„Kriegssteuer" für im Ausland tätige ehemalige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFR)
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ,,,Kriegssteuer' für im Ausland tätige bosnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger" (Drucksache 12/6549) hat die Bundesregierung auf die Drucksache 12/6710 unter Berufung auf eine Antwort der bosnischen Regierung die Frage verneint, ob die Regierung Bosnien-Herzegowinas bei ihren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern Kriegssteuern eintreibt.
Das Konsulat der Republik Bosnien-Herzegowina in Stuttgart hat in den vergangenen Monaten die im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland lebenden bosnischen Staatsangehörigen angeschrieben und diese zu monatlichen Zahlungen auf das Konto des Konsulats aufgefordert und darauf hingewiesen, ein Nachweis der geleisteten Zahlungen sei Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Konsulats.
Anfang September 1994 traten der bayerische Innenminister Beckstein und die rheinland-pfälzische Ausländerbeauftragte Gerigk mit Informationen über die Kriegssteuern an die Öffentlichkeit (vgl. „Süddeutsche Zeitung" vom 9. September 1994, S. 5, sowie „Stuttgarter Zeitung" vom 9. September 1994, S. 15).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Ist die Bundesregierung mit uns der Auffassung, daß es sich hierbei um eine rechtswidrige Handlung eines fremden Staates handelt?
Seit wann hatten die Landesregierungen von Bayern und Rheinland-Pfalz sowie die Bundesregierung Kenntnis von den Steuereintreibungen?
Durch wen und auf welchem Wege hatten sie diese Kenntnis erlangt?
Gibt es ähnliche Steuereintreibungen auch durch die Konsulate Kroatiens und der Bundesrepublik Jugoslawien?
Liegen der Bundesregierung Informationen über ein entsprechendes Schreiben der anderen Konsulate oder der Botschaft Bosnien-Herzegowinas vor?
Trifft es zu, daß die Konsulate der Bundesrepublik Jugoslawien die Eintreibung von Kriegssteuern für die Serbische Republik Bosnien-Herzegowina organisiert haben?
Wenn ja, wurde dieses inzwischen eingestellt?
Wenn nein, ist der Bundesregierung bekannt, auf welchem anderen Wege die Steuereintreibungen (vgl. Drucksache 12/6549) stattfinden?
Was unternimmt die Bundesregierung gegen diese Steuereintreibungen?
Ist der Bundesregierung die Summe der eingenommenen Steuern bekannt oder verfügt sie über Schätzungen?
Könnte die Forderung von extrem überzogenen Gebühren für Konsulatsdienstleistungen den Tatbestand einer indirekten rechtswidrigen Steuereintreibung erfüllen?
Ist die Bundesregierung angesichts dieser Steuereintreibungen bereit, diejenigen ehemaligen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, die dieses wünschen, als Staatenlose anzuerkennen und ihnen Ersatzdokumente (z. B. an Bürgerkriegsflüchtlinge den Flüchtlingspaß nach Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention, an Ausländerinnen und Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung bzw. -befugnis ein Reisedokument nach § 14 und § 15 DVAuslG) auszustellen?
Welche Recherchen hatte die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf der Drucksache 12/6549 getätigt?
Auf welchen Wegen ist die Bundesregierung bemüht, Informationen über rechtswidrige Steuereintreibungen zu sammeln?
Ist der Bundesregierung das dem bayerischen Innenministerium vom bosnischen Generalkonsulat München zugestellte Schreiben im Wortlaut bekannt?
Wenn ja, wie lautet die offizielle Übersetzung?
Liegt der Bundesregierung eine offizielle Stellungnahme der bosnischen Regierung oder der Konsulate zum Thema „Kriegssteuern" vor?
Wenn ja, welchen Inhalts?