Entwicklungs- und Ausstattungshilfe an die Republik Jemen sowie Exportgenehmigungen in die Republik Jemen nach dem Außenwirtschaftsgesetz
des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der wichtigsten Geberländer der Entwicklungshilfe an die Republik Jemen, vor der Vereinigung an die Jeminitische Arabische Republik. Eine Vielzahl von GTZ-Projekten wurde im Jemen durchgeführt. Die beiderseitigen politischen und ökonomischen Beziehungen waren sehr gut.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Leistungen (differenziert nach Ressort, Titel, Umfang und Art der Leistungen) wurden in den Jahren 1988 bis 1990 und 1991 bis 1993, ferner im Jahr 1994 von der Bundesregierung an die Jeminitische Arabische Republik, seit 1990 an die Republik Jemen vergeben?
Welche Projekte wurden in diesem Zeitraum im Rahmen der Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte in der Jeminitischen Arabischen Republik, später der Republik Jemen, begonnen?
Welche Lieferungen und personellen Leistungen hat diese Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte — aufgeschlüsselt nach Jahren seit 1988 — umfaßt?
Welche Projekte werden bis heute fortgesetzt?
In welcher Höhe wurden 1993 Exportgenehmigungen für die Republik Jemen nach dem Außenwirtschaftsgesetz, Ausfuhrlisten A, B, C, D und E, ausgestellt?
Welches waren endgültige, welches vorübergehende Ausfuhren?
Wurden Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz, Ausfuhrlisten A, B, C, D und E, versagt? Wenn ja, in welchem Umfang?
In welcher Weise hat die Bundesregierung im Jahr 1994 die guten Beziehungen zur Republik Jemen genutzt, um auf die nördliche Führung des Jemen einzuwirken, die Kampfhandlungen gegen den Süden einzustellen?