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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Übungen von Rechtsextremisten auf dem Gelände der Bundeswehr (G-SIG: 12012318)

Aktivitäten des Rechtsextremisten Jürgen Rieger

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.10.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/854827. 09. 94

Übungen von Rechtsextremisten auf dem Gelände der Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Aus einem Bericht des Informationsdienstes Schleswig-Holstein über einen Prozeß gegen den rechtsextremistischen Rechtsanwalt Jürgen Rieger wegen Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole geht hervor, daß er laut Zeugenaussagen offenbar mit Billigung und Wissen der Bundeswehr Übungen auf einem Bundeswehrgelände durchgeführt hat.

In dem Bericht des Informationsdienstes Schleswig-Holstein heißt es: „Wegen Verstoßes nach § 86 a StGB (Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole in der Öffentlichkeit) wurde der als Nazianwalt bekannte Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger heute vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese zu einer Geldstrafe von 7 200 DM (60 Tagessätze zu DM 120) verurteilt. (AZ 135/94) Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde Jürgen Rieger Ratenzahlung von 350 DM/ Monat, beginnend mit dem Monat der Rechtskraft des Urteils, bewilligt.

Die Beweisaufnahme ergab, daß Rieger am 12. April 1993 mit einem ehemaligen Wehrmachtskübel, bekleidet mit einer ,zeitgenössischen' Uniform, am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hatte.

Der fragliche Geländewagen war sowohl mit ,taktischen Zeichen' (Symbol der 12. Panzerdivision) am Kotflügel, als auch mit Symbolen am Heck, die nach Ansicht des Gerichtes die SS-Runen (,Sieg-Runen') darstellten, versehen.

Diese Zeichen, die nicht mit dem typischen Querstrich verbunden waren, hatte Rieger als ,parallele Striche' gedeutet. Diese seien nur ähnlich dem verbotenen Symbol, keinesfalls jedoch eindeutig gleich diesem.

Das Gericht bemerkte jedoch, daß die Zeugenvernahme bestätigt hatte, daß dieses Symbol eindeutig als verbotene SS-Runen zu identifizieren gewesen seien.

Nach Ansicht des Gerichtes stellte das Verhalten von Rieger außerdem eine bewußte Provokation dar, schließlich hätten seine Einlassungen sehr wohl ergeben, daß er wußte, um was es ginge ... Auch sein politisches Umfeld sei hinlänglich bekannt.

Als Anwalt hätte er schließlich gewissermaßen eine Art ,Vorbildfunktion' und müsse folgerichtig auch auf seine ,Umgebung' achten.

So fuhr im gleichen Troß bsp. Thomas Wulf (,Steiner'), Vorsitzender der zwischenzeitlich verbotenen Nationalen Liste: Ziel der Fahrt sei ein Gelände der Bundeswehr gewesen, auf dem ,Erprobungsfahrten' unternommen werden sollten.

Auf Fragen des Gerichts und des Staatsanwalts erläuterte sowohl ein Zeuge als auch Rieger, daß diese Fahrten auf Bundeswehrgelände ‚häufiger, jeweils natürlich mit ausdrücklicher Genehmigung der Bundeswehr' unternommen worden waren . . .

Die Frage nach politischen Hintergründen für diese Genehmigungen wurden vom Gericht nicht gestellt."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Rechtsextremisten um Jürgen Rieger auf einem Bundeswehrgelände Übungen mit Billigung und Wissen der Bundeswehr durchgeführt haben?

2

Wenn ja,

a) wie oft wurden von den Rechtsextremisten um Rieger Übungen auf Bundeswehrgelände mit Billigung und Wissen durchgeführt,

b) wie wurden Sinn und Zweck dieser Übungen gegenüber der Bundeswehr begründet,

c) welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den tatsächlichen Hergang dieser Übungen,

d) wer/welche Dienststelle hat diese Genehmigungen erteilt,

e) welche Konsequenzen hat die Bundesregierung hieraus gezogen?

3

Wenn nein,

a) welche Schritte hat die Bundeswehr unternommen, um den Sachverhalt richtigzustellen,

b) welche rechtlichen Schritte hat die Bundeswehr oder haben andere staatliche Stellen wegen dieser falschen Aussagen wann eingeleitet?

Bonn, den 26. September 1994

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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