Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen
der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat in ihrer Empfehlung 1225 (1993) zur Abfallbewirtschaftung u. a. die Prioritäten in der Reihenfolge Vermeidung — Verwertung — Entsorgung festgelegt und hierbei ausdrücklich der Abfallverringerung absoluten Vorrang eingeräumt. Diese Zielvorstellungen enthält auch die dem Deutschen Bundestag zugeleitete Abfallnovelle der Bundesregierung (Entwurf für ein Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen4
Inwieweit hält sie eine Beschleunigung der Umsetzung der ordnungspolitischen Zielvorstellungen der Abfallnovelle durch marktwirtschaftliche Anreize für möglich, ohne dadurch die vorgesehene Eigenverantwortung der Verursacher zu schmälern?
Wie beurteilt sie die anläßlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zur o. g. Abfallnovelle geäußerten Bedenken der Bundesländer, wonach insbesondere die Kontroll- und Aufsichtsbestimmungen, für die weder ausreichend geschultes Personal noch die Verwaltungsstruktur zur Verfügung stehe, zu umfangreich seien und mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden müsse?
Wie ist der Stand der Arbeiten im Ministerkomitee des Europarates für ein Zusatzprotokoll zur Rahmenkonvention über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung hierzu ein?
Was sind die Gründe für die ablehnende Haltung der Bundesregierung im Hinblick auf das am 21. Juni 1993 zur Unterzeichnung ausgelegte Übereinkommen des Europarates über die Haftung für durch umweltgefährdende Aktivitäten entstandene Schäden?