Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Union
der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung
Der Europarat sowie die Europäische Union (EU) sind wesentlich am Einigungs- und Aufbauprozeß Europas beteiligt, wobei die Rolle des Europarates allerdings nicht auf den „Vorhof " der Europäischen Union beschränkt ist, sondern weitergehende Aufgaben beinhaltet. Beide Organisationen sind trotz aller Eigenständigkeit daher eng miteinander verbunden.
Mitglieder der Präsidien des Europäischen Parlaments sowie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates haben sich unter Bezugnahme auf ihre jeweiligen Entschließungen sowie entsprechende Vorschläge der EG-Kommission dafür ausgesprochen, die Beziehungen zwischen beiden Organisationen auf eine neue Grundlage zu stellen.
Wir, zugleich Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen die Bundesregierung:
Fragen13
a) Inwieweit ist vorgesehen, die Vereinbarung zwischen dem Präsidenten der EG-Kommission und dem Generalsekretär des Europarates über die gegenseitigen Beziehungen der beiden Organisationen von 1987 zu aktualisieren und auf die jeweiligen parlamentarischen Organe auszudehnen?
b) Wäre die Bundesregierung bereit, entsprechende Initiativen im Rat sowie im Ministerkomitee zu ergreifen?
a) Wie beurteilt sie die Vorschläge für einen Beitritt der Europäischen Union zur Satzung des Europarates?
b) Gibt es bereits entsprechende Vorarbeiten der EU-Kommission?
c) Hat das Ministerkomitee gemäß der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung schon einen entsprechenden Prüfungsauftrag erteilt?
a) Inwieweit ist sie bereit, sich gemäß den Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung und des Europäischen Parlaments für einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates einzusetzen?
b) Was hält sie von dem Vorhaben, für den Bereich der Europäischen Union einen gesonderten Menschenrechtskatalog zu schaffen, neben dem die in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Rechte nur subsidiären Charakter hätten (siehe Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 1994)?
c) Welche Möglichkeiten sieht sie, diese Bemühungen dahin gehend zu nutzen, sich auf einen für die Europäische Union und den Europarat einheitlichen Katalog mit den politischen und Staatsbürgerrechten festzulegen, ergänzt um spezielle EU-bezogene Rechte, um im Sinne einer weitestgehend einheitlichen Rechtsordnung ein mögliches Nebeneinander unterschiedlicher Menschenrechtskataloge in Europa zu vermeiden?
Gibt es bereits erste Schritte, beim Europarat eine ständige Delegation der Europäischen Union zu eröffnen?
a) Welche konkreten Überlegungen gibt es auf Ebene des Europarates und der Europäischen Union, der häufigen Verwechslung zwischen beiden Organisationen und ihren Organen mit einer gezielten Informationskampagne entgegenzutreten?
b) Wäre die Bundesregierung ggf. bereit, eine entsprechende Initiative zu ergreifen?
Welche Möglichkeiten sieht sie für eine engere Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union bei den Hilfsprogrammen für den Reformprozeß in Mittel- und Osteuropa?
Inwieweit ist daran gedacht, den Europarat im Wege der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union beim Aufbau der palästinensischen Selbstverwaltung sowie bei den multilateralen Verhandlungen über regionale Fragen in den Nahost-Friedensprozeß einzubeziehen?