Reduzierung der Vorbehalte in bezug auf Übereinkommen des Europarates
der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat an das Ministerkomitee eine Empfehlung 1223 (1993) zur Reduzierung der Vorbehalte gerichtet, die von den Mitgliedstaaten in bezug auf die Übereinkommen und Konventionen des Europarates erhoben werden können.
Danach ist u. a. vorgesehen, die Mitgliedstaaten um eine Prüfung zu bitten, ob von ihnen erhobene Vorbehalte zu bereits geltenden Übereinkommen des Europarates zurückgezogen werden können, und dem Generalsekretär des Europarates die Gründe darzulegen, sofern Vorbehalte aufrechterhalten werden sollen.
Wir, gleichzeitig Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen daher die Bundesregierung:
Fragen3
Bei welchen Abkommen und Konventionen des Europarates hat die Bundesregierung bisher Vorbehalte erhoben?
Ist sie bereit, im Falle der Aufrechterhaltung entsprechender Vorbehalte den Deutschen Bundestag nach Abschluß der Prüfung hierüber zu unterrichten?
Wie beurteilt' sie den Vorschlag der Parlamentarischen Versammlung, in künftigen Übereinkommen zu regeln, ob Vorbehalte überhaupt möglich sind, und wenn ja, entsprechende Bedingungen hierfür festzulegen?