Wehrpsychologie
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie groß ist der Psychologische Dienst der Bundeswehr, und für welche Aufgaben ist dieser Dienst zuständig?
Trifft es zu, daß der Psychologische Dienst „Störfälle" aufzuspüren, zu entlassen oder zu therapieren hat?
Wie viele neue Dienstellen sind im Psychologischen Dienst vorgesehen, und wann wird dieser Dienst erweitert?
Wie viele Soldaten mußten wegen Drogen, Alkoholkonsums, psychischer Erkrankungen, Verstößen gegen die Disziplin und Dienstverweigerung vom Psychologischen Dienst in den letzten fünf Jahren behandelt werden?
Wie wird die Fähigkeit zum kämpferisch entschlossenen Handeln und zum Töten auf Befehl bei der psychologischen „Eignungs- und Verwendungsprüfung" diagnostiziert?
Warum wird die Studie zur „Erziehung in der Bundeswehr", die vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehr durchgeführt wurde, weiterhin der Öffentlichkeit vorenthalten?
Zu welchen Ergebnissen kommt diese Studie in der Frage der Wehrbereitschaft der Wehrpflichtigen?
Welche Funktion hat das neue „Führungs- und Rückmeldesystem" (FIRS)?
Was bedeutet „Gefechtsstreß" laut Psychologischem Dienst?
Sollen natürliche, gesunde, menschliche Reaktionen wie Tötungshemmung oder Angst vor dem Tode als krankhafte Störung wegtherapiert werden?
Plant der Psychologische Dienst der Bundeswehr „frontnahe Behandlung" in den ersten Tagen eines möglichen Krieges, weil mit sehr hohen psychisch bedingten „Ausfällen" zu rechnen ist?
Sollen diese „Ausfälle" wieder kampftauglich therapiert werden?