Zusammenhang zwischen dem Kurdenproblem in der Türkei und dem Kurdenproblem in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Staatlich sanktionierter Terror gegen das kurdische Volk, der mit modernsten Kampfmitteln geführt wird, haben zu Gewaltaktionen von Kurden in Deutschland geführt. Das ungelöste Kurdenproblem hat uns auf deutschen Autobahnen eingeholt. In Fortsetzung der Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste vom 11. Januar 1994 (Drucksache 12/6563) fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß ihre menschenrechtspolitische Einflußnahme auf die türkische Regierung bisher absolut wirkungslos geblieben ist, obwohl sie das Kurdenproblem und die Menschenrechtslage in der Türkei immer wieder, und zwar, wie sie selbst beteuert, „nachdrücklich" bzw. mit „der erforderlichen Deutlichkeit" anspricht?
Kann die Bundesregierung angesichts von vorliegenden Augenzeugenberichten und anderen zahlreichen Informationsquellen allen Ernstes bestreiten, daß das Militärregime in der Türkei seit Jahren nicht primär die PKK, sondern ein ganzes Volk, das der Kurden, massakriert?
Wie erklärt die Bundesregierung die menschenrechtspolitische Doppelmoral des Westens im Hinblick auf den Schutz („air umbrella") gegenüber der kurdischen Bevölkerung im Irak vor Saddam Hussein und andererseits die Hilflosigkeit, wenn es um ebensolche gravierenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kurden im NATO-Land Türkei geht?
Kurden, darunter Mitglieder, Sympathisantinnen und Sympathisanten der PKK, haben seit Jahrzehnten in Deutschland friedlich gelebt. Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß die Ursachen für Autobahnblockaden und Gewalttätigkeiten von Kurden im ungelösten Kurdenproblem und vor allem im brutalen Vorgehen des türkischen Regimes gegen Millionen kurdischer Menschen liegt?
Ging der Verletzung des Gastrechtes in Deutschland durch Kurden nicht die Verletzung des Völkerrechts und von internationalen Menschenrechtskonventionen, die auch von der Türkei unterzeichnet worden sind, voran?
Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung nicht angebracht, sich weniger um Prozedurfragen der Abschiebung von Kurden aus Deutschland zu befassen, als darum, die Ursachen wirkungsvoll zu bekämpfen, die dazu führen, daß Kurden in Deutschland sich gezwungen sehen, auf die verzweifelte Lage ihres Volkes aufmerksam zu machen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des türkischen Botschafters in Bonn, daß Türken und Kurden seit Jahrhunderten in Eintracht und Harmonie leben würden, die er am 24. März 1994 im Rundfunk kundtat?
Dürfte man nach Auffassung der Bundesregierung von einem „außerordentlichen" und „bevollmächtigten" Diplomaten eines Landes nicht mehr Ehrlichkeit und Realitätssinn erwarten?
Einleuchtend erscheint die Feststellung der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in einer Talkshow im Fernsehen am 7. April 1994, daß wir Terror in Deutschland nicht dulden würden, aber:
Warum duldet die Bundesregierung seit Jahren den Terror und Völkermord an Kurden in der Türkei, im Irak und im Iran?
Warum duldet die Bundesregierung nicht nur gravierende Menschenrechtsverletzungen und Menschenvernichtung in der Türkei, sondern stellt für den Vernichtungskrieg der Türkei in Ankara gegen die Kurden Waffen zur Verfügung?
Warum sind verantwortliche Politiker dieses Landes um Blockaden auf deutschen Autobahnen mehr besorgt als um langanhaltende Blockaden der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechtes für Kurden in der Türkei?
Warum wird individuelle Gewalt von wenigen Kurden in Deutschland verbrecherischer eingestuft als die menschenrechtsverletzende Staatsgewalt eines mit Deutschland verbündeten Staates gegen ein ganzes Volk?
Warum verschließt die Bundesregierung die Augen vor den eigentlichen Ursachen für den Protest der Kurden in Deutschland?
Welche demokratischen Rechte werden nach Kenntnis der Bundesregierung der nationalen kurdischen Minderheit in der Türkei gewährt, falls keine, warum nicht?
Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß sie durch ihre unkritische Bündnistreue gegenüber Ankara, durch massive Waffenlieferungen, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe die türkische Regierung in ihrem Vernichtungskrieg gegen wehrlose Kurden geradezu ermuntert und damit ein gerütteltes Maß an Mitverantwortung für die unerträglichen Mißstände trägt, wenn nein, warum nicht?
Trägt angesichts dieser Politik die Bundesregierung nicht eine Mitverantwortung daran, daß das Kurdenproblem uns jetzt auf den bundesdeutschen Autobahnen eingeholt hat?
Hat die Bundesregierung die türkische Regierung darum ersucht, die Umstände aufzuklären, unter denen kürzlich die deutsche Journalistin Lissy Schmidt ermordet wurde?
Kann die Bundesregierung die Information des Südwestfunks, „Die Welt" vom 2. April 1994 bestätigen, daß die NATO in den letzten zwei Jahren der Türkei mehr als 1 500 Kampfpanzer und gepanzerte Fahrzeuge geschenkt hat?
Welche sicherheitspolitischen oder anderen Gründe rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung, daß solche Mengen an Kriegsgerät ausgerechnet jetzt und an die Türkei verschenkt werden?
Welche konkreten Zusicherungen erhielt die NATO, was den Einsatz dieser Waffen betrifft?
Was veranlaßte die NATO und die Bundesregierung, diesen Absichtserklärungen Glauben zu schenken?
Ist die Bundesregierung bereit, die türkische Regierung zu ersuchen, neutrale Beobachter in der Türkei zuzulassen, die über die Verwendung dieser Waffen wachen, wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß angesichts der Entwicklung der Ereignisse in der Türkei um die Kurden- und Menschenrechtsfrage durchaus „besondere politische Gründe" (siehe Antwort der Bundesregierung, Drucksache 12/6828, vom 15. Februar 1994) vorliegen, um nicht nur eine Beschränkung des Exportes von Kriegswaffen und Rüstungsgütern an den NATO-Partner umgehend einzustellen, um nicht als Kriegspartner der Türkei gegen das kurdische Volk dazustehen, wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß ebenso wie jeder Staat das Recht hat, „den Terrorismus mit rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen", nationale Befreiungsbewegungen das Recht haben müssen, Staatsterrorismus und Völkermord auch mit Gewalt zu bekämpfen, wenn nein, warum nicht?
Inwiefern, und wo hat die türkische Regierung „formal eine kurdische Identität anerkannt", und welche „Publikationen in kurdischer Sprache ... sind erlaubt und verbreitet" (siehe Antwort der Bundesregierung, Drucksache 12/6828)?
Inwiefern trifft die Auffassung der Bundesregierung zu, „daß das Verbot der PKK in Deutschland in der Türkei zu einer lebhaften Debatte über langfristige politische Perspektiven der Kurdenfrage geführt hat", und was versteht die Bundesregierung unter einer „langfristigen politischen Perspektive der Kurdenfrage" (siehe Antwort der Bundesregierung, Drucksache 12/6828)?
Wäre die Bundesregierung bereit, eine Initiative zu ergreifen, um dem Blutvergießen an Kurden in der Türkei ein Ende zu bereiten und eine friedliche Lösung des Kurdenproblems zu erreichen, wenn nein, warum nicht?