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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Verwertung bisheriger volkseigener Güter (G-SIG: 12011926)

Anfangsbestand der von der Treuhandanstalt übernommenen ehemals volkeigener Güter (VEG) einschließlich der Kombinate, Anweisungen der Treuhandanstalt zum Abbau der Tierbestände, bereits verwertete, zur Verwendung bzw. zur Liquidation anstehende Betriebe (jeweils mit Angabe des Tierbestands), Gesamtbilanz der Tierbestände in den einzelnen neuen Ländern, Zuständigkeit des Bundes zur Verwaltung und Verwertung des ehemals sozialistischen Grundvermögens über 1995 hinaus, stärkere Berücksichtigung strukturpolitischer Gesichtspunkte, Einbeziehung gemeinnütziger Landgesellschaften, Konzeption für die weitere Privatisierung des VEG-Vermögens, Restitution der landeseigenen Domänen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.04.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/678503.02.94

Verwertung bisheriger volkseigener Güter

der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Hinrich Kuessner, Manfred Hampel, Holger Bartsch, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Arne Börnsen (Ritterhude), Ernst Kastning, Marianne Klappert, Rolf Koltzsch, Markus Meckel, Christian Müller (Zittau), Rudolf Müller (Schweinfurt), Renate Rennebach, Dr. Hermann Scheer, Siegfried Scheffler, Karl-Heinz Schröter, Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Joachim Tappe, Wolfgang Thierse, Matthias Weisheit, Gunter Weißgerber, Gudrun Weyel, Hermann Wimmer (Neuötting), Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit Drucksache 12/5199 und der Antwort der Bundesregierung vom 6. Oktober 1993 — Drucksache 12/5861 — hat die Fraktion der SPD auf die bis zu diesem Zeitpunkt sichtbar gewordenen Mängel bei der Verwertung/Privatisierung bisheriger volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen und Betriebe aufmerksam gemacht. Soweit noch überhaupt möglich, wollte sie damit auch Anstoß geben, eine sozial- und ökologieverträgliche Verwertung der Flächen zu unterstützen.

Bis heute ist nicht geklärt, wie im einzelnen die Privatisierung der Flächen und Betriebe im Anschluß an die Verpachtungsphase erfolgen soll. Das Ende 1992 geborene, aus Sicht der SPD einseitig und chancenungleich gegenüber einheimischen Landwirten Alteigentümer bevorzugende „Bohl-Papier" mit dem Landerwerbs- und Siedlungsprogramm, das von der SPD zumindest in Teilen so nicht hingenommen werden kann, wird nunmehr von einflußreichen Mitgliedern der Koalitionsparteien ebenfalls, wenn auch aus anderen Gründen, in Frage gestellt. Sie wollen mit dem sog. Coupon-Modell trotz Karlsruher-Urteil vom 23. April 1991 die Zugeständnisse zugunsten von Alteigentümern im immer noch nicht vorhandenen Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz erweitern.

Anders als bei den volkseigenen Flächen, die zu DDR-Zeiten von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bewirtschaftet wurden und jetzt von umgewandelten landwirtschaftlichen Unternehmen überwiegend in Form einer juristischen Person oder als natürliche Person (Familienbetrieb) bzw. in Kooperationen in Personengesellschaften und damit ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Einfluß des Staates oder deren Hilfsorgane wie Treuhandanstalt und Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) bewirtschaftet werden, stehen die ehemals volkseigenen Güter insgesamt — natürlich soweit sie bisher nicht verwertet wurden — unter direkter Einwirkung der Bundesregierung und ihrer Treuhandanstalt Berlin.

Die Bundesregierung hat damit seit der Wiedervereinigung eine große Verantwortung für die strukturelle Entwicklung in den ländlichen Räumen der neuen Länder gehabt und hat sie auch jetzt noch. Das gilt insbesondere für die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, in denen überdurchschnittlich viele ehemals volkseigene Güter anzutreffen sind.

Es steht der Vorwurf im Raum, daß das lange Hin und Her der Privatisierungsabsichten (zunächst Verkauf, dann Landerwerbs- und Siedlungsprogramm mit vorgeschalteter langfristiger Verpachtung, Coupon-Modell) der Bundesregierung und der Koalitionsparteien und der bis jetzt immer noch nicht klare Kurs der Privatisierung wesentlich Ursache dafür ist, daß sich viele der einst leistungsstarken volkseigenen Güter heute in einem traurigen Zustand befinden und Millionen Verluste für den Steuerzahler entstanden sind (siehe top agrar-Spezial vom 18. Dezember 1993).

Darüber hinaus will die Auffassung nicht verstummen, daß von der im Auftrag der Bundesregierung mit der Verwaltung und der Verwertung der volkseigenen Güter berauftragten Treuhandanstalt Weichen in eine Richtung gestellt wurden, die volkseigene Güter durch bewußten Abbau der Tierbestände schlanker werden zu lassen, damit sie dann für Interessenten aus den alten Ländern erschwinglicher waren, zumal diese überwiegend nur an besseren Standorten interessiert sind, um Marktfruchtbau betreiben zu können. Trifft dies zu, dann hat die Bundesregierung dafür eine große Verantwortung auf sich genommen und die strukturelle Entwicklung in einigen ländlichen Räumen der neuen Länder negativ beeinflußt. Gleichzeitig hat sie dann dazu beigetragen, daß die mit erheblichen öffentlichen Mitteln geförderten Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen nicht ausgelastet sind.

Offen — zumindest jedenfalls für Parlament und Öffentlichkeit — ist, wer denn nun in Zukunft die noch verbleibende Privatisierung der volkseigenen Güter vornehmen soll, die BVVG, aus der sich die Bundesregierung mit ihrer Treuhandanstalt immer mehr zurückzieht oder andere bereits bestehende Gesellschaften der Treuhandanstalt, die ebenfalls schon jetzt mit der Verwertung von Liegenschaften in den neuen Ländern betraut sind.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie groß war der Anfangsbestand der ehemals volkseigenen Güter (VEG) einschließlich der Kombinate, die von der Treuhandanstalt bzw. ihren Gesellschaften wie der Agromax AG zu Beginn ihrer Tätigkeit in treuhänderische Verwaltung zur Verwertung übernommen wurden:

— Zahl der Betriebe,

— Umfang in Hektar LF,

— Bestand an Großvieheinheiten insgesamt,

— davon

O Großvieheinheiten und Stückzahlen Pferde,

O Großvieheinheiten und Stückzahlen Rinder,

O Großvieheinheiten und Stückzahlen Schweine,

O Großvieheinheiten und Stückzahlen Schafe?

1

Wie groß war der jeweilige Anteil (Hektar LF, GV) der volkseigenen Güter am Gesamtbestand aller landwirtschaftlichen Betriebe in den einzelnen neuen Ländern?

2

Hat es seitens der Treuhandanstalt Anweisungen (insbesondere einen Besamungsstopp) gegeben, die direkt oder auch indirekt dazu führen mußten, daß Tierbestände abgebaut werden, und wenn ja, wurden die Länder jeweils hierüber vorher informiert, und in welchen Fällen und mit welchen Begründungen erfolgten solche Anweisungen?

3

Trifft es zu, daß ehemals volkseigene Güter, die u. a. aufgrund des bekannten Zusammenbruchs der Märkte für tierische Erzeugnisse in den neuen Ländern nicht wirtschaftlicher und arbeitswirtschaftlich ungünstiger Anlagen rote Zahlen schrieben, gezwungen waren bzw. werden, Tierbestände abzubauen, um aufgetretene Liquiditätsengpässe für Löhne und andere laufende Ausgaben (beispielsweise Melkanlagen) zu beseitigen, obwohl durchaus mit Investitionen Tierbestände und Arbeitsplätze im ländlichen Raum hätten aufrechterhalten werden können und schwarze Zahlen bzw. einigermaßen ausgeglichene Ergebnisse absehbar waren?

4

Wie viele der in Frage 1 aufgeführten Betriebe bzw. Teile davon mit wieviel Hektar LF sind bis heute in den jeweiligen neuen Ländern

— verkauft,

— verpachtet,

— liquidiert oder

— anderweitig verwertet

worden, z. B. auch einschließlich der Restitution von Domänen an die Länder?

5

Welcher Tierbestand (Aufteilung wie bei Frage 1) war jeweils in den in Frage 4 aufgeführten Betrieben der einzelnen neuen Länder

a) zum Zeitpunkt der Übernahme der treuhänderischen Verwaltung und Verwertung und

b) zum Zeitpunkt der Verwertung

vorhanden?

6

Wie begründet die Bundesregierung die möglicherweise sich aus Frage 5 ergebende Tierbestandsentwicklung im einzelnen?

7

An wen wurden die in Frage 4 aufgeführten Betriebe bzw. Teile davon (Anzahl der Betriebe und Umfang in Hektar LF) jeweils

— verkauft,

— verpachtet,

— anderweitig verwertet:

a) ortsansässige Wiedereinrichter mit Restitutionsansprüchen,

b) nichtortsansässige Wiedereinrichter mit Restitutionsansprüchen,

c) einheimische Neueinrichter (bis zur politischen Wende im Beitrittsgebiet lebende),

d) juristische Personen,

e) Alteigentümer (Wiedereinrichter ohne Restitutionsansprüche),

f) Neueinrichter aus den alten Bundesländern und dem westlichen Ausland,

g) Sonstige, z. B. auch einschließlich der Restitution von Domänen an die Länder,

h) unter a) bis f) aufgeführte Begünstigte, die mit e) (Alteigentümer) in einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person zusammenarbeiten?

8

Wie sieht die Tierbestandsbilanz (Entwicklung des Ausgangsbestandes bis zum Verkauf/Verpachtung/anderweitige Verwertung der Betriebe) in den Untergruppen von Frage 7 im einzelnen aus?

9

Sofern signifikante Unterschiede aus der Tierbestandsbilanz zu Frage 8 hervorgehen, wie begründet die Bundesregierung diese Entwicklungen im einzelnen?

10

Wie viele ehemals volkseigene Güter bzw. Kombinate stehen jetzt noch in den einzelnen neuen Ländern zur Verwertung an:

— Zahl der Betriebe und ihrer Betriebsteile,

— Hektar LF?

Wie viele Betriebe oder Teile davon (Mantel), ggf. mit wieviel Hektar LF, stehen nach jetzigem Wissensstand zur Liquidation an?

Um was für Betriebe bzw. Teile von Betrieben handelt es sich dabei?

11

Wie hat sich der Tierbestand (Aufteilung wie in Frage 1) in den in Frage 10 aufgeführten Betrieben in den einzelnen neuen Ländern bis heute entwickelt, und wie begründet und rechtfertigt die Bundesregierung diese Entwicklung?

12

Wie sieht die Gesamtbilanz der Tierbestände (Aufteilung wie in Frage 1) in den einzelnen neuen Ländern in den ursprünglich und den jetzt noch treuhänderisch verwalteten Betrieben aus (Entwicklung der Tierbestandsgrößen in den Betrieben bis zum Zeitpunkt ihrer Verwertung und Entwicklung der Tierbestandsgrößen in den noch zur Verwertung anstehenden Betrieben bis heute bzw. einem möglichst nahe am heutigen Datum liegenden Stichtag)?

Wie stellt sich die Veränderung des gesamten Tierbestandes (Aufteilung wie in Frage 1) in allen landwirtschaftlichen Betrieben (alle Wieder- und Neueinrichter, Personengesellschaften, juristische Personen) in den einzelnen neuen Ländern in vergleichbaren Zeiträumen dar?

Wie viele von den Rückgängen der Tierbestände (GV-Aufteilung wie in Frage 1) in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg (Länder mit einem hohen Anteil an volkseigenen Gütern) entfielen bis heute (bzw. einem entsprechenden Stichtag) auf entsprechende Rückgänge in den in Frage 1 genannten Betrieben absolut und in Prozent, und wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Hin und Her bei den Privatisierungskonzepten und die nicht ausreichende bzw. bewußt unterlassene Begleitung der Betriebe beim schwierigen betrieblichen Umstrukturierungsprozeß dazu geführt haben, daß viele der einst leistungsstarken volkseigenen Güter heute in einem traurigen Zustand sind, z. B. Verfall der über einen längeren Zeitraum leer stehenden Ställe und Anlagen, und daß dadurch Millionenverluste für den Steuerzahler entstanden sind, und wie begründet sie ggf. ihre verneinende Auffassung?

14

Wie soll nach dem 1. Januar 1995 die Verwertung der in Frage 10 aufgeführten Betriebe erfolgen, welche Rolle sollen die ostdeutschen Länder dabei spielen, und wie soll bei der Verwertung der Flächen eine stringente Anwendung von § 65 BHO sowie die eindeutige Zuordnung hoheitlicher Aufgaben zu staatlichen Institutionen sichergestellt werden?

15

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, daß über das Jahr 1995 hinaus die Zuständigkeit des Bundes zur Verwaltung und Verwertung des ehemals sozialistischen Grundvermögens besteht, was von namhaften Wissenschaftlern unter Hinweis auf Artikel 30 und Artikel 143 Abs. 2 Grundgesetz in Zweifel gezogen wird?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung stärker als bisher strukturpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, indem sie z. B. bei den von den Bewerbern vorzulegenden Konzepten besonderen Wert auf die Aufrechterhaltung bzw. den Aufbau von ökonomisch und artgerecht sinnvollen Tierbeständen legt?

Wird sie, und wenn ja, wie wird sie in diesem Prozeß die für die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung des Landes verantwortlichen Landesregierungen maßgebend einbinden?

17

In welchem Umfang und mit welcher Zielrichtung wird sich die Bundesregierung dabei ggf. auch der in den neuen Ländern mit Erfolg arbeitenden gemeinnützigen Landgesellschaften bedienen?

18

Trifft es zu, daß die Treuhandanstalt derzeit dabei ist, für die in Frage 10 aufgeführten Betriebe Lose zu bilden, die dann je nach Bodenbeschaffenheit und Möglichkeiten zur Veredlungsproduktion in Größen zwischen 150 und 300 Hektar LF der Verwertung zugeführt werden sollen?

Sind oder ist beabsichtigt, hierbei die für die strukturelle Entwicklung der Länder zuständigen Behörden einzuschalten, wenn ja, erhalten die Länder ggf. lediglich die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen oder aber bestimmte Mitwirkungsbefugnisse?

Um welche Mitwirkungsbefugnisse handelt es sich dabei ggf., und hält die Bundesregierung diese für ausreichend?

19

Wie ist es überhaupt möglich, Vorbereitungen für die Verwertung (Bildung von Losen) zu treffen, solange überhaupt noch nicht feststeht, welches Privatisierungsmodell im Anschluß an die langfristigen Verpachtungen (Bohl-Papier, Coupon-Modell oder abgewandelte Modelle) zum Zuge kommen soll, und der Deutsche Bundestag mit seinen zuständigen Ausschüssen bisher keine Gelegenheit hatte, Fragen der endgültigen Verwertung ernsthaft zu debattieren und zu entscheiden, oder hält die Bundesregierung eine Befassung des gesamten Parlaments in dieser wichtigen, weit in die Zukunft ragenden Frage für nicht erforderlich, und wenn ja, wie begründet sie das im einzelnen?

20

Was sind überhaupt die Gründe dafür, daß — unabhängig von unterschiedlichen Auffassungen zum Landerwerbs- und Siedlungsprogramm des „Bohl-Papiers" — die Privatisierung der VEG-Vermögenswerte auf der Grundlage des „Bohl-Papiers" vom November 1992 bis heute offensichtlich noch nicht umgesetzt worden sind, und eine entsprechende Weisung der Bundesregierung bzw. des zuständigen Bundesministeriums der Finanzen an die Treuhandanstalt Berlin bisher nicht erfolgt ist?

21

Wie sehen exemplarisch die bisher erfolgten Vorbereitungen für die Privatisierung — Verpachtung und/oder Verkauf — der Güter Gartenbau Rostock, Rövershagen, Dudendorf, Groß Lüsewitz, Hohen-Luckow und Satow bis heute aus, wobei exemplarisch die einzelnen Schritte dargestellt werden sollten und auch inwieweit dabei Landesbehörden eingeschaltet waren, die ihrerseits Empfehlungen welchen Inhalts für eine Privatisierung abgegeben haben?

Welche gravierenden betrieblichen Veränderungen hat es in den genannten Betrieben seit Übernahme der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt bis heute gegeben, z. B. Veränderungen des Arbeitskräftebesatzes, der Tierbestände, des Anbau- und Produktionsvolumens, der Verbindlichkeiten?

22

Welchen Stand hat die Restitution der landeseigenen Domänen erreicht, und wann wird die Restitution abgeschlossen sein?

23

Trifft es zu, daß die schleppende Restitution zu Investitionshemmnissen führt, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, um diesem Mangel abzuhelfen?

24

Welchen Zeitraum nehmen in diesem Zusammenhang Anträge für Grundbucheintragungen (Grundschuldbestellungen, Auflassungsvormerkungen, Auflassungen) in Anspruch?

Wie sollen diese Zeiträume erforderlichenfalls verkürzt werden?

Bonn, den 3. Februar 1994

Dr. Gerald Thalheim Hinrich Kuessner Manfred Hampel Holger Bartsch Hans Gottfried Bernrath Dr. Ulrich Böhme (Unna) Arne Börnsen (Ritterhude) Ernst Kastning Marianne Klappert Rolf Koltzsch Markus Meckel Christian Müller (Zittau) Rudolf Müller (Schweinfurt) Renate Rennebach Dr. Hermann Scheer Siegfried Scheffler Karl-Heinz Schröter Rolf Schwanitz Horst Sielaff Wieland Sorge Dr. Peter Struck Joachim Tappe Wolfgang Thierse Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Gudrun Weyel Hermann Wimmer (Neuötting) Verena Wohlleben Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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