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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Standortübungsplätze im Kreis Herzogtum Lauenburg/Verkäufe von Forsteigentum an den Bund (G-SIG: 11000232)

Geplanter Ausbau des Standortübungsplatzes Elmenhorst bei Schwarzenbek im Kreis Lauenburg (Schleswig-Holstein) sowie Geschäfte des Herrn Z. in diesem Zusammenhang

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.04.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/14806.04.87

Standortübungsplätze im Kreis Herzogtum Lauenburg/Verkäufe von Forsteigentum an den Bund

des Abgeordneten Wüppesahl und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Standortübungsplatz Elmenhorst bei Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein) soll ausgebaut werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Hat es zum Zweck der Landbeschaffung für den Standortübungsplatz Elmenhorst zwischen dem Bund und den Forsteigentümern Z. bzw. v. R. Verkaufsgespräche gegeben?

2

Wenn es welche gegeben hat, wann fanden diese statt? Wie häufig wurden Gespräche in dieser Art geführt? Mit welchem Ergebnis endeten diese Gespräche?

3

Hat es eine Korrespondenz zwischen den beiden genannten Forsteigentümern und dem Bund zum gleichen Anlaß, zu welchen Zeitpunkten, mit welchen Ergebnissen und mit welcher Intensität gegeben?

4

Wenn Verkaufsgespräche oder Korrespondenz bzw. telefonische Kontaktaufnahme stattfanden, von wem gingen diese aus?

5

Gibt es weitere an das Bundeswehrgelände angrenzende Flächen, die der Bund erwerben will?

6

Ist es beabsichtigt, z. B. aus Gründen der Finanzierung vorstehender Flächen, Gelände der Bundeswehr in Wentorf bei Hamburg oder anderswo zu verkaufen?

7

Soll oder kann eine direkte Anbindung an die Bundesautobahn 24 (Hamburg-Berlin) erfolgen? Wenn dies möglich sein soll und geplant wird, aus welchen Gründen und zu welchem Zweck?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Gefährdung der örtlichen Bevölkerung bei einer Erweiterung des Standortübungsplatzes wesentlich steigt, weil hier potentielle Angriffsziele für den Ernstfall entstehen würden oder könnten?

9

Welche Eingriffe in den Naturhaushalt würden in den Forsten erforderlich oder zu erwarten sein?

10

Sind Entwässerungsmaßnahmen (wie auf dem in der Nachbarschaft befindlichen ehemaligen Gut Lanken großflächig geschehen) mit Zerstörung der Restflächen des Basthorster Erlenbruchs und der sonstigen Feuchtbiotope, die in der Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein von 1981 ausgewiesen sind, zu erwarten?

11

Sind Erschließungsmaßnahmen in Form von betonierten/ asphaltierten Straßenanlagen zwischen dem heutigen Standortübungsplatz und zukünftigen Einrichtungen in den Forsten bzw. der BAB 24, z. B. Panzerstraßen und Panzer- Geländefahrstrecken, erforderlich bzw. zu erwarten?

12

Ist die Nutzung des für den Aufkauf von den Herren Z. und v. R. in Betracht kommenden Geländes im Hinblick auf seine militärische Nutzung auch für die Errichtung von Abschussbasen mit ihren Nebeneinrichtungen für Raketen vorgesehen oder geplant?

13

Ist auf dem oben genannten Gelände vorgesehen oder geplant, Depots für landgestützte Raketen zu errichten?

14

Ist auf dem oben genannten Gelände vorgesehen oder geplant, Munitionsdepots sonstiger Waffengattungen einzurichten?

15

Ist auf dem oben genannten Gelände vorgesehen oder geplant, Depots für chemische Kampfstoffe einzurichten?

16

Ist auf dem oben genannten Gelände vorgesehen oder geplant, Einrichtungen zur Lagerung biologischer Kampfstoffe vorzunehmen?

17

Kann oder soll das oben genannte Gebiet gegebenenfalls an die NATO zu einer der vorstehenden Nutzungen gegeben werden?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der gegebenenfalls in Gespräche, Korrespondenz oder schon Verkaufsverhandlungen mit ihr getretene Herr Z. Flächen — meist alte Forsten — aufgekauft hat, die er wenige Jahre später in der Regel zum vier- bis siebenfachen Preis an den Bund für die Nutzung zu militärischen Zwecken veräußert? Ist dies mehrfach geschehen?

19

Ist der Bundesregierung der Artikel aus der Wochenzeitschrift „stern" vom 14. Juli 1983 bekannt, der anläßlich des Vorgehens von Herrn Z. zum Schlitzer Eisenberg ein gleiches Verhalten dokumentiert hat (Aufkauf eines Waldareals für fünf Millionen, Verkauf für 37 Millionen nach massiven Holzeinschlägen)?

20

Glaubt die Bundesregierung, daß es sich bei diesen Wiederholungsfällen um Zufälle handelt?

21

Gibt es Einwirkungen des Bayerischen Ministerpräsidenten, als dessen Duz-Freund sich Herr Z. darstellt, auf dessen Geschäfte mit der Bundesregierung?

22

Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, der in verschiedenen Presseverlautbarungen geäußerten Vermutung nachzugehen, daß Herr Z. aus den zuständigen und dafür in Betracht kommenden Administrationen auf Bundesebene Informationen erhält, wo die Bundeswehr beabsichtigt, Land aufzukaufen bzw. wo es sich lohnen könnte, der Bundeswehr Land anzubieten, um dafür im Gegenzug wiederum Geldsummen diesen Personen oder politischen Parteien zur Verfügung zu stellen?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Herrn Z. jüngst — auch in mehreren Medien veröffentlicht — über das zuständige Amt für Land- und Wasserwirtschaft in Lübeck über besondere Auflagen zur Waldbewirtschaftung der weitere Einschlag in dem von ihm vor kurzem erworbenen 180 Hektar-Areal für zehn Jahre untersagt wurde?

24

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der GRÜNEN, daß sich weitere Geschäfte mit Herrn Z. aufgrund dessen sittenwidrigen und doch zumindest ökologisch zerstörerisch wirkenden Gebarens verbieten?

Bonn, den 6. April 1987

Wüppesahl Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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