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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Verlauf und Ergebnis der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in El Salvador am 20. März 1994 (G-SIG: 12012058)

Probleme und Schwierigkeiten bei der Durchführung der Wahlen vom 20.3.1994, Benachteiligung potentieller Wähler der linken Opposition, politische Motive für Unregelmäßigkeiten am Wahltag und deren Auswirkungen auf das Wahlergebnis, Gründe für die geringe Wahlbeteiligung, technische und finanzielle Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Wahlverbereitung und -durchführung, Entsendung einer deutschen Beobachterdelegation zur Stichwahl am 24.4.1994, Einflußnahme der Bundesregierung auf die salvadorianische Regierung zur Gewährleistung eines fairen Ablaufs des zweiten Wahlgangs, Schwerpunkte des gegenwärtigen Dialogs, Abhängigkeit einer künftigen Zusammenarbeit von der Einhaltung der Menschenrechte, der Umsetzung der Friedensvereinbarungen, der Durchsetzung der Landreform und von den Empfehlungen der Wahrheitskommission

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.05.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/737421. 04. 94

Verlauf und Ergebnis der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in El Salvador am 20. März 1994

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Am 20. März 1994 fanden in El Salvador Kommunal-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt. Nach zwölfjährigem Bürgerkrieg beteiligten sich erstmals Vertreter aller politischen Kräfte des Landes an den Wahlen, unter ihnen auch die erst seit zwei Jahren als legale politische Partei agierende FSLN.

Die Wahlen gelten als ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung der 1992 unterzeichneten Friedensvereinbarungen.

Von ihrem Verlauf und ihren Ergebnissen wird in starkem Maße abhängen, wie der Friedens- und Demokratisierungsprozeß in El Salvador weitergehen wird.

Zu den Wahlen waren ca. 3 000 internationale Beobachter anwesend, die im Rahmen der Vereinten Nationen oder auf Einladung der salvadorianischen Regierung bzw. anderer salvadorianischer Institutionen die Wahlen begleiteten. Auch eine Delegation aus der Bundesrepublik Deutschland war an der offiziellen Wahlbeobachtung beteiligt.

Bereits im Vorfeld der Wahlen gab es zahlreiche Probleme, die an der Möglichkeit der Durchführung wirklich freier, fairer und demokratischer Wahlen Zweifel weckten. So verschlechterte sich das innenpolitische Klima vor den Wahlen beträchtlich, die Zahl der politisch motivierten Menschenrechtsverletzungen nahm drastisch zu, die Umsetzung der Friedensvereinbarungen geriet immer mehr in Verzug. Bei der Wahlvorbereitung traten Verzögerungen und Unregelmäßigkeiten auf, die sich besonders in der Registrierung der wahlberechtigten salvadorianischen Bürgerinnen und Bürger sowie der Aushändigung der Wahlausweise niederschlugen.

Am Wahltag selbst, der dank der Disziplin der Wählerinnen und Wähler im großen und ganzen friedlich verlief, traten zahlreiche weitere Probleme und Unregelmäßigkeiten auf, die übereinstimmend von fast allen Wahlbeobachtern bestätigt wurden. Insgesamt blieben aufgrund nicht ausschließlich technischer Probleme Hunderttausende von Wahlberechtigten von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Die wichtigsten Gründe waren fehlende Wahlausweise, fehlende öffentliche Transportmöglichkeiten, unvollständige bzw. fehlerhafte Wahlregister und die schlechten organisatorischen, räumlichen und zeitlichen Bedingungen für die Stimmabgabe. Außerdem berichteten verschiedene Wahlbeobachter über Militärpräsenz auf Straßen, in der Nähe von und sogar in Wahllokalen, die einen klaren Verstoß gegen das Wahlgesetz darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welches waren aus der Sicht der Bundesregierung die hauptsächlichen Probleme und Schwierigkeiten bei der Durchführung der Wahlen vom 20. März 1994 a) im Vorfeld der Wahlen, b) am Wahltag selbst?

2

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß ein großer Teil der aufgetretenen Probleme mit dem entsprechenden politischen Willen von der Obersten Wahlbehörde El Salvadors hätte vermieden bzw. gelöst werden können?

3

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, daß die technischen Probleme im Vorfeld der Wahlen sowie die Unregelmäßigkeiten und Vorkommnisse am Wahltag selbst vor allem potentielle Wählerinnen und Wähler der linken Opposition benachteiligt haben?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Unregelmäßigkeiten und Vorkommnisse am Wahltag auch politisch motiviert waren?

5

Wenn nein, welche Auswirkungen haben diese Vorkommnisse nach Einschätzung der Bundesregierung auf das Wahlergebnis gehabt?

6

Welches sind aus der Sicht der Bundesregierung die Gründe für die relativ geringe Wahlbeteiligung von etwa 50 Prozent?

7

In welchem Maße hat das Klima der Gewalt und der Einschüchterung im Vorfeld der Wahlen zu der geringen Wahlbeteiligung beigetragen?

8

In welchem Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland durch technische und finanzielle Mittel die Wahlvorbereitung und -durchführung unterstützt?

9

Worin konkret bestand diese Unterstützung, und wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung dieser Unterstützung ein?

10

Wird sich auch zu der Stichwahl am 24. Ap ril 1994 eine bundesdeutsche Beobachterdelegation in El Salvador aufhalten?

11

Hält die Bundesregierung die Forderung des Präsidentschaftskandidaten der FMLN-Convergencia Democrática-Movimiento Nacional Revolucionario, Dr. Rubén Zamora, für berechtigt, daß vor dem zweiten Wahlgang eine Bereinigung des Wahlregisters erfolgen muß und eine Wiederholung der „technischen" Probleme vom 20. März 1994 ausgeschlossen werden muß?

12

Welche Schritte hat die Bundesregierung in Auswertung des ersten Berichtes der bundesdeutschen Beobachterdelegation unternommen, um bei der salvadorianischen Regierung auf eine Behebung der während des ersten Wahlgangs aufgetretenen Probleme hinzuwirken?

13

Welche Maßnahmen sind nach Information der Bundesregierung von der salvadorianischen Regierung bzw. von der Obersten Wahlbehörde bisher unternommen worden, um die unter Nummer 9 genannten Probleme zu lösen und einen fairen Ablauf des zweiten Wahlgangs zu garantieren?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Präsidentschaftskandidaten der ARENA-Partei, Calderon Sol, er habe die Friedensvereinbarungen nicht unterzeichnet?

15

Hat die Bundesregierung der salvadorianischen Seite ähnlich der US-Regierung signalisiert, daß ihre weitere Zusammenarbeit mit der neugewählten salvadorianischen Regierung unabhängig von ihrer Zusammensetzung in erster Linie von der Einhaltung der Menschenrechte, der Umsetzung der Friedensvereinbarungen, der Durchsetzung der Landreform und der Empfehlungen der Wahrheitskommission abhängen wird?

16

Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung eine Erklärung in diesem Sinne zu geben?

17

Welches sind die Schwerpunkte des gegenwärtigen Dialogs mit der salvadorianischen Regierung?

18

Wie wird sich die Bundesregierung zu den Wahlergebnissen in El Salvador verhalten, wenn der zweite Wahlgang unter vergleichbaren Bedingungen abläuft wie die Wahlen am 20. März 1994?

Bonn, den 21. April 1994

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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