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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Kritik des Bundesrechnungshofes am Nuklearen Entsorgungskonzept der Bundesregierung (G-SIG: 12011775)

Vergleich von Kosten und Abfallmenge zwischen der Wiederaufarbeitung und der direkten Endlagerung, Wiederverwertung von Uran aus der Wiederaufarbeitung, Pläne der Siemens AG zum Ausstieg aus der MOX-Brennelemente-Produktion, Haftung der Bundesregierung bei einem schweren Unfall in der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague/Frankreich bzw. Windscale (Sellafield/England), Gründe der Bundesregierung für ein Festhalten an der Wiederaufarbeitungstechnologie, Zulässigkeit der direkten Endlagerung von Brennelementen nach dem Atomgesetz, Forschungsförderung auf diesem Gebiet und Mittelrückfluß von der Atomwirtschaft, Konsequenzen aus der britischen Studie über Krebs von Kindern im Bereich der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

30.11.1993

Aktualisiert

07.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 12/608405.11.93

Kritik des Bundesrechnungshofes am Nuklearen Entsorgungskonzept der Bundesregierung

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende Juli 1993 hat der Bundesrechnungshof (BRH) in einem Bericht „über die Kostentragung für Forschung und Entwicklung zur nuklearen Entsorgung" eine grundsätzliche Kritik an verschiedenen Aspekten der Planung der nuklearen Entsorgung durch die Bundesregierung vorgelegt. Dabei fordert der BRH insbesondere den Ausstieg aus der „wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren" Wiederaufarbeitung und eine höhere Transparenz bei der Mittelverwendung für die nukleare Entsorgung ein.

Der BRH sieht eine beträchtliche haushaltsmäßige Relevanz, da die Höhe der Vorausleistungen des Bundes im Bundeshaushalt ein erhebliches Volumen aufweist, das nach Auffassung des BRH noch erheblich gesteigert werden könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Im Bericht des BRH wird festgestellt, daß „nach neueren Kostenschätzungen die Wiederaufarbeitung inzwischen mehr als doppelt so teuer ist wie die direkte Endlagerung. (...) Nach Ansicht des BRH kann die Wiederaufarbeitung deshalb als wirtschaftlich nicht mehr vertretbar bewertet werden und ist die direkte Endlagerung vom Atomgesetz gedeckt". Des Weiteren heißt es, daß „im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit außerdem zu berücksichtigen (ist), daß die Wiederaufarbeitung nicht zur Abfallminderung, sondern zu einer Vergrößerung der Abfallmenge führt, weil es unmöglich ist, die zur Wiederaufarbeitung aufgelösten Kernbrennstoffe und Spaltprodukte wieder auf das bisherige kleine Volumen des Brennelementes aufzukonzentrieren".

a) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dieser klaren Absage an ihr bisheriges nukleares Entsorgungskonzept gezogen?

b) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, die die Auffassung des BRH widerlegen?

c) Auf welche Berechnungen bezieht sich der BRH in seinem Bericht, und seit wann sind diese der Bundesregierung bekannt?

d) Inwieweit weichen diese Berechnungen von früheren Annahmen der Bundesregierung ab?

e) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in einem nennenswerten Ausmaß (über 100 t/a) gelungen, Uran aus der Wiederaufarbeitung in Brennelementen wiederzuverwenden, wie dies in den 70er und 80er Jahren im wesentlichen als Begründung für die Notwendigkeit der Wiederaufarbeitung herangezogen wurde, und wenn ja, wo? Wenn nein, was geschieht zur Zeit damit?

f) Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der Siemens AG, aus der MOX-Brennelemente-Produktion auszusteigen, insbesondere hinsichtlich der Tatsache, daß die Verbleib vieler Tonnen Plutonium aus der Wiederaufarbeitung damit vollends ungeklärt bleibt?

g) Welche Haftungsbeteiligung ist die Bundesregierung für den Fall eines — angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit — gar nicht so unwahrscheinlichen Falles eines schweren Unfalls in einer der Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague/Frankreich und Windscale (Sellafield/England) eingegangen? Welche sonstigen Vorkehrungen trifft sie, um bei diesen Anlagen den nach dem Atomgesetz (AtG) geforderten Sicherheitsstandard sicherzustellen? Welche Erfahrungen hat sie dabei in den vergangenen Jahren gemacht?

2

Nach Auffassung des BRH vertreten BMFT und BMU irrigerweise die Ansicht, daß das AtG eine direkte Endlagerung zumindest der derzeit üblichen Leichtwasserreaktor-Brennelemente nicht abdecke. Dazu der BRH wörtlich: „Die Ausführungen überzeugen den BRH nicht. Das AtG erlaubt die direkte Endlagerung nicht nur für bestimmte Brennelementarten. Sie ist nach dem AtG u. a. zulässig, wenn die Wiederaufarbeitung wirtschaftlich nicht vertretbar ist (§ 9 a Abs. 1 Nr. 2 AtG). U. E. ist dies bereits heute angesichts der Kostenrelation erfüllt. Auf die Argumentation, daß die Wiederaufarbeitung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar und damit die direkte Endlagerung auch für die anderen Brennelementearten nach dem AtG zulässig ist, sind die Ressorts nicht eingegangen (Hervorhebung durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Folgte man der Ansicht der Bundesministerien, entfällt nicht nur die Vorausleistungspflicht, sondern auch die Verpflichtung nach dem AtG, Forschung und Entwicklung (FuE) für die direkte Endlagerung zu betreiben. Diese Konsequenzen haben die Ressorts bisher nicht gezogen."

a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Feststellungen?

b) Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung an der Technologie der Wiederaufarbeitung, die von den Stromversorgern im Inland wohlweislich aufgegeben wurde, fest?

c) Wann laufen die Betriebsgenehmigungen welcher Atomkraftwerke aus, deren Entsorgungsvorsorge sich auf das auch in weiterer Zukunft nicht fertiggestellte nukleare Endlager in Deutschland beziehen?

3

Im Bericht des BRH heißt es, daß „eine über Jahre eindeutige, einheitliche und zweckentsprechende Zuordnung der Projekte aus dem Förderungskatalog des BMFT oder der Großprojekte zu den Haushaltsplanansätzen oder den bei den Erläuterungen der Titelansätze gewählten Bezeichnung selbst mit Hilfe der Leistungsplansystematik des BMFT nicht möglich ist, weil die Zweckbestimmung der Ausgabentitel in den letzten Jahren oft geändert und erweitert und damit jeweils eine andere Zuordnung gewählt wurde".

a) Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dieser massiven Rüge des Finanzgebarens des BMFT gezogen?

b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß bei dieser unübersichtlichen Finanzführung jemals die tatsächlich nach § 21 b AtG und der Endlagervorausleistungsverordnung Atommüll-Ablieferungspflichtigen ihren finanziellen Anteil an der atomaren Entsorgung leisten?

c) Wann werden FuE-Maßnahmen zur direkten Endlagerung in die Vorausleistungs-Regelung einbezogen, wie dies vom BRH verlangt wird?

d) Wie hoch sind die bis 1993 für Arbeiten zur direkten Endlagerung eingesetzten Gesamtmittel, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß diese Mittel von der Atom- Wirtschaft wieder zurückfließen?

4

Der BRH regt an, „daß das BMFT in Abstimmung mit dem BMU eine Aufstellung über die von ihm geförderten Projekte erstellt, -aus der ersichtlich ist, welche Projekte bereits in die Vorausleistung eingeflossen sind, welche ggf. noch als anlagenbezogen einzubeziehen sind, und welche als nicht anlagenbezogen einzustufen sind. Diese Aufstellung wäre Grundlage für die Bemessung der künftig zu leistenden Beiträge, in die auch der noch nicht durch Vorausleistungen erstattete Aufwand eingehen muß".

a) Welche vom BMFT und BMU geförderten Projekte sind bereits in die Vorausleistungen eingeflossen?

b) Welche weiteren Projekte müssen ggf. als anlagenbezogen zusätzlich mit einfließen, und welche sind als nicht anlagenbezogen einzustufen?

5

In der vergangenen Woche wurde vom britischen Amt für Gesundheit und Sicherheit (Health and Safety Executive, HSE) eine neue Studie veröffentlicht, die einen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der Wiederaufbereitungsanlage Sellafield und vermehrten Fällen von Krebs bei Kindern einräumt.

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studie, und welche Konsequenzen bezüglich der Wiederaufbereitung von deutschem Atommüll in England gedenkt die Bundesregierung zu ziehen?

b) Wieviel deutscher Atommüll soll jährlich in Sellafield bzw. in La Hague zu welchen Kosten wiederaufbereitet werden?

c) Welche Rücktrittsklauseln enthalten die Verträge insbesondere im Hinblick auf mögliche Konventionalstrafen?

d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung um schnellstmöglich aus der nuklearen Wiederaufbereitung in Sellafield bzw. in La Hague auszusteigen, und welche Kosten würden dadurch auf den Bund bzw. auf die Atom- Wirtschaft zukommen?

Bonn, den 26. Oktober 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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