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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Staatliche Aufsicht über das Kreditkarten-Geschäft (G-SIG: 12012131)

Volkswirtschaftlicher Schaden durch nicht fälschungssichere Kreditkarten, zuständige Überprüfungsbehörde, Ausschluß einer Kündigung von Verträgen mit für Kreditbetrügereien besonders attraktiven Vertragspartnern durch Kreditkarten-Gesellschaften, Schließung einer etwaigen aufsichtsrechtlichen Regelungslücke

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.06.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/777901. 06. 94

Staatliche Aufsicht über das Kreditkarten-Geschäft

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach Angaben von „markt intern", einem Informationsdienst des mittelständischen Fachhandels, sind in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit rund 8,7 Millionen Kreditkarten im Umlauf, mit denen ein Umsatz von rund 25,5 Mrd. DM getätigt wird.

Kreditkarten ersetzen immer mehr die Deutsche Mark als Zahlungsmittel. Durch die extensive Werbung der Kreditkarten-Unternehmen werden immer mehr Handelsgeschäfte veranlaßt, Kreditkarten zu akzeptieren. Für die Fach- und Einzelhändler kann deshalb sowohl eine Nichtakzeptanz der Kreditkarten als auch ein Entzug der damit verbundenen Service-Verträge durch die Kreditkarten-Unternehmen existenzbedrohende Folgen haben.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß durch nicht fälschungssichere Kreditkarten volkswirtschaftlicher Schaden in beträchtlichem Umfang entsteht?

2

Welche Institution/Behörde ist für die aufsichtsrechtliche Überprüfung des Kreditkarten-Geschäfts zuständig?

3

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen werden, daß Kreditkarten-Gesellschaften infolge eines Schadens, der ihnen durch nicht fälschungssichere Kreditkarten entstanden ist, Verträge mit denjenigen Vertragspartnern fristlos kündigen, die für Kreditbetrüger und -betrügerinnen offenbar besonders attraktiv sind?

4

Kann die Bundesregierung eine aufsichtsrechtliche Regelungslücke ausschließen?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung wann zu tun, um diese Lücke zu schließen?

Bonn, den 31. Mai 1994

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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