Kurdistan-Konflikt
der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
4 200 Tote auf beiden Seiten hat der kurdische Selbstbestimmungskrieg in der Türkei 1993 gekostet (FR v. 21. März 1994). 874 Dörfer wurden zerstört. 95 Mrd. DM kostete der Bürgerkrieg nach Angaben von Ministerpräsidentin Tansu Ciller allein den türkischen Staat in den vergangenen zehn Jahren (FR v. 22. März 1994).
Eine Lösung der Konflikte muß im Interesse aller bald gefunden werden, um die völlige Zerstörung der kurdischen Kultur oder gar des kurdischen Volkes, aber auch dem völligen wirtschaftlichen Zusammenbruch der Türkei zuvorzukommen.
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 28. April 1994 einen Antrag der Fraktion der SPD (entsprechend einer Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vom 12. April 1994, Drucksache 12/7224), in dem darauf hingewiesen wird, daß der Deutsche Bundestag „die Politik der türkischen Regierung für aussichtslos (hält), die PKK ausschließlich mit militärischer Gewalt bezwingen zu wollen" und, daß „eine Eskalation der Gewalt das Problem nicht lösen wird, sondern nur zu einer Vervielfachung des Leides führt und friedliche Lösungswege erschwert." Die Ursache der Gewalt liegt nach Überzeugung des Deutschen Bundestages in „der seit Jahrzehnten ungelösten Kurdenfrage". In der Konsequenz begrüßt der Deutsche Bundestag, „daß sowohl in der türkischen Öffentlichkeit, im Parlament und auch in der Wirtschaft ein Umdenken in Richtung größerer Dialogbereitschaft mit den Kurden begonnen hat" und bringt seine Erwartung zum Ausdruck, daß die „Maßnahmen zur Demokratisierung, im Bereich der Menschenrechte und zur Ausfüllung des in diesem Zusammenhang von der türkischen Regierung selbst propagierten Begriff der ,kurdischen Identität' durchgeführt werden".
Aufgabe deutscher Außenpolitik sollte es sein, den Dialog zwischen den Konfliktparteien und eine friedliche Lösung zu fördern. Ein erster Schritt wäre jedoch, beide Seiten zur Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Kriegsvölkerrechts zu drängen. Gegen beide Prinzipien wird im Konfliktgebiet zur Zeit verstärkt verstoßen.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Möglichkeiten für eine Lösung des Kurdistan-Konfliktes
1. Gibt es von seiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die Türkei und Vertreterinnen/Vertreter der Kurden zu einer einvernehmlichen Lösung des Konfliktes finden können?
Wenn nein, warum nicht?
2. Was tut die Bundesregierung, um die für einen Dialog eintretenden Kräfte in der Türkei zu fördern?
3. Welche Gruppierung oder Einzelpersonen könnten nach Meinung der Bundesregierung die Kurden vertreten?
4. Teilt die Bundesregierung die von der Türkei vertretene Auffassung, „Mit Terroristen verhandelt man nicht"?
5. Ist der Bundesregierung die Resolution 3103 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Dezember 1973 bekannt?
6. Hält die Bundesregierung o. g. Resolution, insbesondere die. Absätze 4 und 11 Nr. 1 bis 3 im Kurdistan-Konflikt für anwendbar?
Wenn nein, warum nicht?
7. Wie definiert die Bundesregierung „Völker unter Kolonial- und Fremdherrschaft und rassistischen Regimen", deren Kampf um Selbstbestimmung diese Resolution unter Hinweis auf das Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs und die Genfer Rotkreuz-Abkommen legitim nennt?
8. Erfüllt die PKK nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung die Voraussetzungen des Artikels 1 der Anlage zum Haager Abkommen von 1907?
Wenn nein, welche nicht?
Wenn ja, wie vereinbart sich diese Tatsache mit dem Terrorismus-Vorwurf gegenüber der PKK?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Türkei die kriegsvölkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Artikel 23 ff. der Anlage zur Haager Landkriegsordnung von 1907, einhält?
Liegen ihr Beweise für Verstöße vor?
Wenn ja, welche?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die PKK die kriegsvölkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Artikel 23 ff. der Anlage zur Haager Landkriegsordnung von 1907, einhält?
Liegen ihr Beweise für Verstöße vor?
Wenn ja, welche?
11. Ist die Bundesregierung bereit, auf die türkische Regierung einzuwirken, um die Beachtung der o. g. Resolution und damit die Anwendung wenigstens des o. g. Kriegsvölkerrechts zu erwirken?
12. Die „Internationale Konferenz zu Nordwest-Kurdistan", die am 12./13. März 1994 in Brüssel tagte, forderte die PKK auf (Punkt 20 der Schlußresolution), „der Schweizer Regierung — als Dispositarmacht des 1. Protokolls von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949 — eine Erklärung vor(zu)legen, die die Bereitschaft zum Ausdruck bringt, sich an die anwendbaren Regeln des Völkerrechts unter Artikel 96 III dieses 1. Protokolls zu binden. " PKK-Generalsekretär Abdullah Özcalan erklärte seine Bereitschaft, dieser Forderung zu folgen.
Ist die Bundesregierung bereit, selbiges von der türkischen Regierung als allerersten Schritt zu einer Deeskalation einzufordern?
13. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Länder der KSZE für eine Entsendung von KSZE-Beobachtern, wie von dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel (FR 9. Mai 1994) vorgeschlagen, zu gewinnen?
14. Trifft es zu, daß das Auswärtige Amt die Unterstützung für eine Initiative der skandinavischen Länder zur Ingangsetzung des KSZE-Mechanismus aufgrund weitverbreiteter und systematischer Folter in der Türkei verweigert?
Wenn ja, warum?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Angaben des Meinungsforschungsinstituts FORSA 77 To der Bevölkerung mehr Druck auf die Türkei befürworten, damit die Menschenrechte beachtet werden und keine Folter stattfindet?
Ist die Bundesregierung bereit, Konsequenzen aus dieser Kenntnis zu ziehen?
II. Waffenexporte
1. Wurden bei der Prüfung der von den Newroz- und Kommunalwahl-Delegationen vorgelegten Beweise auch die schriftlichen Berichte ausgewertet?
Mit welchem Ergebnis?
2. Wurden die Mitglieder der Darmstädter Beobachtergruppe eingehender nach Einzelheiten befragt, die sie im Hof der Gendarmerie-Station in Hazro an verschiedenen Fahrzeugen zwar beobachten, aber nicht fotografieren konnten?
3. Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen der Darmstädter Beobachtergruppe, nach denen sie am 22. März 1994 vor der Gendarmerie-Kaserne in Dicle angehalten wurde?
Sie berichten: „Hinter der Kaserne hatten vier schwere Geschütze auf Selbstfahrlafetten Stellung bezogen. Kurz danach hielten neben uns 15 Landrover und ein Panzerwagen des Typs BTR-60, alle Fahrzeuge voller Soldaten in Kampfausrüstung. Während unsere Pässe kontrolliert wurden, gab der direkt hinter uns stehende BTR-60 mehrere Schüsse aus seiner Bordkanone ab. Laut Aussage des uns kontrollierenden Offiziers bereiteten die Soldaten eine Operation vor, die mit den Schüssen eingeleitet werde. "
4. Trifft es zu, daß die Bundesregierung 300 (dreihundert) BTR-60-Schützenpanzer aus NVA-Beständen an die Türkei geliefert hat?
Wann und in welcher Ausstattung?
5. Treffen Informationen zu, nach denen die Türkei von Rußland 10 bis 50 BTR-60-Panzer erhalten hat?
Wann und in welcher Ausstattung?
6. Wie ist es zu erklären, daß etwa 300 ausländische Beobachter, die sich vom 20. bis 29. März 1994 in Kurdistan aufhielten, an (z. T. weit voneinander entfernt liegenden) Orten immer nur russische BTR-60 gesehen haben?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verteidigungs- und Grenzsicherungsaufgaben MTW-M113- oder Leopard-1-A1-Panzer mehrere 100 km von der Grenze entfernt in diesen Tagen ausgeübt haben?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, daß 1992/93 von der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Kalaschnikow-Gewehre aus NVA-Beständen an Dorfschützer und Polizeieinheiten ausgegeben wurden?
9. Welche Funktionen füllen Dorfschützer und Polizisten bei der türkischen Landesverteidigung im Rahmen der NATO aus?
Gilt dies auch für Einsätze in Diyarbakir (ca. 100 km Luftlinie von der Grenze entfernt), Lice, Kulp (ca. 160 km), Hazro und Ergani (ca. 130 km)?
10. Welche Funktion erfüllt ein BTR-60-Panzer nach Einschätzung der Bundesregierung im Gefängnishof von Diyarbakir bei der türkischen Landesverteidigung im Rahmen der NATO?
11. Welche Bedeutung hat die militärische Sicherung von Wahllokalen mit MAN-LKW, G3- und Kalaschnikow-Gewehren bei der türkischen Landesverteidigung im Rahmen der NATO?
12. Wie sieht ein „stichhaltiger Beweis" für einen vertragswidrigen Einsatz deutscher Waffen aus?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen eines deutschen Beobachters in Kurdistan, nach erfolgreicher Beweisaufnahme mit dem Beweismaterial nach Deutschland zurückkehren zu können?
14. Trifft es zu, daß Außenminister Cetin in seinem B rief vom 2. Juni 1992 ausdrücklich „in diesem Zusammenhang an das neue strategische Konzept des Bündnisses, unter anderem § 13, wie es am 7. November 1991 in Rom vereinbart wurde" erinnerte und damit zum Ausdruck brachte, daß die Türkei die gelieferten Waffen auch „im Falle (...) der Unterbrechung lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sabotageakten" einsetzen werde?
a) Wenn nein, weshalb konnte der Generalinspekteur Naumann am 7. Juli 1993 in der Türkei ungestraft und nicht dementiert erklären, daß die PKK auch nach Ansicht der Bundesregierung eine Terrororganisation sei, die auch mit deutschen Waffen militärisch bekämpft werden dürfe?
b) Wenn ja, wie ist diese Tatsache mit der Behauptung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, vereinbar, die Türkei habe sich verpflichtet, die gelieferten Waffen ausschließlich „zur Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff einzusetzen"?
15. Sind der Bundesregierung Äußerungen türkischer Kommandeure in Kurdistan bekannt, nach denen
- eine Unterscheidung zwischen PKK und Zivilisten nicht mehr möglich sei,
- man den Teich (Zivilisten) austrocknen müsse, um die Fische (PKK) zu fangen?
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Äußerungen (Frage 15) durch Räumungen, Zerstörungen und Bombardements von mittlerweile ca. 900 Dörfern bereits in die Praxis umgesetzt werden?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bombardierung von Dörfern, von denen vermutet wurde oder denen nach der Wahl vorgeworfen wurde, sie hätten sich dem Wahlboykott angeschlossen oder die falsche Partei gewählt?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Planungen des türkischen Generalstabs, die Region um den Ararat zum militärischen Sperrgebiet zu erklären und zu diesem Zweck die dort lebenden Menschen zu vertreiben und die etwa 50 Dörfer zu zerstören?
Pressemeldungen zufolge soll nach Umsetzung dieses Planes jeder Mensch, der in diesem Gebiet angetroffen wird, erschossen werden.
19. Kann nach Auffassung der Bundesregierung die Abgabe einer Lizenz zur Produktion von Waffen in der Türkei als Waffenexport bezeichnet werden?
Wenn nein, warum nicht?
20. Bestreitet die Bundesregierung die Auffassung, daß der mißbräuchliche Einsatz von in Lizenz hergestellten Waffen in gleicher Weise zu betrachten (und zu verurteilen) sei wie der mißbräuchliche Einsatz direkt aus Deutschland gelieferter Waffen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Unterstützung der „militärischen Lösung" auch dann vorliegen würde, wenn die aus Deutschland gelieferten Waffen ausschließlich im Westen der Türkei stationiert wären, da diese damit andere Waffen der Türkei für die Aufgaben in Kurdistan freisetzten?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Waffenlieferungen auch dann, wenn diese nicht im Kurdistan-Konflikt eingesetzt werden, diejenigen Kräfte in der Türkei stärkt, die eine „militärische Lösung" des Konflikts wünschen?
23. Welche Gründe sind für das Auslaufen der Verteidigungshilfe ausschlaggebend?
24. Was wird bis zum Auslaufen der Verteidigungshilfen noch geliefert?
Wann wird dies geschehen?
Von wo wird das Gerät stammen?
25. Stehen noch Lieferungen im Rahmen der Material- und der Rüstungssonderhilfe an?
Wenn ja, was und wann wird geliefert?
Von wo wird das Gerät stammen?
26. Sind Neuauflagen der Material- und der Rüstungssonderhilfen mit der Türkei im Gespräch?
27. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auch die privatwirtschaftlichen Waffenlieferungen zu stoppen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, warum nicht?
28. Sieht die Bundesregierung juristisch und politisch Möglichkeiten, erteilte Lizenzen zurückzuziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
29. Worin wird die weitere wirtschaftliche Unterstützung der Türkei bestehen?
Fragen44
Gibt es von seiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die Türkei und Vertreterinnen/Vertreter der Kurden zu einer einvernehmlichen Lösung des Konfliktes finden können?
Wenn nein, warum nicht?
Was tut die Bundesregierung, um die für einen Dialog eintretenden Kräfte in der Türkei zu fördern?
Welche Gruppierung oder Einzelpersonen könnten nach Meinung der Bundesregierung die Kurden vertreten?
Teilt die Bundesregierung die von der Türkei vertretene Auffassung, „Mit Terroristen verhandelt man nicht"?
Ist der Bundesregierung die Resolution 3103 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Dezember 1973 bekannt?
Hält die Bundesregierung o. g. Resolution, insbesondere die. Absätze 4 und 11 Nr. 1 bis 3 im Kurdistan-Konflikt für anwendbar?
Wenn nein, warum nicht?
Wie definiert die Bundesregierung „Völker unter Kolonial- und Fremdherrschaft und rassistischen Regimen", deren Kampf um Selbstbestimmung diese Resolution unter Hinweis auf das Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs und die Genfer Rotkreuz-Abkommen legitim nennt?
Erfüllt die PKK nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung die Voraussetzungen des Artikels 1 der Anlage zum Haager Abkommen von 1907?
Wenn nein, welche nicht?
Wenn ja, wie vereinbart sich diese Tatsache mit dem Terrorismus-Vorwurf gegenüber der PKK?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Türkei die kriegsvölkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Artikel 23 ff. der Anlage zur Haager Landkriegsordnung von 1907, einhält?
Liegen ihr Beweise für Verstöße vor?
Wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die PKK die kriegsvölkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Artikel 23 ff. der Anlage zur Haager Landkriegsordnung von 1907, einhält?
Liegen ihr Beweise für Verstöße vor?
Wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung bereit, auf die türkische Regierung einzuwirken, um die Beachtung der o. g. Resolution und damit die Anwendung wenigstens des o. g. Kriegsvölkerrechts zu erwirken?
Die „Internationale Konferenz zu Nordwest-Kurdistan", die am 12./13. März 1994 in Brüssel tagte, forderte die PKK auf (Punkt 20 der Schlußresolution), „der Schweizer Regierung — als Dispositarmacht des 1. Protokolls von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949 — eine Erklärung vor(zu)legen, die die Bereitschaft zum Ausdruck bringt, sich an die anwendbaren Regeln des Völkerrechts unter Artikel 96 III dieses 1. Protokolls zu binden. " PKK-Generalsekretär Abdullah Özcalan erklärte seine Bereitschaft, dieser Forderung zu folgen.
Ist die Bundesregierung bereit, selbiges von der türkischen Regierung als allerersten Schritt zu einer Deeskalation einzufordern?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Länder der KSZE für eine Entsendung von KSZE-Beobachtern, wie von dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel (FR 9. Mai 1994) vorgeschlagen, zu gewinnen?
Trifft es zu, daß das Auswärtige Amt die Unterstützung für eine Initiative der skandinavischen Länder zur Ingangsetzung des KSZE-Mechanismus aufgrund weitverbreiteter und systematischer Folter in der Türkei verweigert?
Wenn ja, warum?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Angaben des Meinungsforschungsinstituts FORSA 77 To der Bevölkerung mehr Druck auf die Türkei befürworten, damit die Menschenrechte beachtet werden und keine Folter stattfindet?
Ist die Bundesregierung bereit, Konsequenzen aus dieser Kenntnis zu ziehen?
Wurden bei der Prüfung der von den Newroz- und Kommunalwahl-Delegationen vorgelegten Beweise auch die schriftlichen Berichte ausgewertet?
Mit welchem Ergebnis?
Wurden die Mitglieder der Darmstädter Beobachtergruppe eingehender nach Einzelheiten befragt, die sie im Hof der Gendarmerie-Station in Hazro an verschiedenen Fahrzeugen zwar beobachten, aber nicht fotografieren konnten?
Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen der Darmstädter Beobachtergruppe, nach denen sie am 22. März 1994 vor der Gendarmerie-Kaserne in Dicle angehalten wurde?
Sie berichten: „Hinter der Kaserne hatten vier schwere Geschütze auf Selbstfahrlafetten Stellung bezogen. Kurz danach hielten neben uns 15 Landrover und ein Panzerwagen des Typs BTR-60, alle Fahrzeuge voller Soldaten in Kampfausrüstung. Während unsere Pässe kontrolliert wurden, gab der direkt hinter uns stehende BTR-60 mehrere Schüsse aus seiner Bordkanone ab. Laut Aussage des uns kontrollierenden Offiziers bereiteten die Soldaten eine Operation vor, die mit den Schüssen eingeleitet werde. "
Trifft es zu, daß die Bundesregierung 300 (dreihundert) BTR-60-Schützenpanzer aus NVA-Beständen an die Türkei geliefert hat?
Wann und in welcher Ausstattung?
Treffen Informationen zu, nach denen die Türkei von Rußland 10 bis 50 BTR-60-Panzer erhalten hat?
Wann und in welcher Ausstattung?
Wie ist es zu erklären, daß etwa 300 ausländische Beobachter, die sich vom 20. bis 29. März 1994 in Kurdistan aufhielten, an (z. T. weit voneinander entfernt liegenden) Orten immer nur russische BTR-60 gesehen haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verteidigungs- und Grenzsicherungsaufgaben MTW-M113- oder Leopard-1-A1-Panzer mehrere 100 km von der Grenze entfernt in diesen Tagen ausgeübt haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß 1992/93 von der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Kalaschnikow-Gewehre aus NVA-Beständen an Dorfschützer und Polizeieinheiten ausgegeben wurden?
Welche Funktionen füllen Dorfschützer und Polizisten bei der türkischen Landesverteidigung im Rahmen der NATO aus?
Gilt dies auch für Einsätze in Diyarbakir (ca. 100 km Luftlinie von der Grenze entfernt), Lice, Kulp (ca. 160 km), Hazro und Ergani (ca. 130 km)?
Welche Funktion erfüllt ein BTR-60-Panzer nach Einschätzung der Bundesregierung im Gefängnishof von Diyarbakir bei der türkischen Landesverteidigung im Rahmen der NATO?
Welche Bedeutung hat die militärische Sicherung von Wahllokalen mit MAN-LKW, G3- und Kalaschnikow-Gewehren bei der türkischen Landesverteidigung im Rahmen der NATO?
Wie sieht ein „stichhaltiger Beweis" für einen vertragswidrigen Einsatz deutscher Waffen aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen eines deutschen Beobachters in Kurdistan, nach erfolgreicher Beweisaufnahme mit dem Beweismaterial nach Deutschland zurückkehren zu können?
Trifft es zu, daß Außenminister Cetin in seinem B rief vom 2. Juni 1992 ausdrücklich „in diesem Zusammenhang an das neue strategische Konzept des Bündnisses, unter anderem § 13, wie es am 7. November 1991 in Rom vereinbart wurde" erinnerte und damit zum Ausdruck brachte, daß die Türkei die gelieferten Waffen auch „im Falle (...) der Unterbrechung lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sabotageakten" einsetzen werde?
a) Wenn nein, weshalb konnte der Generalinspekteur Naumann am 7. Juli 1993 in der Türkei ungestraft und nicht dementiert erklären, daß die PKK auch nach Ansicht der Bundesregierung eine Terrororganisation sei, die auch mit deutschen Waffen militärisch bekämpft werden dürfe?
b) Wenn ja, wie ist diese Tatsache mit der Behauptung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, vereinbar, die Türkei habe sich verpflichtet, die gelieferten Waffen ausschließlich „zur Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff einzusetzen"?
Sind der Bundesregierung Äußerungen türkischer Kommandeure in Kurdistan bekannt, nach denen
eine Unterscheidung zwischen PKK und Zivilisten nicht mehr möglich sei,
man den Teich (Zivilisten) austrocknen müsse, um die Fische (PKK) zu fangen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Äußerungen (Frage 15) durch Räumungen, Zerstörungen und Bombardements von mittlerweile ca. 900 Dörfern bereits in die Praxis umgesetzt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bombardierung von Dörfern, von denen vermutet wurde oder denen nach der Wahl vorgeworfen wurde, sie hätten sich dem Wahlboykott angeschlossen oder die falsche Partei gewählt?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Planungen des türkischen Generalstabs, die Region um den Ararat zum militärischen Sperrgebiet zu erklären und zu diesem Zweck die dort lebenden Menschen zu vertreiben und die etwa 50 Dörfer zu zerstören?
Pressemeldungen zufolge soll nach Umsetzung dieses Planes jeder Mensch, der in diesem Gebiet angetroffen wird, erschossen werden.
Kann nach Auffassung der Bundesregierung die Abgabe einer Lizenz zur Produktion von Waffen in der Türkei als Waffenexport bezeichnet werden?
Wenn nein, warum nicht?
Bestreitet die Bundesregierung die Auffassung, daß der mißbräuchliche Einsatz von in Lizenz hergestellten Waffen in gleicher Weise zu betrachten (und zu verurteilen) sei wie der mißbräuchliche Einsatz direkt aus Deutschland gelieferter Waffen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Unterstützung der „militärischen Lösung" auch dann vorliegen würde, wenn die aus Deutschland gelieferten Waffen ausschließlich im Westen der Türkei stationiert wären, da diese damit andere Waffen der Türkei für die Aufgaben in Kurdistan freisetzten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Waffenlieferungen auch dann, wenn diese nicht im Kurdistan-Konflikt eingesetzt werden, diejenigen Kräfte in der Türkei stärkt, die eine „militärische Lösung" des Konflikts wünschen?
Welche Gründe sind für das Auslaufen der Verteidigungshilfe ausschlaggebend?
Was wird bis zum Auslaufen der Verteidigungshilfen noch geliefert?
Wann wird dies geschehen?
Von wo wird das Gerät stammen?
Stehen noch Lieferungen im Rahmen der Material- und der Rüstungssonderhilfe an?
Wenn ja, was und wann wird geliefert?
Von wo wird das Gerät stammen?
Sind Neuauflagen der Material- und der Rüstungssonderhilfen mit der Türkei im Gespräch?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auch die privatwirtschaftlichen Waffenlieferungen zu stoppen?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung juristisch und politisch Möglichkeiten, erteilte Lizenzen zurückzuziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
Worin wird die weitere wirtschaftliche Unterstützung der Türkei bestehen?