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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Pestizidlieferung nach Albanien aus Beständen der ehemaligen DDR (G-SIG: 12011936)

Unzureichend gesicherte Lagerung von Pestiziden, die vor 1991 aus Beständen der ehemaligen DDR eingeführt wurden, in einem aus 17 Waggons bestehenden Zug in der Nähe des Shkodra-Sees, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Schadensbeseitigung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

15.03.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/680107.02.94

Pestizidlieferung nach Albanien aus Beständen der ehemaligen DDR

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Berichten zufolge hat die letzte kommunistische Regierung Albaniens bei der deutschen Firma Schmidt-Cretan noch vor 1991 etwa 460 Tonnen Pestizide aus Beständen der ehemaligen DDR geordert und auch erhalten.

Nach der politischen Wende in Albanien wollte die neue Regierung die Agrargifte nicht mehr anwenden, da unter anderem auch die Landwirtschaftsstruktur dies nicht mehr zuließ. Darüber hinaus bestand ein Teil der Pestizidlieferung aus Pflanzenbehandlungsmitteln, die überhaupt nicht angewandt werden konnten, da die technischen Voraussetzungen fehlten und noch fehlen wie etwa jene Pestizide, die nur mit Flugzeugen angewandt werden können.

Der größte Teil der Pestizide lagert nur unzureichend gesichert in einem aus 17 Waggons bestehenden Zug nur drei Kilometer entfernt des Shkodra-Sees, durch den die Grenze zwischen Albanien und Montenegro verläuft.

Inzwischen sind einige Behältnisse dieses Giftzuges leckgeschlagen und ausgelaufen, andere wurden ausgeleert und entwendet.

Die albanische Regierung hat weder die notwendigen Finanzmittel noch die Experten oder die technischen Voraussetzungen, das Pestizidproblem zu lösen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen4

1

Trifft es zu, daß eine von der Bundesregierung beauftragte Expertenkommission das Pestizidproblem in Albanien untersuchte und nach Inspektion der Pestizidlieferung der Firma Schmidt-Cretan und ihrer Lagerstätten in Albanien die dringende Empfehlung aussprach, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, da sie Gefahr im Verzug vor allem für den. Shkodra -See befürchtet, einschließlich möglicher internationaler Verwicklungen, da nicht nur der gesamte Fischbestand des Sees gefährdet sei, sondern auch Explosionsgefahr mit Giftwolkenbildung bei einigen Lagerstätten bestünde?

2

Trifft es weiterhin zu, daß die Lieferung und die Transportbedingungen nicht den internationalen Vorschriften entsprachen, daher völlig unsachgemäß in teilweise ungeeigneten und eine Gefahr an sich darstellenden Behältnissen erfolgte, und daher diese Lieferung weder von der Reichsbahn/Bundesbahn hätte transportiert noch von den zuständigen Zollbehörden hätte abgefertigt werden dürfen?

3

Wenn die vorgenannte Frage bejaht wird, ist es dann ferner zutreffend, daß hieraus eine Verpflichtung des Lieferanten, des Transporteurs sowie der Genehmigungsbehörden zur Schadensbegrenzung und Schadensbeseitigung abzuleiten ist, die dann auch zwingend rechtliche Schritte vor allem gegen den Lieferanten erforderlich machen?

4

Welche Maßnahmen zur sofortigen Schadensbegrenzung und zur Lösung des Problems wurden inzwischen seitens der Bundesregierung eingeleitet?

Bonn, den 7. Februar 1994

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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