Nutzung des Truppenübungsplatzes Wittstock
der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Seit Anfang 1994 nutzt die Bundeswehr entgegen dem Bürgerwillen der Region und den wiederholten öffentlichen Forderungen der Landesregierung den Luft-Bodenübungsplatz Wittstock.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Landtag Brandenburg einen Beschluß gefaßt hat, nach dem für das gesamte Land Brandenburg eine minimale Höhe für militärische Flüge von 1 000 Fuß (300 m) festgelegt wurde?
Wann erfolgte die Abstimmung der Bundeswehr mit der Landesregierung zur Nutzung des Truppenübungsplatzes, und mit wem seitens der Landesregierung? Was ist der Inhalt der entsprechenden Vereinbarungen?
Wann, wie und mit wem erfolgt die Planung zur generellen Nutzung der Truppenübungsplätze im Land Brandenburg für die Folgejahre?
Welche Manöver und welche An- und Abflugverfahren sind auf dem Truppenübungsplatz Wittstock vorgesehen (konkrete Benennung)? Welche Höhencharakteristika haben diese Verfahren (Bitte um Erläuterung)?
Kann es vorkommen, daß die Höhenbegrenzung von 1 000 Fuß (300 m) über Grund außerhalb der Bodengrenzen des Übungsgeländes unterschritten werden? Wenn ja, bei welchen Manövern und in welchen Entfernungen von den Grenzen des Übungsgeländes (einschließlich An- und Abflug)?
Sind Sondergenehmigungen zum Unterschreiten der Minimalflughöhe bei der Landesregierung beantragt worden? Wenn ja, welche, und wer hat die Genehmigung erteilt?