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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Krankenversicherung von jungen Menschen nach dem vollendeten 23. Lebensjahr im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16011143)

Anzahl der von der Neuregelung des SGB II (Einbeziehung in Bedarfsgemeinschaft der Eltern) Betroffenen, Anzahl der über 23jährigen ohne Krankenversicherung, Krankenversicherungsmöglichkeit durch neu gefassten § 3 SGB II im Fortentwicklungsgesetz, Konsequenzen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.10.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/284602. 10. 2006

Krankenversicherung von jungen Menschen nach dem vollendeten 23. Lebensjahr im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Monika Knoche, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden unter 25-jährige Hilfebedürftige in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Durch diese Neuregelung verlieren viele junge Menschen ihren Anspruch auf Leistungen im Rahmen des SGB II, wenn die Eltern bzw. andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ein entsprechend hohes Einkommen oder Vermögen haben.

Sachbearbeiter aus den Arbeitsgemeinschaften, die das geänderte Leistungsrecht umsetzen, berichten, dass junge Menschen in 8 von 10 Fällen durch diese Neufassung der Bedarfsgemeinschaft den Anspruch auf Leistungen verlieren.

Junge Menschen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht in Ausbildung befinden, sind nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr über die Familie krankenversichert. Wenn diese jungen Menschen auch keine Leistungen, und damit auch Krankenversicherung, nach dem SGB II erhalten, sind diese ohne eine selbst finanzierte Krankenversicherung nicht krankenversichert.

Nach dem infolge des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) neu gefassten § 3 SGB II übernimmt die Bundesagentur auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, allerdings nur dann, wenn Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele junge Menschen sind von der Neuregelung des SGB II (Einbeziehung in Bedarfsgemeinschaft der Eltern) betroffen, wie viele davon erhalten nach ersten Erfahrungen der Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen keine Leistungen und damit auch keine eigene Krankenversicherung über das SGB II mehr?

2

Wie viele von den jungen Menschen, die keine Leistungen nach dem SGB II mehr erhalten, sind erwerbslos, über 23 Jahre alt und nicht in Ausbildung befindlich, also auch nicht mehr krankenversichert über die Eltern?

3

In wie vielen von den unter Frage 2 genannten Fällen greift in Zukunft nach Schätzungen der Bundesregierung die o. g. neue Regelung des Fortentwicklungsgesetzes, so dass die jungen Menschen möglicherweise über diese Regelung krankenversichert sind?

4

Wie viele der unter Frage 2 genannten jungen Menschen, bei denen nicht die Regelung des Fortentwicklungsgesetzes greift, sind nach Schätzungen der Bundesregierung nicht über eine selbst finanzierte Krankenversicherung versichert?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass junge Menschen infolge des Ersten Änderungsgesetzes SGB II nicht mehr krankenversichert sind?

6

Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus genannter Tatsache zu ziehen?

Berlin, den 29. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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