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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Konjunkturelles und strukturelles Defizit des öffentlichen Gesamthaushalts (G-SIG: 12011953)

Höhe der Neuverschuldung aller öffentlichen Haushalte im Vergleich zum Gesamtdefizit 1993, Anstieg der Staatsschulden 1994 auf fast 2 Billionen DM, Umfang und Gründe des konjunkturellen und strukturellen Defizits, Beitrag des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms zur Verringerung des strukturellen Defizits im Bundeshaushalt, Mehrbelastungen für die gesetzliche Rentenversicherung und die Gemeinden durch die Einsparungen beim Bund und bei der Bundesanstalt für Arbeit

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.03.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/686421.02. 94

Konjunkturelles und strukturelles Defizit des öffentlichen Gesamthaushalts

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS /Linke Liste

Vorbemerkung

Der Bundesminister der Finanzen hat im Bundesrat am 17. Dezember 1993 darauf hingewiesen, daß sich laut Berechnungen des Internationalen Währungsfonds der „strukturelle Teil unseres Staatsdefizits 1994 auf 1,1 vom Hundert des Bruttoinlandsprodukt, in absoluten Zahlen also rund 36 Mrd. DM (beläuft)" (Stenographischer Bericht, 664. Sitzung, S. 558 B). Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beziffert in seinem Jahresgutachten 1993/94 das strukturelle Defizit des öffentlichen Gesamthaushalts für das Jahr 1992 auf 85 Mrd. DM und für das Jahr 1993 auf 82 Mrd. DM (Jahresgutachten 1993/94, S. 196).

In einer am 11. Februar 1994 in Bremen gehaltenen Rede hat der Bundesminister der Finanzen u. a. ausgeführt, der Bundesrepublik Deutschland werde von der OECD für die Jahre 1993 bis 1995 „der zweitstärkste Abbau des sogenannten strukturellen Defizits — also der um Konjunktureffekte bereinigten Deckungslücke — unter den sieben großen Industrieländern bescheinigt" (Bulletin, Nr. 15/S. 139).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Trifft es zu, daß die Neuverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts 1993 rund 160 Mrd. DM betrug?

2

Trifft es ferner zu, daß die Ausgaben der Gebietskörperschaften in 1993 um rund 140 Mrd. DM über den Einnahmen lagen?

Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die über dem öffentlichen Gesamtdefizit liegende Neuverschuldung?

3

Wurden von den Gebietskörperschaften im abgelaufenen Haushaltsjahr Kassenreserven gebildet?

Wenn ja, in welchem Umfang war der Bund daran beteiligt?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Prognose der Deutschen Bundesbank, der zufolge der Schuldenberg der öffentlichen Hand — unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten von Bahn und Treuhandanstalt — im laufenden Haushaltsjahr die Zwei-Billionen-Grenze fast erreichen werde?

5

In welchem Umfang ist — nach Auffassung der Bundesregierung — das öffentliche Finanzierungsdefizit konjunkturell und in welchem Ausmaß strukturell bedingt?

6

Welche Berechnungsmethode liegt den Zahlenangaben des IWF und der Bundesregierung zugrunde?

7

Teilt die Bundesregierung die im Jahresgutachten 1993/94 enthaltenen Aussagen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung über die Höhe des strukturellen Defizits des öffentlichen Gesamthaushalts der Jahre 1992 und 1993?

Wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen diesen Teil der Analyse des Sachverstänigenrates?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die These des Sachverständigenrates, das Fehlen einer verläßlichen Konsolidierungsstrategie in den beiden letzten Jahren habe erheblich zur Verunsicherung der Konsumenten und Investoren beigetragen und damit den konjunkturellen Einbruch mitverursacht (Jahresgutachten 1993/94, S. 289)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Sachverständigenrates, das „Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm" sei „insoweit kein Beitrag zur Verringerung des strukturellen Defizits im Bundeshaushalt, als ein Teil der daraus folgenden Einsparungen im Falle eines wirtschaftlichen Aufschwungs ohnehin zu erwarten ist" (Jahresgutachten 1993/94, S. 176)?

10

Teilt die Bundesregierung die kritische Anmerkung des Sachverständigenrates, daß die Einsparungen beim Bund und bei der Bundesanstalt für Arbeit Mehrbelastungen für die gesetzliche Rentenversicherung und die Gemeinden verursachen „und damit insoweit nur Ausgabeverlagerungen darstellen" (ebenda)?

Bonn, den 18. Februar 1994

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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