Zufluchtmöglichkeiten für politisch verfolgte Flüchtlinge aus dem Iran in der Türkei
der Abgeordneten Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Herbst vergangenen Jahres wurde Flüchtlingen der Zugang zum Territorium der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins durch eine Reihe von administrativen und gesetzlichen Maßnahmen erheblich erschwert wie durch die Vereinbarung mit der Regierung der DDR über Durchreisebeschränkungen, wie Änderungen des Asylverfahrensgesetzes und durch Auflagen an die Fluggesellschaften.
Besonders betroffen von diesen Erschwernissen sind Flüchtlinge aus dem Iran, die über die „grüne Grenze" in die Türkei gelangt sind, deren Zahl auch in der Türkei sehr unterschiedlich eingeschätzt wird. Für diese Menschen ist es nahezu unmöglich, legal in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
I.
Fragen20
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Türkei das Genfer Flüchtlingsabkommen lediglich in bezug auf Flüchtlinge aus europäischen Ländern anerkannt hat und daß Flüchtlinge aus dem Iran deshalb in der Türkei grundsätzlich kein Asyl erhalten können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Flüchtlinge aus dem Iran in der Türkei deshalb keine dauerhafte Zuflucht finden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die türkische Regierung den Standpunkt vertritt, Flüchtlinge aus dem Iran könnten in der Türkei Gastfreundschaft nur für eine Durchreise, also im Transit, beanspruchen; grundsätzlich bestünde im übrigen die rechtliche Möglichkeit, iranische Flüchtlinge über die Grenze in den Iran zurückzuschicken?
Sind der Bundesregierung Fälle bekanntgeworden, daß iranische Flüchtlinge über die Grenze zum Iran zurückgeschickt wurden?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, daß iranische Flüchtlinge in der Türkei von türkischen Behörden festgenommen und in Haft gehalten wurden oder daß iranische Flüchtlinge in der Türkei von iranischen Kommandos angegriffen und verletzt oder getötet wurden?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß iranische Flüchtlinge in der Türkei persönlich gefährdet sind?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für iranische Flüchtlinge, legal von der Türkei aus in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen?
Kann ein iranischer Flüchtling in der Türkei legal ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erhalten, wenn er wahrheitsgemäß angibt, in der Bundesrepublik Deutschland Asyl als politisch Verfolgter beantragen zu wollen?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Visumserteilung möglich?
Gibt es verbindliche Regelungen und schriftliche Anweisungen an die bundesdeutschen Auslandsvertretungen in der Türkei für eine Visumserteilung zu dem vorgenannten Zweck? Welchen Inhalt hat die schriftliche Anweisung?
Wieviel iranische Flüchtlinge haben im vergangenen Jahr in einer bundesdeutschen Auslandsvertretung in der Türkei ein Visum zur Einreise zwecks Asylbeantragung für die Bundesrepublik Deutschland beantragt, und wie viele haben ein solches Visum erhalten?
Wie viele solcher Visaanträge wurden seit Inkrafttreten der Einreiseerschwernisse bis zum Februar dieses Jahres gestellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das bundesdeutsche Konsulat in Ankara grundsätzlich nicht bereit ist, Visaanträge für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland entgegenzunehmen, wenn als Einreisegrund angegeben wird, es soll Asyl beantragt werden entsprechend Artikel 16 Abs. 2 GG?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß iranische Flüchtlinge in der Türkei, die zwecks Visumsbeantragung das bundesdeutsche Konsulat in Istanbul oder Ankara aufsuchen wollen, von türkischen Polizeibeamten vor dem Konsulat bzw. im Konsulatsgarten an das deutsche Konsulat in Teheran verwiesen werden, weil dort die ausschließliche Zuständigkeit liege?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in den Fragen 6 und 7 beschriebenen Verfahrensweisen?
Wird die Bundesregierung durch geeignete Anweisungen oder Vorschriften sicherstellen, daß Voraussetzungen und Verfahrensweise für die Visaerteilung an iranische Flüchtlinge in der Türkei für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für die Konsulatsbeamten unmißverständlich klar und für die Flüchtlinge verständlich und handhabbar sind?
Wird die Bundesregierung durch geeignete Anordnungen und Vereinbarungen mit den türkischen Behörden sicherstellen, daß das bundesdeutsche Konsulat ungehindert und unkontrolliert von antragstellenden Flüchtlingen aufgesucht werden kann?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in der Türkei Tausende von iranischen Flüchtlingen als politisch Verfolgte registriert hat und dringend danach sucht, Aufnahmemöglichkeiten für diese Flüchtlinge in westlichen Ländern zu finden wegen der Gefährdung der Flüchtlinge in der Türkei?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Staaten, wie z. B. Schweden, die Niederlande, Kanada und die USA, sich zur Übernahme größerer Flüchtlingsgruppen bereitgefunden haben?
Ist an die Bundesregierung vom UNHCR die Bitte um Übernahme von Flüchtlingen herangetragen worden? Hat es darüber mit einem Vertreter des UNHCR Verhandlungen gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, ihre Zustimmung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Iran, die vom UNHCR als politisch Verfolgte anerkannt sind und die sich in der Türkei aufhalten, zu geben?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, für die Bundesrepublik Deutschland das zuzusagen, was viel kleinere Länder wie Holland und Schweden aus humanitären Gründen bereit sind zuzugestehen?