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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Gefährdung des Standorts "Deutschland" durch Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern (G-SIG: 12011946)

Zahlung sog. nützlicher Abgaben als Voraussetzung für eine Auftragserteilung in vielen Ländern, Beeinträchtigung der deutschen Exportwirtschaft und damit Gefährdung von Arbeitsplätzen durch Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit, Regelung in anderen Ländern, Unterlaufen einer Versagung der Abzugsfähigkeit durch Umdeklaration der Zahlungen als Provisionszahlungen, Abgrenzung der Bestechungs- und Schmiergelder von Vermittlungsprovisionen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.03.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/683115. 02. 94

Gefährdung des Standorts „Deutschland" durch Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Das geltende Steuerrecht gestattet die steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern bei der steuerlichen Gewinnermittlung. Die Abgabenordnung läßt es zu, daß der Empfänger oder die Empfängerin solcher Zuwendungen der Finanzverwaltung lediglich auf deren Verlangen benannt wird. Bei Zahlungen von Bestechungs- und Schmiergeldern an ausländische Empfängerinnen oder Empfänger kann sogar auf den Empfängernachweis verzichtet werden, wenn feststeht, daß die Zahlung als „nützliche Abgabe" im Rahmen eines üblichen Handelsgeschäfts erfolgte, der Geldbetrag ins Ausland abgeflossen ist und der Empfänger/die Empfängerin nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegt.

Zuletzt wurde ein Antrag auf Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern im Rahmen der Beratungen über das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz beraten und abgelehnt. Die Bundesregierung hat sich jedoch nicht nur dazu bekannt, den Abbau ungerechtfertigter Steuervorteile und unerwünschter steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten fortzusetzen, sondern auch den Wirtschaftsstandort „Deutschland" zu sichern. Die Streichung der Abzugsfähigkeit der „nützlichen Abgaben" könnte zu einem Standortnachteil werden und zu Auftragseinbrüchen führen und die im „Standortsicherungsgesetz" eindrucksvoll zum Ausdruck gekommenen Bemühungen der Bundesregierung zur Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der bundesdeutschen Wirtschaft gefährden.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Trifft es zu, daß besondere Zahlungen — sogenannte „nützliche Abgaben" — in vielen Länden nicht nur üblich, sondern faktisch Voraussetzung für eine Auftragserteilung sind?

2

Würde eine Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern die bundesdeutsche Exportwirtschaft beeinträchtigen und damit Arbeitsplätze gefährden?

Wenn ja, in welchem Umfang/Volumen?

3

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Abzugsfähigkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern für zahlreiche exportorientierte bundesdeutsche Unternehmen existentiell wichtig ist?

4

Wie ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern in anderen Ländern geregelt?

5

Wäre eine Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern nicht zuletzt deshalb überflüssig, weil eine Versagung der Abzugsfähigkeit der „nützlichen Abgaben" durch Umdeklaration dieser Zahlungen als Provisionszahlungen unterlaufen werden könnte?

6

Wie lassen sich Bestechungs- und Schmiergelder einerseits und Vermittlungsprovisionen andererseits voneinander abgrenzen?

Bonn, den 10. Februar 1994

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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