Bundesdeutsche Beteiligung an Computerlieferungen nach Südafrika
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Bundesdeutsche Beteiligung an Computerlieferungen nach Südafrika
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung bundesdeutscher Firmen, insbesondere der BASF AG, an der Lieferung von Computern nach Südafrika vor (vgl. „Der Spiegel" Nr. 10/1987)?
Kann die Bundesregierung den Bericht der „New York Times" vom 11. August 1986 bestätigen, wonach japanische Computer von der BASF AG an die südafrikanische Polizei geliefert wurden?
An welche Institutionen in Südafrika dürfen Computer nach dem Sanktionsbeschluß der EG nicht mehr geliefert werden?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die an zulässige Kunden in Südafrika mit bundesdeutscher Beteiligung gelieferten Computer nicht an Institutionen weitergegeben bzw. von diesen genutzt werden, die nach dem EG-Beschluß nicht beliefert werden dürfen?
Welche Auswirkungen haben die südafrikanischen Sicherheitsgesetze nach Meinung der Bundesregierung auf die Endverbleibsregelung bei Computerlieferungen unter bundesdeutscher Beteiligung, mit deren Hilfe die südafrikanische Regierung die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch südafrikanische Firmen (auch die Tochterfirmen ausländischer Unternehmen) unter absoluter Geheimhaltung (auch gegenüber den ausländischen Unternehmenszentralen) erzwingen kann (z. B. „National Supplies and Procurement Act" und „Business Protection Act")?
Ist es nach Meinung der Bundesregierung mit dem EG-Sanktionsbeschluß vereinbar, wenn bundesdeutsche Unternehmen gegenüber südafrikanischen Abnehmern, die nicht mehr beliefert werden dürfen, weiterhin direkt oder indirekt (z. B. über südafrikanische Zwischenhändler) Lieferungen und Leistungen (z. B. Ersatzteile, Wartung) im Zusammenhang mit Computerlieferungen vor der Verhängung des EG-Sanktionsbeschlußes erbringen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer Verwendung der von der BASF AG an die südafrikanische Firma Persetel gelieferten Computer im militärischen oder polizeilichen Bereich vor dem Hintergrund der vielfältigen Verflechtungen der Muttergesellschaft von Persetel, Reunert Ltd., mit dem südafrikanischen Militär?
Mit welchen negativen Folgen auf den bundesdeutschen Außenhandel mit den USA ist nach Meinung der Bundesregierung wegen der bundesdeutschen Computerlieferungen an Südafrika zu rechnen, nachdem das Anti-Apartheid-Gesetz der USA von 1986 Importbeschränkungen gegen jene Länder vorsieht, deren Unternehmen die US-amerikanischen Sanktionen gegen Südafrika zum eigenen Vorteil nutzen?