Verwendung von Steuermitteln für Ratstagungen und informelle Ministertreffen durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft
der Abgeordneten Heide Wieczorek-Zeul, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 1. Juli 1994 turnusgemäß die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union übernommen. Es gehört damit zu den Aufgaben der Bundesregierung, Ratstagungen und informelle Ministertreffen einzuberufen. Die Einberufung derartiger Tagungen erfolgte bisher in der Regel nach dem Grundsatz, dies nur dann zu tun, wenn ein fachlich zwingender Grund dafür vorhanden war. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn trotz intensivster Bemühungen der europäischen Experten die erforderliche Einigung in einer in der Europäischen Union zur Entscheidung anstehenden Frage ohne das persönliche Tätigwerden der Fachminister nicht getroffen werden kann. Diese sinnvolle Regelung ist bisher auch grundsätzlich beachtet worden. Für ihre weitere strikte Respektierung spricht auch gerade der Grundsatz der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel.
Die Bundesregierung beabsichtigt, während ihrer Ratspräsidentschaft 43 Ratstagungen und 13 informelle Ministertreffen abzuhalten.
Alle informellen Ministertreffen, die die Bundesregierung bisher angesetzt hat, finden in den Monaten Juli und September statt; in den Monaten Oktober bis Dezember sind hingegen keine informellen Ministertreffen mehr vorgesehen.
Am 16. Oktober 1994 wird der nächste Deutsche Bundestag gewählt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Unter welchen Gesichtspunkten wurde die Anzahl der Ratstagungen und informellen Ministertreffen festgelegt?
Unter Bezug auf welche anstehende EU-rechtliche Entscheidung war das informelle Treffen der Wohnungsbauminister notwendig?
Welche Eu-rechtlichen Bezüge hatte das informelle Treffen der Kulturminister in Würzburg?
Wie hoch sind die Kosten aller einzelnen Ratstagungen und informellen Ministertreffen? Welche Haushaltstitel werden mit diesen Kosten belastet, bzw. aus welchen anderen Mitteln werden diese Tagungen finanziert?
Ist es richtig, daß die deutschen Steuerzahler angesichts der Planungen der Bundesregierung für die während der deutschen Ratspräsidentschaft vorgesehenen Ratstagungen, informellen Ministertreffen und für den Europäischen Rat im Dezember 1994 insgesamt mindestens 10 Mio. DM zahlen müssen?
Wie hoch ist der Betrag, der von der Europäischen Union für diese Tagungen zusätzlich zur Verfügung gestellt wird?
Nach welchen Kriterien wurde der Zeitpunkt der Ratstagungen und informellen Ministertreffen festgelegt? Außer im sitzungsfreien Ferienmonat August finden alle informellen Ministertreffen in den Monaten Juli bis September statt.
Trifft es zu, daß die Zeitpunkte der bisher angesetzten informellen Ministertreffen ausschließlich oder unter teilweiser Berücksichtigung des Gesichtspunkts festgesetzt wurden, dem jeweiligen Bundesminister die Gelegenheit zu verschaffen, seinen Vorsitz bei diesen Treffen für Öffentlichkeitsarbeit der Regierungsparteien CDU/CSU und F.D.P. noch vor der Bundestagswahl zu nutzen?
Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Tagungsorte der Ratstagungen und informellen Ministertreffen ausgewählt?
Welche Begründung gibt die Bundesregierung z. B. dafür, daß das informelle Ministertreffen der Verkehrsminister der Europäischen Union nach Ludwigsburg, in den Wahlkreis des Bundesministers für Verkehr, Matthias Wissmann, einberufen wurde?
Nach welchen Kriterien wurde das informelle Treffen der Finanzminister nach Lindau einberufen?
Nach welchen Kriterien wurde Münster als Tagungsort für das informelle Treffen der Agrarminister ausgesucht?
Wie ist die Häufung der Veranstaltungen in den jeweiligen Wahlkreisen der Minister mit dem Grundsatz der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel in Einklang zu bringen?