BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Gentechnik in Waschmitteln (G-SIG: 12012055)

Gentechnisch produzierte Enzyme in Wasch- und Geschirrspülmitteln, ökologische und gesundheitliche Auswirkungen, Kennzeichnung auf der Verpackung, Einführung einer umfassenden Angabenverpflichtung auf der Verpackung im Rahmen der EG

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

10.05.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/730615. 04. 94

Gentechnik in Waschmitteln

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Zunehmend sind in Waschmitteln gentechnisch hergestellte Enzyme enthalten. Die Einführung dieser gentechnischen Massenprodukte vollzieht oder vollzog sich weitgehend ohne Wissen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Waschmittelhersteller sind weder verpflichtet noch angehalten, die gentechnische Herkunft von Bestandteilen ihres Waschmittels auf dessen Verpackung zu kennzeichnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Wasch- oder Geschirrspülmitteln bereits gentechnisch produzierte Enzyme enthalten sind?

1

Wenn ja, welche Firmen mischen ihren Produkten solche Enzyme bei?

1

Welche Produkte beinhalten derartige Enzyme?

1

Welche Firmen produzieren in Deutschland gentechnisch Enzyme, und in welche Sicherheitsstufe sind deren Produktionsanlagen eingestuft?

1

Welche Enzyme werden in Deutschland gentechnisch hergestellt?

1

Welche gentechnisch hergestellten Enzyme werden nach Deutschland importiert?

1

Von welchen Firmen welcher Länder werden diese hergestellt?

2

Hält die Bundesregierung den Einsatz gentechnisch hergestellter Enzyme in Wasch- und Geschirrspülmitteln für ökologisch und gesundheitlich bedenklich?

Wenn ja, aufgrund welcher Studien, insbesondere Langzeitstudien und wissenschaftlicher Untersuchungen, scheint diese Position gerechtfertigt?

3

Stellen die über Gärschlämme als Dünger oder Wasch- und Abwasser freigesetzten Enzyme oder Mikroorganismen keine Gefährdung im Sinne einer unkontrollierbaren Freisetzung dar?

4

Ist das Einatmen oder der Hautkontakt — bei Wäsche wohl unvermeidlich — z. B. mit dem Fett zerstörenden Lipolase-Enzym nicht gesundheitsgefährdend?

5

Besteht die Möglichkeit, daß sich über das bei der Lipase-Gewinnung in den Wirt eingeschleuste Antibiotika-Resistenz-Gen eine dementsprechende Resistenz erhöht bzw. verbreitet?

6

Entspräche eine Kennzeichnung von Wasch- und Geschirrspülmitteln, die gentechnisch hergestellt oder veränderte Bestandteile enthalten, nicht dem umfassenden Informationsbedürfnis der Verbrauchinnen und Verbraucher?

7

Böte die umfassend genau bezeichnete Angabe sämtlicher Inhaltsstoffe von Wasch- und Geschirrspülmitteln nicht erhebliche Vorteile, z. B. bei der individuellen Allergien-Vorsorge?

8

Ist die Bundesregierung bereit, sich auf EG-Ebene für eine solche umfassende Angabenverpflichtung einzusetzen?

Bonn, den 7. April 1994

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen