Privatisierung des Treuhandvermögens
der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Hinrich Kuessner, Holger Bartsch, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Nils Diederich (Berlin), Manfred Hampel, Renate Jäger, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Regina Kolbe, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Dr. Uwe Küster, Rudolf Müller (Schweinfurt), Jan Oostergetelo, Dr. Helga Otto, Renate Rennebach, Dr. Hermann Scheer, Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Karl-Heinz Schröter, Dr. Peter Struck, Joachim Tappe, Wolfgang Thierse, Gudrun Weyel, Matthias Weisheit, Hermann Wimmer (Neuötting), Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung bereitet offensichtlich den Rückzug der Treuhandanstalt (THA) aus ihrer Verantwortung für die Verwaltung und Verwertung des ihr treuhänderisch übertragenen Vermögens vor (s. Entwurf eines Treuhandstrukturgesetzes). Zu dieser „Rückzugsstrategie" gehört auch, daß die THA sich schrittweise von ihren Geschäftsanteilen an ihren „Tochtergesellschaften" — hier insbesondere Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft mbH (TLG) und Bodenverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft mbH (BVVG) — trennt. Es steht zu befürchten, daß eine privatwirtschaftlich äußerst lukrative, den Bundeshaushalt dagegen äußerst belastende Strategie der Privatisierung des Treuhandvermögens eingeleitet wird. Dies betrifft vor allem das ehemalige landwirtschaftliche Volksvermögen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Trifft es zu, daß auf Weisung oder mit Billigung der Bundesregierung sog. landwirtschaftliche „Umwidmungsflächen" aus der Verfügung bzw. dem treuhänderischen Eigentum der BVVG oder der THA in das Eigentum der TLG übertragen wird?
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Umwidmungsflächen"?
Um wie viele Flächen (Umfang), gegliedert nach Nutzungsart, handelt es sich?
Trifft es außerdem zu, daß diese „Umwidmungsflächen" auf die TLG zu den für landwirtschaftliche Flächen bilanzierten Buchwerten übertragen werden, und wie hoch sind diese Buchwerte im Durchschnitt?
Trifft es weiterhin zu, daß ein Großteil dieser „Umwidmungsflächen" in Zukunft Bauland, Bauerwartungsland oder gewerblich nutzbare Flächen sind, für die wesentlich höhere Marktpreise erzielt werden können?
In welcher Größenordnung werden die aus dem Verkauf von „Umwidmungsflächen" erzielbaren Gewinne nach Schätzung der Bundesregierung sein?
Wem fließen diese Gewinne unmittelbar oder mittelbar zu?
Wer ist derzeit Gesellschafter der TLG mit welchen Geschäftsanteilen, und was sind die Gründe dafür, daß sich die Deutsche Girozentrale (DGZ) aus der BVVG zurückzieht, nachdem sie erst zu Beginn des Jahres ihren Anteil an BVVG-Stammkapital verdoppelt hat?
Welche strukturpolitischen Effekte sind infolge der beabsichtigten Übertragungen zu erwarten?
Wie soll sichergestellt werden, daß die ostdeutschen Länder sowie insbesondere die ostdeutschen Kommunen an der sachgerechten Verwertung der BVVG- bzw. der TLG-Flächen beteiligt werden?