Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit Entschließung vom 9. Juli 1993 (Drucksache 348/93) aufgefordert, ab dem 1. Juli 1995 eine Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe vorzuschreiben. Die Umweltminister des Bundes und der Länder haben darüber hinaus auf der 41. Umweltministerkonferenz am 24./25. November 1993 die Bundesregierung zusätzlich aufgefordert, diese Kennzeichnungspflicht umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wann und in welcher Form will die Bundesregierung den o. g. Aufforderungen nachkommen?
Wie soll die Kennzeichnung gestaltet werden?
Wie soll mit Import-Kunststoffen verfahren werden?
Wann soll eine entsprechende Verordnung, die die Kennzeichnungspflicht umfassend regelt, vorgelegt und verabschiedet werden?
Wann soll diese Verordnung in Kraft treten?