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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Altverbindlichkeiten ostdeutscher Agrarunternehmen (G-SIG: 12011985)

Problematik der Altschulden ehemaliger LPGen und ihrer Rechtsnachfolger, Höhe der Altkredite und Streuung, Entschuldung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

19.04.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/698204. 03. 94

Altverbindlichkeiten ostdeutscher Agrarunternehmen

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Art und Weise der Behandlung der Altverbindlichkeiten der einstigen LPG und ihrer Rechtsnachfolger gehört seit der Währungsunion zu den Haupthemmnissen der ostdeutschen Landwirtschaftsentwicklung. Sie bot wiederholt Anlaß zur Kritik seitens der betroffenen Unternehmen, ihrer berufsständischen Interessenvertretung, der Oppositionsparteien und selbst der ostdeutschen Landesregierungen.

Hauptkritikpunkte sind die Langwierigkeit der Umsetzung der Teilentschuldung und der mit ihr verknüpften bilanziellen Entlastung sowie die Nichtentsprechung der Forderung nach Wertberichtigung der „Altschulden" . Demgegenüber schätzt die Bundesregierung ein: „Das Ziel der beiden Maßnahmen (Teilentschuldung und bilanzielle Entlastung), den notwendigen Umstrukturierungsprozeß der LPG-Nachfolgeunternehmen von der Altschuldenproblematik zu entlasten, kann somit als erreicht angesehen werden" [Information des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) „Agrarwirtschaft in den neuen Ländern", Januar 1994]. Diese Wertung findet — wie u. a. ein Bericht des Ausschusses „Deutsche Einheit" des Deutschen Bauernverbandes e. V. für die Präsidiumssitzung am 15. Januar 1994 belegt — keinesfalls allgemeine Zustimmung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

I. Zur Einschätzung des BML

II. Zur Ausgangslage und zu bisherigen Ergebnissen

III. Künftige Probleme und Lösungsmöglichkeiten

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Hält die Bundesregierung an der Einschätzung „Ziel erreicht" angesichts der Feststellung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Constantin Freiherr Heereman von Zuydtwyck, daß sich der Verband damit nicht zufrieden geben könne, und der im Bericht des Ausschusses „Deutsche Einheit" zur Lage der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern genannten Fakten, weiterhin fest?

2

Wie begründet die Bundesregierung ihren Standpunkt im Falle der Bejahung der 1. Frage?

3

Inwieweit sind die unterschiedlichen Wertungen der Bundesregierung und des Bauernverbandes einem evtl. unterschiedlichen Verständnis des Begriffs „notwendiger Umstrukturierungsprozeß" geschuldet?

4

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „notwendiger Umstrukturierungsprozeß", wann ist dieser für sie beendet, und welche Kriterien sind dafür maßgebend?

5

Wie ist die Differenz zwischen den am 1. Juli 1990 laut Rawert vorhandenen 8,071 Mrd. DM Altkrediten (Ber. Ldw. 71 — 1993, S. 610) und den vom BML genannten „ursprünglich 7,6 Mrd. DM" (gemäß der in der Vorbemerkung genannten Information, S. 25) zu erklären?

6

a) Wie hoch waren — zum Vergleich — die Altkredite der bisher privatisierten Industriebetriebe, und in welcher Höhe wurden diese entschuldet?

b) Welche Höhe hatten die Altverbindlichkeiten der reprivatisierten mittelständischen Betriebe, wie hoch war hier der Entschuldungsanteil, darunter der wegen ungünstiger Marktlage?

Wie viele Arbeitsplätze konnten damit erhalten werden?

c) In welchem Umfang erfolgte eine Entschuldung des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbestandes?

d) In welcher Höhe wurden bisher die ehemaligen volkseigenen Güter von Altschulden — bei bereits erfolgtem Verkauf, — bei langfristiger Verpachtung entlastet, und wie wird künftig mit den „Altschulden" verfahren?

7

Wie setzen sich die Altkredite der Landwirtschaft (ohne VEG) zusammen, nach

— Umlaufmitteln,

— Technik,

— Wohnungen,

— anderen infrastrukturellen Objekten,

— genutzten landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen,

— am 31. März 1991 nicht mehr nutzbaren landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen,

— durch neue Marktlage nicht mehr nutzbaren landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen?

8

Wie ist die Streuung der Altkreditbelastung? Gibt es Regionen mit extrem hoher Belastung, und welche sind das?

9

Wie viele landwirtschaftliche Unternehmen wurden im Rahmen des bisher beschlossenen Limits von 1,4 Mrd. DM von Altkrediten entlastet, und mit welcher Gesamtsumme? Wie viele Arbeitsplätze sind von dieser Maßnahme betroffen?

10

In welchen Relationen steht die Entschuldung zu den jährlichen und bisher aufgelaufenen Zinsen für die Altkredite?

11

Wie hoch ist in jedem einzelnen Bundesland die gegenwärtige Belastung der landwirtschaftlichen Unternehmen, die „Altschulden" haben, mit

— Altkrediten vor der Teilentschuldung,

— Altkrediten nach der Teilentschuldung,

— neu aufgenommenen Krediten insgesamt und je Arbeitsplatz bzw. Arbeitskraft?

12

a) In welchem Umfang wurden „nicht betriebsnotwendige" Vermögens- und Betriebsteile veräußert, daraus resultierende Erlöse zur Tilgung von Altkrediten verwendet und an ausgeschiedene einstiger LPG-Mitglieder ausgezahlt?

b) Wie viele Arbeitsplätze gingen damit verloren?

13

Wie hoch ist der Wert und die Kreditbelastung von Bauten, die zwar am 31. März 1991 noch als nutzbar galten, aufgrund der ungünstigen Marktlage unter anderen Bedingungen aber nicht mehr nutzbar sind?

14

a) Wer kontrolliert staatlicherseits die Einhaltung der in der „Arbeitsanweisung ... für Maßnahmen der bilanziellen Entlastung von landwirtschaftlichen Unternehmen" festgelegten Zinsgestaltung für die Altkredite (BMF, BML ...)?

b) Was besagen entsprechende Kontrollergebnisse?

15

a) Ist unsere Interpretation richtig, daß die Gläubigerbanken die 2,1 Mrd. DM „Altschulden", die auf Unternehmen „in Liquidation oder Gesamtvollstreckung" entfallen, aus dem Fonds Währungsumstellung erhalten bzw. bereits erhielten?

b) Inwieweit stellt der Fonds „Währungsumstellung" eine direkte bzw. indirekte Belastung des Bundeshaushaltes dar?

16

Ist es zutreffend, daß die Teilentschuldungsaktion mit einer Entschuldungsquote von 78 vom Hundert der ablösungsfähigen Summe beendet werden soll und damit rund „400 Mio. DM Altkredite für Objekte bestehen bleiben, die nach dem strengen Maßstab der Treuhandanstalt als nicht mehr nutzbar gelten, ganz abgesehen von den 1,7 Mrd. DM alter Umlaufmittelkredite, mit denen diese Betriebe belastet sind" (Aussage des DBV)?

17

a) Wer trägt die Hauptverantwortung für das schleppende Entschuldungsverfahren, das bisher 400 Mio. DM Zinsen aus Treuhandmitteln und bis zum Abschluß der Aktion noch mehr Mittel erfordert?

b) Ist unsere Annahme berechtigt, daß die Banken die Rang-rücktrittsvereinbarungen sehr zögerlich bearbeiteten, um so lange wie möglich Zinsen realisieren zu können?

c) Kann und soll hier jemand belangt werden?

18

a) Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Deutschen Bauernverbandes, daß viele Betriebe „keine Möglichkeit" sehen, die verbleibenden Altkredite (3,6 bis 3,8 Mrd. DM außerhalb der Bilanz) „bei der gesamten Rentabilitätslage langfristig abzutragen"?

b) Was meint die Bundesregierung zu der vom Bauernverband getroffenen Feststellung: „Zur Klärung sind neue politische Lösungen erforderlich"?

19

Hält die Bundesregierung die Regelung der Zinshöhe bei Altkrediten (FIBOR-Satz) für gerechtfertigt, obwohl in der westdeutschen Landwirtschaft das übliche Zinsniveau im Durchschnitt bei 5 vom Hundert liegt? Welche sachlich und politisch vertretbare Lösungsmöglichkeit sieht die Bundesregierung?

20

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von Rawert berechneten wachsenden Anteil der Zinsen am zu leistenden Kapitaldienst auf die Altkredite (S. 621)?

21

Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung ein, LPG-Rechtsnachfolger auch in Zukunft finanziell zu unterstützen, weil das „Weiterbestehen altkreditbelasteter Unternehmen ... auch im Sinne des Steuerzahlers (wäre), da die im Sozialismus entstandenen Kredite der LPG-Rechtsnachfolger bei einem Konkurs vom Staatshaushalt getragen werden müßten" (Rawert, S. 622)?

22

Ist die Bundesregierung bereit, die Wertberichtigung als Lösungsalternative neu zu prüfen?

23

Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten zur Lösung der Altkreditproblematik, zum Beispiel die Kombination von Tilgung und „Schuldenerlaß", die ein Anreiz zur Erhöhung betrieblicher Anstrengungen sein könnte?

Bonn, den 2. März 1994

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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