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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Uk-Stellung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung (G-SIG: 12012155)

Ausdehnung der Uk-Stellung auf alle Beschäftigten der Finanzverwaltung in den alten und in den neuen Bundesländern, evtl. Aufhebung der Befristung der bisher praktizierten Uk-Stellung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.07.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/802317. 06. 94

Uk-Stellung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Bis zum 30. Juni 1994 können Angehörige der Finanzverwaltung aus den alten Bundesländern vom Wehrdienst unabkömmlich gestellt werden (Uk-Stellung), die in den neuen Bundesländern Verwaltungshilfe leisten. Die Uk-Stellung ist darüber hinaus auf die Beschäftigten in den alten Bundesländern beschränkt, die die Arbeit ihrer in die neuen Bundesländer entsandten Kolleginnen und Kollegen miterledigen. Obwohl das Finanzamt eine organische Verwaltungseinheit ist, die durch die Verwaltungshilfe für die neuen Bundesländer zusätzlich belastet wird, ist diese Uk-Stellungspraxis auf eng umrissene Sachverhalte beschränkt, die im Einzelfall nur schwer zu ermitteln sind.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen5

1

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Steuer- und Finanzanwärter, die zum Wehrdienst einberufen werden, stets einen weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt im Sinne von § 12 Abs. 4 Nr. 3 a des Wehrpflichtgesetzes unterbrechen würden und deshalb eine Zurückstellung gerechtfertigt ist?

Wenn ja, warum können dann nur Angehörige der Finanzverwaltung aus den alten Bundesländern unabkömmlich gestellt werden?

2

Auf welche Weise wird gegenwärtig festgestellt, welche Wehrpflichtigen welche Aufgaben ihrer in die neuen Bundesländer entsandten Kolleginnen und Kollegen übernehmen?

3

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Vorschlag der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, die Uk-Stellung auf alle Beschäftigten der Finanzverwaltung auszudehnen, und zwar unabhängig davon, ob sie in den neuen oder alten Bundesländern ihren Dienst verrichten?

4

Teilt die Bundesregierung unsere Befürchtung, daß sowohl die Ausbildung der Steueranwärter als auch der Finanzanwärter, die aus ineinander verzahnten Ausbildungsabschnitten besteht, durch die Ableistung des Grundwehrdienstes in einer Weise unterbrochen und damit so beeinträchtigt wird, daß die bis dahin erworbenen Ausbildungsinhalte verloren gehen und die Ausbildung erneut begonnen werden muß?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Befristung der bisher praktizierten Uk-Stellung aufzuheben oder zumindest zu verlängern?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 16. Juni 1994

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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