Lagerung und Abzug von C-Waffen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Beer, Frau Schoppe, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Aufskunft der Bundesregierung (Schreiben des Staatssekretärs Dr. Rühl vom 7. März 1986, Stellungnahme zum behaupteten Lagerrisiko) lagert in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich sichere und einsatzfähige C-Waffen-Munition. Die Bundesregierung verweist dabei auf die Stellungnahme des Deputy Assistant to the Secretary of Defense for Atomic Energy and Chemical Matters, Thomas J. Welch, vom 6. Juni 1985: „Die in der Bundesrepublik gelagerten Bestände sind intakt und militärisch effektiv. Undichte oder obsolete Munition ist dort nicht gelagert ... "
Die Bundesregierung stellt ferner fest, daß die Bundesrepublik Deutschland das einzige Land in Westeuropa ist, in dem C-Waffen gelagert sind (Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner am 15. Mai 1986 in der 216. Plenarsitzung vor dem Deutschen Bundestag).
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung lagern die C-Waffen-Bestände hauptsächlich in Rheinland-Pfalz (Aussage von Ministerialdirektor Teltschik in „ausgefragt", SWF 3, am 29. Mai 1986).
Wir fragen die Bundesregierung:
I.
1. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß ein Kriterium der Einsatzfähigkeit von C-Waffen eine Leckagen ausschließende Handhabung der Munition ist, sofern die technischen Einsatzvorschriften eingehalten werden?
2. Wenn ja, kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Aussage des scheidenden Oberbefehlshabers der NATO und der US-Streitkräfte in Westeuropa (SACEUR/CINCEUR), General Rogers, der am 1. März 1985 vor dem Streitkräfteausschuß des US-Senats ausführte: „Wir haben heute eine begrenzte Kapazität chemischer Waffen in Europa, aber sie ist inadäquat, obsolet und schwierig zu lagern und intakt zu halten." (US Congress, Senate, Comittee on Armed Services, Department of Defense Authorizations for Appropriations for 1986, Hearings, Part III, p. 1365), der Erklärung der Bundesregierung entgegensteht, daß in der Bundesrepublik Deutschland nur einsatzfähige Munition lagere?
3. Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die von ihr zitierte Aussage von Thomas J. Welch, der knapp drei Monate vor der von der Bundesregierung zitierten Äußerung am 3. März 1985 vor dem Streitkräfteausschuß des Senats das exakte Gegenteil feststellte: „Wir haben in den Vereinigten Staaten, auf dem Johnston Island im Pazifik und ebenso in der Bundesrepublik chemische Munition und Kampfstoffe. Unglücklicherweise sind all diese Kampfstoffe in einem letalen Status („lethal state")" (ebd., Part XII, p. 3957)?
4. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß für einen Angestellten der amerikanischen Regierung während einer Anhörung vor dem Streitkräfteausschuß des Senats die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage besteht?
5. Wie erklärt sich die Bundesregierung diese offenkundigen Widersprüche?
6. Welche Gründe macht die Bundesregierung dafür geltend, daß die in den USA und auf Johnston Island vorhandenen Bestände an C-Waffen in der Vergangenheit mehrfach Leckagen aufwiesen, nicht aber die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffen?
7. Auf welche Weise wird die Bundesregierung im Falle von Leckagen von amerikanischen C-Waffen-Beständen in der Bundesrepublik Deutschland von diesen Vorgängen informiert?
8. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, daß die für die Bevölkerung durch Leckagen an C-Waffen zu erwartenden Schäden in solchen Fällen auf das geringstmögliche Ausmaß verringert werden?
II.
Aufgrund der auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Tokio zwischen dem amerikanischen Präsidenten und dem Bundeskanzler getroffenen Vereinbarung sollen die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffen-Bestände bis 1992 abgezogen werden, falls im Dezember 1987 die Endfertigung binärer C-Waffen beginnen kann. Die Bundesregierung erklärt ferner, daß ein Transportrisiko bei den in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten C-Waffen-Beständen nicht bestünde (Schreiben des Staatssekretärs Dr. Rühl vom 7. März 1986).
1. Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, daß in der Bundesrepublik Deutschland für C-Waffen kein Transportrisiko bestehe, während in den Vereinigten Staaten das US-Heer entschieden hat, veraltete Bestände an C-Waffen am Lagerort selbst zu zerstören, um die Risiken eines Transports zu zentralen Verbrennungsstationen zu vermeiden (Chicago Tribune, 29. Juni 1986)?
2. Sieht die Bundesregierung einen Gegensatz zwischen ihrer Behauptung, es bestünde in der Bundesrepublik Deutschland kein Transportrisiko für C-Waffen, und der Aussage des von ihr zitierten Thomas J. Welch, der am 21. März 1985 vor dem Streitkräfteausschuß des Repräsentantenhauses der USA ausführte: „Wenn wir sie (die C-Waffen) quer durch Staaten transportieren müßten, wären wir sehr besorgt über Terroristen, Unfälle, Tragödien („tragedies,, und so weiter" (U.S. Congress, House, Department for Defense Authorization of Appropriations for Fiscal Year 1986, Hearings, Part II, p. 1113), sowie der Aussage des Oberbefehlshabers der US-Armee in Europa, General G. Otis (USAREUR), vor dem Streitkräfteausschuß des US-Senats: „Der Transport chemischer Waffen ist ebenfalls ein logistischer Alptraum" (US Congress, Senate, Committee on Armed Services, Department of Defense Authorizations for Appropriations for 1986, Hearings, Part. III, p. 1523) am 28. Februar 1985?
3. Welche konkreten Sicherheitsvorkehrungen will die Bundesregierung beim Abzug von C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland treffen?
4. In den Vereinigten Staaten ist die Informierung des Kongresses durch die Regierung in diesen Fragen gesetzlich vorgeschrieben. Plant die Bundesregierung dieses vorbildlich demokratische Verfahren zu übernehmen und den Deutschen Bundestag über die Einzelheiten des C-Waffen-Abzugs zu informieren?
5. An welchem Ort in den Vereinigten Staaten sollen die C-Waffen-Bestände im Falle ihres Abzugs aus der Bundesrepublik Deutschland vernichtet werden?
6. Mit welchen Transportmitteln und auf welchen Transportwegen sollen im Falle ihres Abzuges die vorhandenen C-Waffen-Bestände aus der Bundesrepublik Deutschland entfernt werden?
7. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß für den Fall, daß aufgrund einer verhandlungspolitischen Lösung über C-Waffen zwischen den USA und der UdSSR die Endfertigung binärer C-Waffen ab Dezember 1987 nicht aufgenommen wird, die vorhandenen C-Waffen-Bestände in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben?
8. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß auch für den Fall, daß der amerikanische Kongreß aus anderen Gründen die Endfertigung binärer C-Waffen ab Dezember 1987 nicht beschließen sollte, die vorhandenen C-Waffen Bestände vorläufig in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben?
9. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß laut Aussagen von amerikanischen Heeresangehörigen vor einem Unterausschuß des Senats die US-Streitkräfte nicht in der Lage sind, die bestehenden C-Waffen-Bestände in der vorgesehenen Zeit bis 1994 zu vernichten (ap vom 4. März 1987)?
10. Wenn ja, kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich allein aufgrund dieses Umstandes der Abzug von C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland zumindest verzögern würde?
11. Auf welcher gesetzlichen Grundlage darf die niederländische Stadt Coeverden das dort befindliche, der NATO unterstellte US-Munitionslager inspizieren (Süddeutsche Zeitung vom 23. Januar 1987)?
12. Betrachtet die Bundesregierung dieses Inspektionsrecht als ein Modell für die Verstärkung nationaler und der Schaffung zusätzlicher kommunaler Kontrollmöglichkeiten von chemischen und atomaren Lagerstätten in der Bundesrepublik Deutschland?
Fragen20
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß ein Kriterium der Einsatzfähigkeit von C-Waffen eine Leckagen ausschließende Handhabung der Munition ist, sofern die technischen Einsatzvorschriften eingehalten werden?
Wenn ja, kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Aussage des scheidenden Oberbefehlshabers der NATO und der US-Streitkräfte in Westeuropa (SACEUR/CINCEUR), General Rogers, der am 1. März 1985 vor dem Streitkräfteausschuß des US-Senats ausführte: „Wir haben heute eine begrenzte Kapazität chemischer Waffen in Europa, aber sie ist inadäquat, obsolet und schwierig zu lagern und intakt zu halten." (US Congress, Senate, Comittee on Armed Services, Department of Defense Authorizations for Appropriations for 1986, Hearings, Part III, p. 1365), der Erklärung der Bundesregierung entgegensteht, daß in der Bundesrepublik Deutschland nur einsatzfähige Munition lagere?
Für wie glaubwürdig hält die Bundesregierung die von ihr zitierte Aussage von Thomas J. Welch, der knapp drei Monate vor der von der Bundesregierung zitierten Äußerung am 3. März 1985 vor dem Streitkräfteausschuß des Senats das exakte Gegenteil feststellte: „Wir haben in den Vereinigten Staaten, auf dem Johnston Island im Pazifik und ebenso in der Bundesrepublik chemische Munition und Kampfstoffe. Unglücklicherweise sind all diese Kampfstoffe in einem letalen Status („lethal state")" (ebd., Part XII, p. 3957)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß für einen Angestellten der amerikanischen Regierung während einer Anhörung vor dem Streitkräfteausschuß des Senats die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage besteht?
Wie erklärt sich die Bundesregierung diese offenkundigen Widersprüche?
Welche Gründe macht die Bundesregierung dafür geltend, daß die in den USA und auf Johnston Island vorhandenen Bestände an C-Waffen in der Vergangenheit mehrfach Leckagen aufwiesen, nicht aber die in der Bundesrepublik Deutschland lagernden C-Waffen?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung im Falle von Leckagen von amerikanischen C-Waffen-Beständen in der Bundesrepublik Deutschland von diesen Vorgängen informiert?
Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, daß die für die Bevölkerung durch Leckagen an C-Waffen zu erwartenden Schäden in solchen Fällen auf das geringstmögliche Ausmaß verringert werden?
Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, daß in der Bundesrepublik Deutschland für C-Waffen kein Transportrisiko bestehe, während in den Vereinigten Staaten das US-Heer entschieden hat, veraltete Bestände an C-Waffen am Lagerort selbst zu zerstören, um die Risiken eines Transports zu zentralen Verbrennungsstationen zu vermeiden (Chicago Tribune, 29. Juni 1986)?
Sieht die Bundesregierung einen Gegensatz zwischen ihrer Behauptung, es bestünde in der Bundesrepublik Deutschland kein Transportrisiko für C-Waffen, und der Aussage des von ihr zitierten Thomas J. Welch, der am 21. März 1985 vor dem Streitkräfteausschuß des Repräsentantenhauses der USA ausführte: „Wenn wir sie (die C-Waffen) quer durch Staaten transportieren müßten, wären wir sehr besorgt über Terroristen, Unfälle, Tragödien („tragedies,, und so weiter" (U.S. Congress, House, Department for Defense Authorization of Appropriations for Fiscal Year 1986, Hearings, Part II, p. 1113), sowie der Aussage des Oberbefehlshabers der US-Armee in Europa, General G. Otis (USAREUR), vor dem Streitkräfteausschuß des US-Senats: „Der Transport chemischer Waffen ist ebenfalls ein logistischer Alptraum" (US Congress, Senate, Committee on Armed Services, Department of Defense Authorizations for Appropriations for 1986, Hearings, Part. III, p. 1523) am 28. Februar 1985?
Welche konkreten Sicherheitsvorkehrungen will die Bundesregierung beim Abzug von C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland treffen?
In den Vereinigten Staaten ist die Informierung des Kongresses durch die Regierung in diesen Fragen gesetzlich vorgeschrieben. Plant die Bundesregierung dieses vorbildlich demokratische Verfahren zu übernehmen und den Deutschen Bundestag über die Einzelheiten des C-Waffen-Abzugs zu informieren?
An welchem Ort in den Vereinigten Staaten sollen die C-Waffen-Bestände im Falle ihres Abzugs aus der Bundesrepublik Deutschland vernichtet werden?
Mit welchen Transportmitteln und auf welchen Transportwegen sollen im Falle ihres Abzuges die vorhandenen C-Waffen-Bestände aus der Bundesrepublik Deutschland entfernt werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß für den Fall, daß aufgrund einer verhandlungspolitischen Lösung über C-Waffen zwischen den USA und der UdSSR die Endfertigung binärer C-Waffen ab Dezember 1987 nicht aufgenommen wird, die vorhandenen C-Waffen-Bestände in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß auch für den Fall, daß der amerikanische Kongreß aus anderen Gründen die Endfertigung binärer C-Waffen ab Dezember 1987 nicht beschließen sollte, die vorhandenen C-Waffen Bestände vorläufig in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß laut Aussagen von amerikanischen Heeresangehörigen vor einem Unterausschuß des Senats die US-Streitkräfte nicht in der Lage sind, die bestehenden C-Waffen-Bestände in der vorgesehenen Zeit bis 1994 zu vernichten (ap vom 4. März 1987)?
Wenn ja, kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich allein aufgrund dieses Umstandes der Abzug von C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland zumindest verzögern würde?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage darf die niederländische Stadt Coeverden das dort befindliche, der NATO unterstellte US-Munitionslager inspizieren (Süddeutsche Zeitung vom 23. Januar 1987)?
Betrachtet die Bundesregierung dieses Inspektionsrecht als ein Modell für die Verstärkung nationaler und der Schaffung zusätzlicher kommunaler Kontrollmöglichkeiten von chemischen und atomaren Lagerstätten in der Bundesrepublik Deutschland?