„Kriegssteuer" für im Ausland tätige bosnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die bosnische Regierung soll zu Jahresbeginn eine „Kriegssteuer" von 10 Prozent des Monatslohns eingeführt haben, die auch für die im Ausland tätigen Bosnier und Bosnierinnen gilt.
Einem Bericht des Belgrader Nachrichtenmagazins „NIN" vom 6. Januar 1994 zufolge, müssen alle im Ausland beschäftigten Serben aus Bosnien-Herzegowina monatlich umgerechnet rd. 100 DM als Kriegssteuer an die selbsternannte „Serbische Republik" entrichten. Diese Verpflichtung soll rückläufig seit Kriegsbeginn in Bosnien im April 1992 gelten. Das oben genannte Nachrichtenmagazin soll ferner berichtet haben, jeder serbische Gastarbeiter schulde bereits umgerechnet rd. 2 100 DM.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Trifft es zu, daß die bosnische Regierung eine Kriegssteuer eingeführt hat?
Trifft es ferner zu, daß diese Kriegssteuer auch im Ausland tätige bosnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger entrichten müssen?
Existieren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bosnien-Herzegowina Regelungen (z. B. ein Doppelbesteuerungsabkommen), die die Erhebung einer der „Kriegssteuer" vergleichbaren Steuer erlauben?
Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung dieses Abkommen zu novellieren oder gar zu kündigen?
Wenn nein, welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhindern, daß in der Bundesrepublik Deutschland tätige bosnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur Zahlung einer Kriegssteuer verpflichtet werden?