Schuldenkrise in der „Dritten Welt"
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Höhe der Verschuldung der Entwicklungsländer steigt — wie in den 70er und 80er Jahren — bis heute kontinuierlich an. Von 1992 auf 1993 kletterte der Schuldenstand um etwa 100 Mrd. Dollar auf insgesamt 1 770 Mrd. Dollar (Weltbank 1993, S. 170). Auch das Verhältnis von Schuldenstand zu den Exporterlösen, ein weiterer Verschuldungsindikator, zeigt deutlich, daß das Verschuldungsproblem nach wie vor eine zentrale Entwicklungsblokkade für eine Vielzahl von Entwicklungsländern ist. Dieses Verhältnis liegt z. B. in Sub-Sahara-Afrika bei rd. 235 Prozent. Die Reduzierung des Standes von öffentlichen und privaten Schulden wurde für 1993 auf 9 Mrd. Dollar geschätzt, sie lag 1992 bei 10 Mrd. Dollar, 1991 bei 9,2 Mrd. Dollar. Im Vergleich zum Schuldenstand — 1770 Mrd. Dollar — liegen diese jährlichen Reduzierungen also im Bereich von einem halben Prozent. Entgegen offiziellen Behauptungen ist die Schuldenkrise von ihrer Lösung weit entfernt.
Für Ende 1991 hat die Bundesregierung die Höhe der Forderungen der Bundesrepublik Deutschland an die Entwicklungsländer aus Krediten der Finanziellen Zusammenarbeit und aus von der Bundesrepublik Deutschland verbürgten/garantierten Handelskrediten, Kapitalanlagen und ungebundenen Finanzkrediten auf Länderbasis beziffert (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD „Internationale Verschuldungskrise und wirtschaftliche Strukturanpassung in der Dritten Welt und in Osteuropa", Drucksache 12/3300, vom 24. September 1992). Daran anknüpfend ergeben sich folgende Fragen:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hoch sind die entsprechenden Forderungen für Ende 1992 und für Ende 1993 zu beziffern (Angaben auf Länderbasis wie in Drucksache 12/3300 sowie insgesamt)?
Für die Jahre 1991 bis 1993: Wie hoch sind die in o. g. Forderungsbestand enthaltenen Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit und — davon getrennt ausgewiesen — aus Entschädigungen für Hermes-Bürgschaften sowie die ausstehenden Hermes-Bürgschaften (Angaben ebenfalls insgesamt sowie auf Länderbasis)?
Wie hoch sind die effektiven Zins- und Tilgungsleistungen der einzelnen Länder für die in Frage 1 genannten Forderungen in den Jahren 1992 und 1993 gewesen?
Wie teilen sich die Summen des effektiven Schuldendienstes der Entwicklungsländer für die in Frage 1 genannten Forderungen in Zinszahlungen einerseits und Tilgungszahlungen andererseits auf?
Wir bitten um Angaben für die Jahre 1989 bis 1993 sowie um eine getrennte Ausweisung der jeweiligen Schuldendienstzahlungen für FZ-Kredite und übrige Kredite.
Wie hoch sind — insgesamt und für die einzelnen Entwicklungsländer — die Forderungen und Zinseinnahmen der Kreditinstitute und der Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland an die Entwicklungsländer einschließlich von der Bundesregierung verbürgter/garantierter Forderungen für die Jahre 1992 und 1993?
a) Wie hoch ist der Anteil der von der Bundesregierung verbürgter/garantierter Forderungen am hier aufgeführten Forderungsgesamtbestand und an den Zinseinnahmen gesamt? Wir bitten um Ausweisung dieser Gesamtsummen für die Jahre 1982 bis 1993.
b) Wie hoch ist der Anteil der Forderungen der ehemaligen DDR am aufgeführten Forderungsbestand (für drei Jahre 1990 bis 1993)? Wie hoch sind die Zinseinnahmen für diese Kredite (für die Jahre 1990 bis 1993)? Auflistung getrennt nach Entwicklungsländern.
Wie hoch sind die bisherigen Schuldenerlasse der Bundesregierung für Forderungen aus Krediten der Finanziellen Zusammenarbeit sowie aus von ihr verbürgten/garantierten Handelsforderungen (jährliche Angaben für den Zeitraum 1989 bis 1993)?
Wie hoch sind die bisherigen Schuldenerlasse der Bundesregierung für Forderungen der ehemaligen DDR? (Darstellung der länderbezogenen Beiträge)
Welcher Art der Forderungen (kommerzielle Kredite, Kredite der Finanziellen Zusammenarbeit und Kredite für militärische Zwecke) sind die o. g. Beträge zuzuordnen? Aufgliederung bitte nach Land und Einstufung der Forderung.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit für übernommene DDR-Forderungen, die im Pariser Club verhandelt werden, Entschuldungsmaßnahmen einzuleiten?
Wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bilateral eine Vorreiterrolle übernehmen?
Welche Entschuldungsmaßnahmen hat die Bundesregierung bisher für übernommene DDR-Forderungen mit Äthiopien, Mosambik und Vietnam vereinbart bzw. welche sind geplant, und mit welcher Begründung?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Reduzierung der Schulden, die durch die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit entstanden sind?
Welches sind nach Meinung der Bundesregierung die wesentlichen anstehenden Verhandlungsthemen im Pariser Club, und welche Position wird die Bundesregierung dort beziehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich im Zeitraum 1990 bis 1992 der negative Nettotransfer von IWF und IBRD gegenüber den hochverschuldeten ärmeren Ländern auf insgesamt minus 7,5 Mrd. Dollar belief und daß selbst bei Einbeziehung der hohen positiven Nettoleistungen der IDA für diesen Zeitraum ein negativer Nettotransfer für IWF und Weltbank gegenüber dieser Ländergruppe in Höhe von minus 2,7 Mrd. Dollar bestehen bleibt?
Wird die Bundesregierung sich vor diesem Hintergrund für eine Einbeziehung der Bretton-Woods-Institutionen in die internationalen Entschuldungsmaßnahmen einsetzen, und wie könnte diese nach Meinung der Bundesregierung aussehen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die steuerlich anerkannten Wertberichtigungen auf Länderrisiken der Geschäftsbanken auf das Niveau des Abschlags auf dem Sekundärmarkt zu begrenzen?
Stimmt die Bundesregierung zu, daß die Weltbank in der Lage ist, eine regelmäßige aktualisierte Liste der Sekundärmarktpreise für die steuerliche Anerkennung der Wertberichtigungen zu erstellen und daß diese gesetzlich zur gültigen Richtschnur für die deutsche Steuererhebung gemacht werden kann?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den unter Frage 14 genannten Vorschlag hinsichtlich fiskalpolitischen Gesichtspunkten, und könnte nach Meinung der Bundesregierung diese Initiative gekoppelt mit anderen Maßnahmen entwicklungspolitisch sinnvoll sein und so zu einer Reduzierung der Schulden bei Geschäftsbanken beitragen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, abgeschriebene Forderungen der Banken auch tatsächlich in dieser Höhe dem Schuldnerland zu erlassen, und welche rechtlichen Änderungen wären zur Umsetzung dieser Maßnahme notwendig?