Beschwerden ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee der DDR
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In ihren Antworten auf vorangegangene Kleine Anfragen (Drucksachen 12/5435 und 12/5742) hat die Bundesregierung wiederholt bestätigt, eine „Mitgliedschaft in der PDS für sich allein begründet kein Sicherheitsrisiko" für eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland.
Anlaß für die Fragen waren bekanntgewordene konkrete Fälle aus Sicherheitsüberprüfungen durch den Geheimschutzbeauftragten des Streitkräfteamtes. Zur Begründung wurden in unzulässiger Weise Wörterbücher der DDR herangezogen und massiv von einer auch von der Bundesregierung in ihren Antworten geforderten Einzelfallprüfung abgewichen.
Dagegen haben Betroffene Beschwerde beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages eingelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Möglichkeiten haben Betroffene, um gegen offenkundig rechtsstaatswidrige Verfahren Einspruch zu erheben?
Warum wurden die Beschwerden des Herrn S. O. an den Wehrbeauftragten sowie den Bundesminister der Verteidigung (Datum der Beschwerde: 23. November 1992!) bisher nicht beantwortet?
Woraus erklärt sich ihrer Auffassung nach die „ungebührlich lange Bearbeitungsdauer" (Schreiben des Wehrbeauftragten vom 10. August 1993, Az: WB 4-7391/92) für Beschwerden bei der Bundesregierung?
Hält die Bundesregierung es für menschlich vertretbar, Betroffene ein Jahr und länger auf Antwort warten zu lassen? Entspricht ein solches Vorgehen der sonstigen Praxis der Bundesregierung?