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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe (G-SIG: 12011841)

Maßnahmen zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 9. Juli 1993 (BR-Drs 348/93) betr. Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe, Vorlage einer entsprechenden Verordnung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.01.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/644913. 12. 93

Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit Entschließung vom 9. Juli 1993 (Drucksache 348/93) aufgefordert, ab dem 1. Juli 1995 eine Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe vorzuschreiben. Die Umweltminister des Bundes und der Länder haben darüber hinaus auf der 41. Umweltministerkonferenz am 24./25. November 1993 die Bundesregierung zusätzlich aufgefordert, diese Kennzeichnungspflicht umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wann und in welcher Form will die Bundesregierung den o. g. Aufforderungen nachkommen?

2

Wie soll die Kennzeichnung gestaltet werden?

3

Wie soll mit Import-Kunststoffen verfahren werden?

4

Wann soll eine entsprechende Verordnung, die die Kennzeichnungspflicht umfassend regelt, vorgelegt und verabschiedet werden?

5

Wann soll diese Verordnung in Kraft treten?

Bonn, den 7 Dezember 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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