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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Ständiges internationales Kriegsverbrechertribunal (G-SIG: 12011849)

Stand der Einrichtung des internationalen Tribunals für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien, Einsetzung eines ständigen internationalen Gerichtshofs unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zur Ahndung schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht mit regionalen Kammern, Einrichtung einer europäischen Kammer im Rahmen des Europarates, Schaffung eines vorübergehenden Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in den Staaten Europas, die noch nicht dem Europarat angehören

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.02.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/647516.12.93

Ständiges internationales Kriegsverbrechertribunal

der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter

Vorbemerkung

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich dafür ausgesprochen, neben der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen speziell für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien beschlossenen Schaffung eines internationalen Kriegsverbrechertribunals einen ständigen internationalen Gerichtshof unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen einzusetzen, der sich weltweit mit schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts befaßt und über regionale Kammern verfügt.

Gleichzeitig hat sie das Ministerkomitee aufgefordert, in den Staaten Europas, die noch nicht dem Europarat angehören und damit nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention unterliegen, einen vorübergehenden Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen.

Wir, zugleich Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie ist der Stand der Einrichtung des internationalen Tribunals zur Verurteilung schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts im früheren Jugoslawien, inwieweit hat es bereits seine Arbeiten aufgenommen, und welchen Beitrag hat die Bundesregierung hierbei geleistet?

2

Inwieweit ist vorgesehen, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Schaffung regionaler Kammern für einen ständigen universellen Gerichtshof zur Ahndung schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorzuschlagen, und gibt es bereits entsprechende Kontakte?

3

Wie wird der Vorschlag der Parlamentarischen Versammlung im Ministerkomitee beurteilt, als ersten Schritt für einen ständigen universellen Gerichtshof eine europäische Kammer im Rahmen des Europarates einzurichten, und hat die Bundesregierung hierzu bereits konkrete Überlegungen entwickelt?

4

Sind die in der Unterrichtung der Bundesregierung vom 29. Januar 1992 angegebenen Gründe (Drucksache 12/2015) weiterhin maßgebend für die Nichtzeichnung des europäischen Übereinkommens über die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vom 25. Januar 1974, oder sieht sie Möglichkeiten für eine Änderung ihrer ablehnenden Haltung?

5

Inwieweit ist sie an der Einrichtung eines vorübergehenden Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte in den Nichtmitgliedstaaten des Europarates beteiligt, und welche Mittel hat sie hierfür bereitgestellt?

Bonn, den 16. Dezember 1993

Gerhard Reddemann Robert Antretter Rudolf Bindig Lieselott Blunck (Uetersen) Wilfried Böhm (Melsungen) Hans Büchler (Hof) Klaus Bühler (Bruchsal) Dr. Olaf Feldmann Leni Fischer (Unna) Dr. Uwe Holtz Ulrich Junghanns Peter Kittelmann Christian Lenzer Heinrich Lummer Erich Maaß (Wilhelmshaven) Günter Marten Ulrike Mascher Dr. Bruno Menzel Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup Meinolf Michels Dr. Günther Müller Gerhard Neumann (Gotha) Albert Pfuhl Dr. Albert Probst Manfred Reimann Dr. Hermann Scheer Günter Schluckebier Michael von Schmude Dr. Hartmut Soell Dr. Rudolf Sprung Heinz-Alfred Steiner Margitta Terborg Friedrich Vogel (Ennepetal) Benno Zierer

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