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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Einhaltung der Verpflichtungen neuer Mitglieder im Europarat (G-SIG: 12011831)

Einhaltung der Verpflichtungen der neuen Demokratien Europas im Hinblick auf demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse, Erhöhung der Hilfsangebote des Europarates zur Unterstützung der Reformanstrengungen dieser Länder

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.01.1994

Aktualisiert

26.07.2022

BT12/643209.12.1993

Einhaltung der Verpflichtungen neuer Mitglieder im Europarat

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/6432 09. 12.93 Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter Einhaltung der Verpflichtungen neuer Mitglieder im Europarat Voraussetzung für die Aufnahme eines Landes in den Europarat ist nicht allein das Vorhandensein bestimmter demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, sondern die Überzeugung des Europarates von der Fähigkeit und dem Willen des Landes aufgrund entsprechender Zusagen, solche Verhältnisse zu schaffen. Es ist daher nicht nur legitim, sondern auch geboten, die Einhaltung der Verpflichtungen, die von einem Beitrittsland im Hinblick auf seine Aufnahme in den Europarat zugesagt wurde, anzumahnen. Die Parlamentarische Versammlung hat daher im Juni 1993 für ihren Bereich beschlossen, daß Voraussetzung für die volle Beteiligung der parlamentarischen Delegation eines neuen Mitgliedstaates an ihren Arbeiten die Beachtung der eingegangenen Verpflichtungen ist, und hat den Politischen Ausschuß sowie den Rechtsausschuß um entsprechende periodische Vollzugsberichte gebeten [Richtlinie 488 (1993)]. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten haben am 9. Oktober 1993 ihren Willen bekundet, die volle Einhaltung der Verpflichtungen der neuen Demokratien Europas zu gewährleisten. Wir, zugleich Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen daher die Bundesregierung: 1. Wie beurteilt die Bundesregierung den diesbezüglichen Beschluß der Parlamentarischen Versammlung, und wie ist die Haltung dazu im Ministerkomitee? 2. Welche konkreten Überlegungen gibt es im Ministerkomitee zu der grundsätzlichen Frage der Einhaltung der Verpflichtungen neuer Mitgliedsländer angesichts der entsprechenden Erklärung der Staats- und Regierungschefs? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Zusammenarbeit zwischen Parlamentarischer Versammlung und Ministerkomitee in dieser Frage, und wäre sie bereit, im Ministerkomitee entsprechend initiativ zu werden? 4. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, sich gemäß der Schlußerklärung des Ministerkomitees vom 4. November 1993 an einer Erhöhung der Hilfsangebote des Europarates zur Unterstützung der Reformanstrengungen dieser Länder zu beteiligen? Bonn, den 9. Dezember 1993 Gerhard Reddemann Robert Antretter Rudolf Bindig Lieselott Blunck (Uetersen) Wilfried Böhm (Melsungen) Hans Büchler (Hof) Klaus Bühler (Bruchsal) Leni Fischer (Unna) Dr. Uwe Holtz Ulrich Junghanns Peter Kittelmann Dr. Karl-Heinz Klejdzinski Christian Lenzer Heinrich Lummer Erich Maaß (Wilhelmshaven) Günter Marten Ulrike Mascher Dr. Bruno Menzel Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup Meinolf Michels Dr. Günther Müller Gerhard Neumann (Gotha) Albert Pfuhl Dr. Albert Probst Manfred Reimann Dr. Hermann Scheer Günter Schluckebier Michael von Schmude Dr. Hartmut Soell Dr. Rudolf Sprung Heinz-Alfred Steiner Margitta Terborg Friedrich Vogel (Ennepetal) Benno Zierer]

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