Ständiges internationales Kriegsverbrechertribunal
der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich dafür ausgesprochen, neben der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen speziell für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien beschlossenen Schaffung eines internationalen Kriegsverbrechertribunals einen ständigen internationalen Gerichtshof unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen einzusetzen, der sich weltweit mit schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts befaßt und über regionale Kammern verfügt.
Gleichzeitig hat sie das Ministerkomitee aufgefordert, in den Staaten Europas, die noch nicht dem Europarat angehören und damit nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention unterliegen, einen vorübergehenden Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen.
Wir, zugleich Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Wie ist der Stand der Einrichtung des internationalen Tribunals zur Verurteilung schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts im früheren Jugoslawien, inwieweit hat es bereits seine Arbeiten aufgenommen, und welchen Beitrag hat die Bundesregierung hierbei geleistet?
Inwieweit ist vorgesehen, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Schaffung regionaler Kammern für einen ständigen universellen Gerichtshof zur Ahndung schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorzuschlagen, und gibt es bereits entsprechende Kontakte?
Wie wird der Vorschlag der Parlamentarischen Versammlung im Ministerkomitee beurteilt, als ersten Schritt für einen ständigen universellen Gerichtshof eine europäische Kammer im Rahmen des Europarates einzurichten, und hat die Bundesregierung hierzu bereits konkrete Überlegungen entwickelt?
Sind die in der Unterrichtung der Bundesregierung vom 29. Januar 1992 angegebenen Gründe (Drucksache 12/2015) weiterhin maßgebend für die Nichtzeichnung des europäischen Übereinkommens über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vom 25. Januar 1974, oder sieht sie Möglichkeiten für eine Änderung ihrer ablehnenden Haltung?
Inwieweit ist sie an der Einrichtung eines vorübergehenden Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in den Nichtmitgliedstaaten des Europarates beteiligt, und welche Mittel hat sie hierfür bereitgestellt?