Menschenrechtslage im Sudan
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In der vergangenen Woche hat sich der 1989 durch Putsch an die Macht gelangte Militärrat aufgelöst und die Regierungsgeschäfte in die Hand einer zivilen Regierung gelegt, die jedoch zum allergrößten Teil von ehemaligen Junta-Mitgliedern gebildet wird. Der bisherige Staatschef ließ sich zum Ministerpräsidenten ernennen.
In den vergangenen vier Jahren hat die Militärregierung konsequent auf die Umgestaltung des Sudan in eine fundamentalistische islamische Republik nach dem Vorbild des Iran hingearbeitet. Diese vier Jahre waren durch massive Verletzung der persönlichen und politischen Rechte und Freiheiten der sudanesischen Bürger gekennzeichnet. Unter dem nach dem Putsch verhängten Ausnahmezustand wurde die Presse- und Versammlungsfreiheit praktisch eliminiert, die politische Opposition brutal unterdrückt, Christen und Angehörige anderer Religionen als des Islam verfolgt. Folter, willkürliche Verhaftungen sowie das „Verschwinden" von Personen waren bis vor kurzem an der Tagesordnung bzw. sind es laut Berichten von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen immer noch.
Die neugebildete Regierung hat den vierjährigen Ausnahmezustand inzwischen aufgehoben und Parlamentswahlen angekündigt. Andere Einschränkungen bestehen weiter. In ihren Kriterien für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit macht die Bundesregierung ihre Hilfe u. a. von der Einhaltung elementarer Menschenrechtsnormen, der Beteiligung der breiten Masse der Bevölkerung an den politischen Entscheidungsprozessen und rechtsstaatlichen Verhältnissen abhängig.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Lage im Sudan?
Ist davon auszugehen, daß mit der Bildung einer sogenannten zivilen Regierung demokratische Veränderungen in der sudanesischen Innenpolitik vor sich gehen werden?
Worauf führt die Bundesregierung die jüngsten politischen Veränderungen im Sudan zurück?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Menschenrechtslage im Sudan in den vergangenen vier Jahren völlig unbefriedigend war und bis heute ist?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Hinblick auf das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen im Sudan?
In welcher Art und Weise und mit welchem Erfolg hat sich die Bundesregierung seit 1989 für aus politischen und religiösen Gründen verfolgte sudanesische Bürgerinnen und Bürger eingesetzt?
War die Menschenrechtsproblematik Gegenstand von Regierungsgesprächen und anderen offiziellen Gesprächen?
Wenn ja, bei welchen Gelegenheiten und mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung seit dem Putsch von 1989 dem Sudan im Rahmen a) der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit, b) der humanitären Hilfe, c) der Ausstattungshilfe, d) der Demokratisierungshilfe Bundesmittel zur Verfügung gestellt, wenn ja, in welchem Umfang und für welche konkreten Projekte? (Bitte a bis d einzeln und nach Jahren aufschlüsseln!)
Welche bundesdeutschen politischen und wirtschaftlichen Institutionen (Stiftungen, Verbände etc.) waren und sind im Sudan tätig?
In welcher Weise wirkt sich die noch vom Revolutionsrat vor seiner Auflösung durchgesetzte Proklamation des Sudan als „Staat nach islamischem Recht" auf die deutsch-sudanesischen Beziehungen aus?
Welche Wege und Mittel sieht die Bundesregierung, die sudanesische Regierung zur Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte zu bewegen?