmequellen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um ein 18 Mrd. DM übersteigendes Defizit bei der Bundesanstalt für Arbeit zu decken?
Schließt die Bundesregierung die Einbringung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 1993 definitiv aus?
Beabsichtigt die Bundesregierung — angesichts des von der Bundesanstalt für Arbeit vor kurzem verabschiedeten Etats für 1994 in Höhe von rd. 111 Mrd. DM, der einen Bundeszuschuß von 25 Mrd. DM voraussetzt, und vor dem Hintergrund des im Entwurf des Bundeshaushalts 1994 veranschlagten Zuschußbetrages von 11 Mrd. DM — den Einzelplan 11 bzw. den Gesamtentwurf einschließlich des Finanzplans 1993 bis 1997 zu überarbeiten?
Wenn nein, aus welchen Mitteln soll 1994 der erhöhte Zuschußbedarf der Bundesanstalt für Arbeit finanziert werden?
In welchem Abschnitt (Einzelplan, Kapitel, Titel) der mittelfristigen Finanzplanung sind die für Aufgaben der Treuhandanstalt ab 1995 vorgesehenen 22,5 Mrd. DM „festgelegt" (Regierungssprecher Dieter Vogel am 27. Oktober 1993 vor Journalisten)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die ab 1995 auf den Bundeshaushalt aus der beabsichtigten Umwandlung der Treuhandanstalt in eine Steuerungs- und Überwachungseinrichtung des Bundes zusätzlich zukommenden Mehrausgaben in Höhe von mindestens 40 Mrd. DM nicht zu einer Erhöhung der in der mittelfristigen Finanzplanung 1993 bis 1997 veranschlagten Nettokreditaufnahme führen werden?
Ist es unzulässig, aus diesen Zahlen zu folgern, daß die Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung 1993 bis 1997 nur einen Teil der von ihr bis zur Beendigung der Arbeit der Treuhandanstalt erwarteten 40 Mrd. DM zusätzlicher Ausgaben berücksichtigt hat?
Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den vom Bundesminister der Finanzen mit 40 Mrd. DM angegebenen Abwicklungskosten der Treuhandanstalt und der im Finanzplan des Bundes 1993 bis 1997 genannten Summe von „voraussichtlich 45 Mrd. DM" (Drucksache 12/5501, S. 32)?