Kostenentwicklung im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Arbeitslosenversicherung)
der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Immer wieder werden steigende Kosten im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Begründung politischer Forderungen nach Leistungskürzungen und Verschärfungen der Anspruchsbedingungen für die Arbeitslosenunterstützung herangezogen. Dementgegen weisen Experten darauf hin, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit insgesamt keineswegs steigen. So sind nach den Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) im Jahr 2006 die „Ausgaben [gegenüber 2005] für Arbeitslosengeld (BA) und Arbeitslosengeld II (Bund) zusammen […] gesunken, mit weiter sinkender Tendenz.“ (Kurzmitteilung vom 18. August 2006). Die Bundesregierung hat mit Antwort vom 22. September 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2692 zu Nr. 1) auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Ernst diese Grundtendenz bestätigt und gibt die Minderausgaben bis Ende August 2006 mit 1,1 Mrd. Euro gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie haben sich die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich SGB III in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2005 entwickelt und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis Ende 2006 (bitte angeben: Ausgaben insgesamt und gesondert für Verwaltungskosten, für Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik und für Transferleistungen)?
Wie haben sich die Ausgaben des Bundes für den Bereich SGB II in diesem Jahr gegenüber 2005 entwickelt und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung bis Ende 2006 (bitte angeben: Ausgaben insgesamt und gesondert für Verwaltungskosten, für Transferleistungen, für Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II und für Übergangszuschläge nach § 24 SGB II)?
Kann die Bundesregierung die Mitteilung des BIAJ vom 11. August 2006 bestätigen, nach welcher die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit etwa 9 Mrd. Euro unter den Einnahmen – inklusive des Effekts durch die vorgezogene Fälligkeit der Beitragszahlungen von rund 3,6 Mrd. Euro – liegen, oder geht sie wie die Berliner Zeitung vom 21. September 2006 bereits von einer Differenz von 10 Mrd. Euro aus?
Rechnet die Bundesregierung mit einer Erhöhung der Einnahmen in 2006 gegenüber dem Vorjahr, und wenn ja, in welcher Höhe durch welche Faktoren?
Wir die gegebene Entwicklung der Arbeitslosigkeit am Arbeitsmarkt zugrunde gelegt, wie hoch wären dann die bisherigen und die zu erwartenden jährlichen Kosten (Förderbasis bis Ende 2004) für die Zahlungen von Arbeitslosenhilfen, die Zahlung von Sozialhilfe sowie Wohngeld an erwerbsfähige Hilfebedürftige im Jahr 2006?
Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes aus dem Aussteuerungsbetrag nach § 46 Abs. 4 SGB II für die Quartale 1/2005 bis 2/2006 und welche Einnahmen erwartet die Bundesregierung für die Quartale 3/2006 und 4/2006?
Wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern, hatten in den Monaten 1/2005 bis 8/2006 während oder nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern, bezogen in den Monaten 1/2005 bis 8/2006 gleichzeitig ALG I und ALG II, und auf welche Summen beliefen sich die Ausgaben des Bundes für diese Gruppe?
Wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern, erwarben in den Monaten 1/2005 bis 8/2006 innerhalb von 3 Monaten nach Ende des ALG-I-Bezugs einen Anspruch auf ALG II, und auf welche Summen beliefen sich die Ausgaben des Bundes für diese Gruppe?
Wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern, erwarben in den Monaten 1/2005 bis 8/2006 Anspruch auf ALG II mehr als 3 Monate nach Ende des ALG-I-Bezugs, und auf welche Summen beliefen sich die Ausgaben des Bundes für diese Gruppe?
Bestehen Pläne seitens der Bundesregierung, den § 46 Abs. 4 SGB II zu ändern oder werden solche vorbereitet?
Wenn ja, welche Änderungen werden in Betracht gezogen und welche Auswirkungen hätten diese voraussichtlich auf die Höhe des Aussteuerungsbetrages?