Unterstützung der indigenen Bevölkerung durch die Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Christoph Matschie, Rudolf Bindig, Margitta Terborg, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Eberhard Brecht, Freimut Duve, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Achim Großmann, Dr. Ingomar Hauchler, Volker Neumann (Bramsche), Günter Rixe, Horst Sielaff, Dr. Peter Struck, Hans-Günther Toetemeyer, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Ernst Waltemathe, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Weltweit werden etwa 300 Millionen Menschen zu den indigenen Bevölkerungen gezählt. Sie gehören zu den am meisten benachteiligten Gruppen der Welt und leben fast immer am äußersten Rand der Gesellschaft. Tagtäglich müssen sich Angehörige dieser Gruppen gegen die Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen und die Verletzung ihrer Rechte wehren.
Nur besonders erschütternde Menschenrechtsverletzungen, wie z. B. das Massaker an den Janomami-Indianern im Juli 1993 in Venezuela oder das Vorgehen gegen die aufständischen Indios im Bundesstaat Chiapas in Mexiko im Januar 1994, haben den Weg in westliche Zeitungen gefunden.
Der tagtägliche Zugriff in- und ausländischer Unternehmen oder Siedler auf indigenes Land und seine Ressourcen durch Holzeinschlag, Ausbeutung von Bodenschätzen, Urbarmachung von vormals landwirtschaftlich unberührten Böden, das Einströmen von Touristen sowie massive Umweltzerstörungen durch Vergiftung von Flüssen und Gebieten findet jedoch fast ohne Widerspruch oder Verurteilung durch die Weltöffentlichkeit statt. Vielmehr ist festzustellen, daß die schleichende Zerstörung der indigenen Kulturen in nicht wenigen Fällen mit stillschweigender Billigung der jeweiligen Regierungen vollzogen wird. Diese Erkenntnis muß leider auch für die zahllosen Verwicklungen indigener Völker in nationale und internationale militärische Konflikte gelten.
Ohne die teilweise beträchtlichen Verbesserungen der ILO-Konvention Nr. 169 der Vereinten Nationen gegenüber der vorherigen Konvention Nr. 107 von 1957 oder das Engagement der Arbeitsgruppe für indigene Bevölkerungen des Wirtschafts- und Sozialrates der VN schmälern zu wollen, muß festgestellt werden, daß es bisher kaum gelungen ist, die Verfolgung und die Unterdrückung indigener Völker mit Hilfe internationaler Instrumente zu unterbinden.
Daher ging von der Abschlußerklärung der Weltkonferenz über Menschenrechte der Vereinten Nationen im Juni 1993 in Wien die Forderung aus, die in Arbeit befindliche Deklaration über die Rechte indigener Bevölkerungen zum Abschluß zu bringen und die Probleme dieser Menschen durch eine Dekade der indigenen Bevölkerung der Welt, beginnend am 1. Januar 1994, in das Licht der weltweiten Aufmerksamkeit zu rücken.
Um auf die Probleme der indigenen Völker aufmerksam zu machen, hatten die Vereinten Nationen bereits das Jahr 1993 zum „Internationalen Jahr der autochthonen Bevölkerungsgruppen der Welt" erklärt. Greifbare Verbesserungen hat dieses Jahr den indigenen Völkern jedoch bislang kaum gebracht.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen29
Verfügt die Bundesregierung über Angaben darüber, ob sich die menschenrechtliche, soziale und wirtschaftliche Lage der indigenen Bevölkerungen insgesamt weltweit im VN-Jahr der indigenen Bevölkerung 1993 verbessert hat?
In welchen Staaten bestehen Verträge mit indigenen Völkern oder Bevölkerungsgruppen, und haben diese Verträge dazu geführt, daß die Lebenssituation der Betroffenen besser ist als in Staaten ohne solche Verträge?
In welchen Staaten sind Verträge mit indigenen Völkern oder Bevölkerungsgruppen in Vorbereitung?
Welche Vorhaben zur Verbesserung der Situation der indigenen Bevölkerung hatte sich die Bundesregierung im VN-Jahr der indigenen Bevölkerung 1993 vorgenommen, und welche sind verwirklicht worden?
Wie beurteilt die. Bundesregierung den von der VN-Arbeitsgruppe über indigene Bevölkerung im August 1993 vorgelegten Entwurf einer „Erklärung über die Rechte eingeborener Völker", und welche Änderungen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für notwendig?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß dieser Entwurf möglichst bald von der VN-Generalversammlung verabschiedet wird?
Welche Staaten versuchen, die Rechte indigener Völker stärker einzuschränken, als dies der gegenwärtige Entwurf der VN-Arbeitsgruppe vorsieht?
Wie steht die Bundesregierung zu den Empfehlungen der Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 bezüglich indigener Bevölkerungen, und wird sie für die Empfehlung eintreten, innerhalb des Systems der Vereinten Nationen ein ständiges Forum für indigene Völker zu schaffen und einen Treuhandfonds einzurichten?
In welchen internationalen Gremien und Organisationen, deren Aktivitäten darauf abzielen, den Status der indigenen Bevölkerung rechtlich festzulegen, und deren Menschenrechtssituation und Lebensbedingungen zu verbessern, ist die Bundesrepublik Deutschland offizielles Mitglied, in welchen ist sie nicht Mitglied, und aus welchen Gründen nicht?
Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland in ihrer Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in Genf ein Referat eingerichtet hat, das für Fragen der indigenen Bevölkerung zuständig ist, und wenn ja, hält die Bundesregierung die derzeitige Besetzung des Referates für ausreichend, um Fragen und Probleme bezüglich indigener Bevölkerung in zufriedenstellender Weise zu bearbeiten?
Wie unterstützt die Bundesrepublik Deutschland deutsche und ausländische Nichtregierungs-Organisationen und Aktivitäten, deren Ziel es ist, die Menschenrechtssituation und die Lebensbedingungen der indigenen Bevölkerung zu verbessern, und kann die Bundesregierung angeben, ob in diesen Organisationen Vertreterinnen oder Vertreter indigener Bevölkerung aktiv an der Arbeit dieser Organisationen teilhaben?
Gibt es ein spezielles entwicklungspolitisches Konzept zur Zusammenarbeit mit indigenen Völkern, und wenn ja, welche Schwerpunkte werden darin gesetzt?
Wie hoch war die Summe der 1993 speziell für die Zusammenarbeit mit indigenen Völkern eingesetzten Mittel aus dem Bundeshaushalt, und aus welchen Einzelplänen kamen sie?
Mit welchen indigenen Völkern oder Bevölkerungsgruppen arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zusammen?
Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, daß die Rechte und Vorstellungen indigener Völker bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden?
Gibt es im Rahmen von IWF- und Weltbankaktivitäten Kriterien zur Berücksichtigung der Situation und Rechte der indigenen Bevölkerung, und falls nicht, wird die Bundesregierung entsprechende Aktivitäten zugunsten solcher Kriterien ergreifen?
Wird sich die Bundesregierung an dem beim ersten Iberoamerikanischen Gipfel im Juli 1991 ins Leben gerufenen „Fonds zur Entwicklung der indigenen Völker Lateinamerikas und der Karibik" beteiligen, und wenn nicht, aus welchen Gründen nicht?
Wird die Bundesregierung im Falle einer Nichtbeteiligung an dem oben genannten Fonds dennoch Projekte, die von diesem Fonds vorgeschlagen werden, im Rahmen ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit übernehmen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen durch die Aktivitäten deutscher Firmen die Rechte von Ureinwohnern verletzt wurden, welche Fälle waren dies in den letzten zehn Jahren, und hält die Bundesregierung Kriterien für erforderlich, die deutschen Firmen im Ausland ein menschenrechts- und umweltverträgliches Vorgehen auferlegen?
In welchen Staaten gibt es besonders gravierende Umweltzerstörungen in Territorien, die von indigenen Bevölkerungen bewohnt werden, und wodurch werden diese Umweltzerstörungen in erster Linie hervorgerufen?
Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik und im Rahmen ihrer Mitwirkung in Weltbank und IWF, um Eingriffe in die Umwelt, die die Lebensqualität indigener Bevölkerung beeinträchtigen, zu verhindern?
Welche Probleme treten bei der Durchsetzung von Rechten indigener Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada auf, und welche Rolle spielen diese Probleme im Politikdialog zwischen der Bundesrepublik Deutschland und diesen beiden Staaten?
Welche Probleme treten bei der Durchsetzung von Rechten indigener Bevölkerung in Süd- und Mittelamerika auf, und in welchem Maße versucht die Bundesregierung, im Rahmen des Politikdialoges mit den jeweiligen Regierungen oder in der Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag dazu zu leisten, die Situation dieser indigenen Bevölkerung zu verbessern?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der Sicherheitsbehörden der mexikanischen Regierung in den ersten zwei Wochen des Indianeraufstandes im Bundesstaat Chiapas im Januar 1994, und wie beurteilt sie das Vorgehen der Regierung Venezuelas gegen die Verantwortlichen des Massakers an den Janomami-Indianern im Juli 1993?
Welche Probleme treten bei der Durchsetzung von Rechten indigener Bevölkerung in Afrika auf, und in welchem Maße versucht die Bundesregierung im Rahmen des Politikdialoges mit den jeweiligen Regierungen oder in der Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zu leisten, um die Situation dieser indigenen Bevölkerung zu verbessern?
Welche Probleme treten bei der Durchsetzung von Rechten indigener Bevölkerung in Asien, Australien und Ozeanien auf, und in welchem Maße versucht die Bundesregierung im Rahmen des Politikdialoges mit den jeweiligen Regierungen oder in der Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zu leisten, um die Situation dieser indigenen Bevölkerung zu verbessern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngsten Initiativen der australischen Regierung in bezug auf die australische Urbevölkerung?
Wie grenzt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Definition indigener Völker bzw. Bevölkerungen von der Definition nationaler Minderheiten ab?
Welche Völker bzw. Bevölkerungsgruppen in Europa zählen nach Ansicht der Bundesregierung zu den indigenen Bevölkerungen?