Die Lage von Frauen, Kindern, Flüchtlingen und Vertriebenen im ehemaligen Jugoslawien
der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung
Wir, zugleich Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist die Bundesregierung bereit, gemäß der Entschließung 1011 (1993) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates die finanziellen Mittel für humanitäre Hilfen zu erhöhen und die Gewährung von Zuschüssen an humanitäre Organisationen vor Ort zu erleichtern?
Wird die Bundesregierung im Ministerkomitee die Forderung der Parlamentarischen Versammlung unterstützen, den Sozialen Entwicklungsfonds des Europarates als Sonderhilfe-Konto für Sofortmaßnahmen zu nutzen?
Wurden bereits Maßnahmen ergriffen, gemäß der Aufforderung der Parlamentarischen Versammlung ein europaweites Informations- und Koordinierungssystem einzurichten, um Daten über sofort verfügbare medizinische Einrichtungen zu erhalten und die gegenseitige Unterstützung von Krankenhäusern für Wiederaufbaumaßnahmen sowie die Leistung von Sachgütern und personeller Hilfe zu erleichtern?
Welche Bemühungen und Fortschritte gibt es auf EG- und Europaratsebene, um Mindeststandards für Asylverfahren international festzulegen, und welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher hierzu ergriffen?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, gemäß der Entschließung 1010 (1993) der Parlamentarischen Versammlung die bestehenden Visumsvorschriften für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina zu lockern bzw. aufzuheben, da sie den Nachbarstaaten häufig als Vorwand dienen, die Durchreise durch ihr Staatsgebiet zu verhindern?