Beteiligung des Bundes an der „Oberschlesischen", der „Ostpreußischen" und der „Pommerschen Landgesellschaft mbH"
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In dem Bericht der Bundesregierung über „Beteiligungen des Bundes im Jahre 1992" ist über diese Gesellschaften mit Sitz in Bonn zu lesen:
„Bei diesen Unternehmen handelt es sich um verlagerte Gesellschaften, an denen außer dem Bund (Anteile des Deutschen Reiches) in erster Linie Körperschaften (Landkreise, Landwirtschaftskammern usw.) aus den ehemaligen preußischen Provinzen Oberschlesien, Ostpreußen und Pommern beteiligt sind. Nach § 27 Abs. 3 des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes sind die Vermögensgegenstände dieser Gebietskörperschaften — und damit auch die genannten Gesellschaften selbst — zu sichern und zu erhalten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1965 gingen diese Beteiligungen in die treuhänderische Verwaltung des Bundes über, der die Deutsche Ausgleichsbank mit ihrer Verwaltung beauftragte. Die Gesellschaften üben gegenwärtig keine Siedlungstätigkeit aus, sondern verwalten nur ihre in der Bundesrepublik befindlichen Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere. Der Reingewinn wird im wesentlichen zur Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Vertriebenen und Flüchtlingen verwendet, die aus den genannten Provinzen stammen und in der Bundesrepublik als Landwirte tätig sind. (...)" (S. 148 f.)
In dem „Bericht der Bundesregierung zur Verringerung von Beteiligungen und Liegenschaften des Bundes", den die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat, stellt die Bundesregierung „im Rahmen regelmäßiger Fortschreibungen" eine „erneute Überprüfung" ihrer Beteiligung in Aussicht (Drucksache 12/6889, S. 6).
Obwohl der Deutsche Bundestag diese Unterrichtung in seiner 225. Sitzung bereits ohne Aussprache zur Kenntnis genommen hat, sehen wir uns veranlaßt, die Bundesregierung um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten:
Fragen11
Welche „Körperschaften aus den ehemaligen Provinzen Oberschlesien, Ostpreußen und Pommern" (Drucksache 12/6889, S. 7) sind mit welchen Anteilen am Nennkapital dieser Gesellschaften beteiligt?
Wie groß ist das buchmäßige Eigenvermögen dieser Gesellschaften?
Über welche Vermögensgegenstände verfügen diese „Gebietskörperschaften — und damit auch die genannten Gesellschaften selbst —" (Drucksache 12/6889, S. 7) im einzelnen?
Wie groß war der Reingewinn dieser Gesellschaften seit 1988?
Wo haben diese Körperschaften ihren Verwaltungssitz?
Welche Gesellschafter der „Pommerschen Landgesellschaft" haben ihren Sitz in den neuen Bundesländern?
Wie sollen diese Vermögensgegenstände nach § 27 Abs. 3 des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes gesichert und erhalten werden?
Ist es zulässig, aus der in dem Bericht der Bundesregierung über „Beteiligungen des Bundes im Jahre 1992" enthaltenen Bemerkung, diese Gesellschaften übten „gegenwärtig keine Siedlungstätigkeit aus" (S. 148) zu folgern, daß die Bundesregierung die Wiederaufnahme einer Siedlungstätigkeit durch diese Gesellschaften nicht ausschließt?
Wenn nein, wie interpretiert die Bundesregierung diese Formulierung?
Teilt die Bundesregierung unseren Standpunkt, daß die „ehemaligen preußischen Provinzen Oberschlesien, Ostpreußen und Pommern" (ebd.) als eine Folge des von Deutschland begonnenen und verlorenen Zweiten Weltkriegs zusammen mit dem Deutschen Reich untergegangen sind?
Wenn nein, warum nicht?
War bzw. ist ausgeschlossen, daß die „Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Vertriebenen und Flüchtlingen (...), die aus den genannten Provinzen stammen" (ebd., S. 148f.), auch jenen galt bzw. gilt, denen — analog zum Rentenrecht — zwischen 1933 und 1945 Verstöße gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit nachgewiesen wurden bzw. werden können?
Wurden bzw. werden Empfängerinnen und Empfänger von Unterstützungsleistungen einer dieser Landgesellschaften einer obligatorischen Überprüfung hinsichtlich ihrer Nähe zum NS-Staat unterzogen?
Wenn nein, warum nicht?